erste Schritte - Haus/Unterhalt/Kinder

13. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
FreiXtag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
erste Schritte - Haus/Unterhalt/Kinder

Hallo
Ich bin Soldat bei der Bundeswehr. Letzten Monat hat meine Frau mir gesagt, dass "einer von uns beiden auszieht".

Dabei wusste sie genau: Da ich weit von der Dienstelle entfernt wohne und enorme Fahrtkosten habe, kann ich es mir finanziell nicht leisten im Haus wohnen zu bleiben.

Daraufhin habe ich mir erstmal ein Zimmer in der Kaserne genommen, das ich mit 89Euro zahlen muss.
Meine Frau und die beiden Kinder (3 und 9) leben weiterhin im Haus.
*Haus gehört uns beiden. Zur Zeit noch 20.000Euro Schulden. Monatl. Abtragung/Zinsen=300,-Euro.*

Genau, wie vorher bei meiner Tochter, haben sich meine Eltern bereit erklärt den Kleinen vom Kindergarten abzuholen und für zwei Tage in der Woche zu nehmen, damit meine Frau ihre Halbtagsarbeit (verdiente ca 600 Euro im Monat) wieder aufnehmen kann - so war´s mal "geplant".

Stattdessen hat sie nun mit ihrem Chef vereinbart, dass dieser ihr kündigt (obwohl sie nach dem Erziehungsurlaub Anspruch auf eine Stelle gehabt hätte).

Jeden 2. Abend fahre ich nach hause, um die Kinder abzuholen. Am WE bin ich mit den beiden bei meinen Eltern.
Fahrtkosten, Essen, Klamotten - all das kostet mich viel Geld.

Ihr Vorschlag, den sie zusammen mit dem Anwalt "ausgearbeitet" hat:
Ich zahle 1100 Euro +KG für sie und die Kinder - sie zahlt die komplette Abtragung (300,-) + Nebenkosten, behält den kompletten Hausstand und bleibt im Haus wohnen.
Nach der Scheidung will sie mich dann "auszahlen".
Mir bleiben monatl. 1000,- Euro.

Was haltet ihr davon?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

2200 EU - vorausgesetzt, dieses Einkommen ist schon bereinigt ( Netto + Eihnachts- und Urlaubsgeld + Steuererstattung Vorjahr + sonstige geldwerte Vorteile )
2200 - 110 (5% berufsbedingte Pauschale)- - 192 ( Kind 1 ) - 249 ( Kind 2 ) =1649 EU.
1649 :7x3= 706 EU, die deiner Frau zustehen würden. ( Wobei man sich darüber jahrelang vor Gericht streiten kann, ob es rechtens war, dass sie "gekündigt wurde" .
706 + 192 + 249 = 1147 EU gesamt inkl. Kindesunterhalt.

Da sie die Abtragung für das Haus noch allein zahlen will, sie sich im Gegenzug aber einen wohnwerten Vorteil anrechnen lassen müsste, ist das m.E. für dich ein relativ fairer Deal. Allerdings nur für die nächsten ca. 3 - 5 Jahre. Bis dahin sollten die 20.000 ja wohl locker abgezahlt sein. Dann bekommst du zwar deine "Auszahlung", welche unter Zugewinn fällt, musst aber weiterhin Unterhalt an sie zahlen. Das sollte bei eurem Vergleich berücksichtigt werden.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi freixtag,
ich kenne deine frau nicht.
Meiner ex würde ich noch nicht einmal ein halbvolles glas bier zum aufpassen geben, es sei denn, sie würde mir unterschreiben, dass ich es auf jeden fall halbvoll wieder bekomme.
Ich habe den glauben an "guten exen" verloren, obwohl, wie ich hier häufiger lese, muss es doch ein paar davon geben.
Vielleicht hast du ja glück und deine ist so eine "gute".
Wetten drauf würde ich nicht.
Sicher dich auf jeden fall gut ab, denn versprechen oder handschlag zählt nicht !!!!
Gruss.
rogitec

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Es wird hier Zugewinn und Unterhalt ganz clever vermischt. Unterhalt kann sie noch locker 12 -13 Jahre fordern. Das wären dann rund 101664 - 110136 EU Gesamtsumme Ehegattenunterhalt.
Keine Ahnung, was euer Haus Wert ist aber vergiss nicht, dass SIE damit Vermögen bildet. Das Geld, was DU ihr aber zahlst ( mag vielleicht den gleichen Gegenwert haben) ist aber für dich futsch.
Vom Hausrat mal ganz zu schweigen.

