ex will nicht vaterschaft anerkennen

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jacqueline Terry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ex will nicht vaterschaft anerkennen

Ja guten tag zsm ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich fragen wollte wie lange man eine vaterschaftsanerkennung machen kann?!? der Vater von meinem sohn hat mich verlassen und weigert sich die vaterschaft anzuerkennen weil er meinte es ist nicht sein kind. kann man ihn dazu zwingen??? und wie lange kann er das anerkennen? kann man das dann online machen?

danke schonmal?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3099x hilfreich)

Sie können ihn als Vater angeben. Rechtsgrundlage für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist § 1600d BGB .

Der Antrag beim Amtsgericht kann sowohl durch das Kind als auch durch die Mutter gestellt werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41698 Beiträge, 14593x hilfreich)

Wer steht denn als Vater in der Geburtsurkunde?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von Jacqueline Terry):
Ja guten tag zsm ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich fragen wollte wie lange man eine vaterschaftsanerkennung machen kann?!? der vater von meinem sohn hat mich verlassen und weigert sich die vaterschaft anzuerkennen weil er meinte es ist nicht sein kind. kann man ihn dazu zwingen??? und wie lange kann er das anerkennen? kann man das dann online machen?


Nein, man kann das nicht online machen.
Unterschriften sind persönlich zu leisten, Urkunden als beglaubigte Abschriften vorzulegen.
Wer hat denn bisher Unterhalt gezahlt?
Ist das Kind ehelich geboren und ist dein (Ex-) Ehemann der biologische Vater?

Die Vaterschaft kannst du, soweit keine Anerkennung vorliegt, jederzeit gerichtlich feststellen lassen für das unterhaltsberechtigte Kind.
Mit dem Vorteil, dass das Kind dann auch einen vollstreckbaren Titel gegen den Vater erhält.

Wie hast du das denn bisher gemacht?
Ist das Kind denn überhaupt schon auf der Welt?
Hast du denn bisher keine Vorsorge für dein Kind getroffen?


-- Editiert von Arcturus am 01.09.2019 21:03

Signatur:

Lukas 7,23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 617x hilfreich)

Zitat (von Jacqueline Terry):
kann man das dann online machen?
Einen Vaterschaftstest? :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3328 Beiträge, 1101x hilfreich)

Hallo,

du kannst dich zu dieser Frage vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen und hast vermutlich auch schon einen entsprechenden "Mütterbrief" mit den Beratungshinweisen erhalten. Den erhält man üblicherweise überall, wenn man unverheiratet ein Kind erhält.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi @Jacqueline Terry,
für ein Kind nicht sorgen zu wollen, ist schon einmal keine gute Ausgangssituation. Sehe es, ähnlich wie die anderen Forenmitglieder, Geburtsurkunde/Vaterschaftstest sind eine Orientierung für die Behörden (für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft). Am ehesten ein Ergebnis erzielen kannst du wirklich durch den Antrag an das Amtsgericht. Jugendämter sind ebenfalls bei solchen Fällen mittlerweile sensibilisiert. Du bist nicht alleine, lass dir das von jemanden sagen, der eine ähnliche Situation durch Verwandte in der Familie erlebt hat. Ich wünsche dir viel Erfolg und vor allem ganz viel Kraft. LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.156 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.678 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.