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moin nochmal,
..... auf der anderen Seite: Unterhalt musste ihr eh zahlen. Was ist euer Haus ungefähr wert?

Anna

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#6
 Von 
FreiXtag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das Haus dürfte etwa 150.000 bis 200.000€ Wert sein

*DANKE für die Antworten*

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Gut, sagen wir mal 150 TSD bei der heutigen Lage auf dem Immobilienmarkt. Davon würden dir 75.000 EU zustehen. Wenn sie die Schulden ZUSÄTZLICH übernimmt, würde ich drauf eingehen.
Wenn es hart auf hart kommt und du nicht drauf eingehst, wirst du auch verpflichtet werden, 1147 EU Unterhalt zu zahlen. Und das Haus müsste auch geteilt werden. Ebenso die Schulden. Anders würde der Richter wohl auch nicht entscheiden. Eher zu deinem Nachteil.
Mach dich nur drauf gefasst, dass du irgendwann mehr zahlen musst. Nämlich, wenn die Kinder älter werden. Spätestens in 2 Jahren. Deshalb würde ich an deiner Stelle die Überweisungen trennen ( KU und EU ), aber weiterhin ingesamt nur 1100 EU überweisen, denn das verlangt sie ja schließlich. Wenn mehr KU gezahlt werden muss, zahlst du eben entsprechend weniger EU. So bist du auf der sicheren Seite und wer weiß..... vielleicht stolpert sie ja nicht drüber !?

Warum will sie dich erst nach der Scheidung ausbezahlen? Und wie will sie das machen, wenn sie doch arbeitslos ist?

Auf jeden Fall würde ich drauf achten, dass die Kreditverträge - wenn möglich - umgeschrieben werden, du aber im Grundbuch stehen bleibst bis zur Auszahlung.
Anna

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#8
 Von 
FreiXtag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn mit ihrer Arbeit?
Darf sie die einfach so aufgeben?
Sie bekommt ja dann Arbeitslosengeld ...wie verhält es sich damit???

Die Kids sind nahezu 1/5 der Zeit bei mir und werden von mir versorgt. Warum muss ich den vollen Unterhalt zahlen?

Ich könnte zu meinen Eltern in die Einliegerwohnung ziehen. Ich würde gerne die Kids mitnehmen. Da ich berufstätig bin, müssten aber meine Eltern tagsüber auf die Kinder acht geben. Gibt´s da eine Chance?

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Naja, wenn sie während der Ehe schon gearbeitet hat, darf sie sie eigentlich nicht so einfach aufgeben. Aber erstens hast du geschrieben, ihr Chef hat IHR gekündigt, zweitens kommt eine Frau damit fast immer durch. Mit der Begrründung, sie könne jetzt als Alleinerziehende eben nicht mehr so agieren, wie vorher.
Das Arbeitslosengeld würde angerechnet werden. ( Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist der Deal nicht mehr ganz so gut für dich.... )
Bei 1/5 der Zeit, die die Kinder bei dir verbringen, musst du leider weiter den vollen Unterhalt zahlen. Erst wenn klar ersichtlich und nachgewiesen ist, dass die Kinder mindestens 40 - 50 % der Zeit bei dir sind, ist i.d.R. frühestens eine Kürzung möglich.
Zu deiner letzten Frage: Mach dir keine Hoffnungen! Du bist berufstätig, deine Nochfrau nicht. Somit hat sie schon gewonnen! Selbst wenn du auch nicht berufstätig wärst, hättest du kaum Chancen!

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#10
 Von 
FreiXtag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm...

Zusammenfassung:
Sie hat 1400,- monatlich zur Verfügung, wohnt in unserem Haus, nutzt alle Annehmlichkeiten (Garten, Küche, Möbel, TV, DVD, PC usw.) und braucht auf absehbare Zeit nicht zu arbeiten.

Ich wohne in der Kaserne und hab´mich darum zu kümmern, dass der Unterhalt pünktlich eintrifft und nehme am Wochenende die Kinder (damit gebe ihr die Möglichkeit das übriggebliebene Geld in der Disco zu verprassen und bei ihrem Lover zu übernachten.)

Mir hat meine Ehe, die Kinder, das Haus und alles "drumherum" immer viel bedeutet.
Sie hat nie Rücksicht auf all diese Dinge genommen - ihr ging´s immer nur um IHREN SPASS.

Trotzdem behält sie nun alles, was mir so wichtig war und ich darf nur noch zahlen.

:-S

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Genau so wirds leider aussehen. Herzlich Willkommen im Club !!
Auf den Hausrat musst du ja nicht verzichten. Würde ich auch nicht machen. Zumindest einen Teil würde ich schon fordern.
Auch, wenn du dich nicht drauf einlässt, bist du letztendlich immer der "Gelackmeierte". Sie hat noch rund 12 Jahre Anspruch auf Unterhalt, wenn du Pech hast. Frühestens in 5 Jahren muss sie erst Teilzeit arbeiten gehen. Und selbst da mogeln sich viele Frauen noch durch. Frei nach dem Motto: "Schwieriges Kind" oder "zu lange aus dem Job raus" usw...

Übrigens: Wenn du dich nicht auf ihr Angebot einlassen möchtest, würde ich ganz schnell aus der Kaserne ausziehen. Durch die dann mitzutragenden Schulden könntest du evtl. an den Rand deines Selbstbehaltes kommen und zum "Mangelfall" werden. Dann kann hier dein Selbstbehalt um fast 300 EU gekürzt werden, da du so wenig Miete zahlst. Wenn der Unterhalt erst einmal tituliert ist und du ziehst später um, kommst du um eine Abänderungsklage, bzw. Neuberechnung nicht herum.

Also ich sehe das: Egal, wie du dich entscheidest..... macht den Kohl alles nicht fett.
Wenn sie allerdings ALG bezieht, wird es wohl günstiger für dich kommen, wenn du nicht drauf eingehst. Allerdings musst du dann hälftig die Schulden vom Haus mit abtragen. Im Gegenzug aber muss Madame sich einen wohnwerten Vorteil anrechnen lassen.
Rechne dir alles in Ruhe auf die nächsten 18 Jahre hoch und überlege, was für dich die beste Lösung ist.

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#12
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

wow....teufelin....respekt...das war ganz ehrlich gemeint..ich kann fast bei jeder aussage von dir,was für mich umsetzen...:0)

sonst finde ich,das du echt gut überlegen mußt,was du machst..du hast eigentlich immer die arschkarte-pardon..paßt aber so schön..und ist die wahrheit..
überleg dir jeden schritt zweimal,sonst wirst du es bereuen und hör auf dein gefühl..
wenn sie sich so blöde verhalten hat,würde ich ihr auch nicht 1 cm weit trauen können..hmm...
viel glück dir!
lg,karen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FreiXtag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm - noch ein kleiner "Nachbrenner"

Wie weit würde sich der Unterhalt verringern, wenn sie (mal angenommen) 600,-€ eigenes Einkommen hätte?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo FreiXtag,
Es kommt drauf an, ob das Gericht ihre Tätigkeit als "überobligatorisch" ansieht oder nicht. Mit 2 Kleinkindern ist sie nicht verpflichtet, zu arbeiten, daher wird ihr das Einkommen nur hälftig angerechnet.
Anders sieht es allerdings aus, wenn die Mutter schon während der Ehe gearbeitet hat. Dann wird i.d.R. das volle Einkommen angerechnet.
Mal angenommen, es wird voll angerechnet, sähe die Rechnung in Etwa so aus:
1649 - 570 = 1079
1079:7x3 = 462 EU, die deiner Exfrau zustehen würden.
Wird das halbe Einkommen zugrunde gelegt, entsprechend mehr.

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#15
 Von 
FreiXtag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

D A N K E !!!!

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