grüße..
ein weiteres mal..
Nun,
mein stiefvater ist seit einigen jahren geschieden, er zaht seiner damaligen frau unterhalt.
wie sieht das aus, sie wohnt in österreich, in einer eigentumswohnung die ihr und ihrer schwester gehört, weil sie sie von ihren eltern geerbt haben, als mein stiefvater und sie noch verheiratet waren, was sie übrigens gut 20jahre waren.
gehört ihm damit auch ein viertel der wohnung?
jessa
-----------------
" ~In einer Welt voller Raupen, ist ein Schmetterling ein gefährlicher Feind für den Status Quo~"
exfrau-eigentumswohnung-anrecht für exmann?
--- Posting wurde vom Admin editiert
--- Posting wurde vom Admin editiert
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
zugewinn?
ohh da muss ich erstmal nachfragen weil damit kann ich garnichts anfangen..
-----------------
" ~In einer Welt voller Raupen, ist ein Schmetterling ein gefährlicher Feind für den Status Quo~"
--- Posting wurde vom Admin editiert
ja, lieber kanalmeister, ich werd da anchher nochmals nachfragen, übrigens ist er gerade beim anwalt wegen der anderen sache
-----------------
" ~In einer Welt voller Raupen, ist ein Schmetterling ein gefährlicher Feind für den Status Quo~"
--- Posting wurde vom Admin editiert
Wenn sie die Wohnung oder einen Anteil daran geerbt hat, ist das ganz allein ihr Vermögen; war es, ist es und wird es auch bleiben.
Die Wohnung selbst fällt auch nicht unter den Zugewinn, sondern höchstens eine Wertsteigerung, die in der Zeit der Ehe erfolgt ist. Bei einer Eigentumswohnung sehe ich das weniger. Außerdem ist die Ehe doch schon länger geschieden und da wird dieser Thema wohl schon abgehandelt sein.
Werft jetzt nicht einem Anwalt euer Geld dafür in den Rachen. Wenn er gut ist, erzählt er dasselbe wie ich, wenn er schlecht ist, zockt er euch ab und erreicht doch nichts.
alida
vielen dank für deine so ausführliche antwort!
ich werde es weiterleiten
*euch dankend*
jessa
-----------------
" ~In einer Welt voller Raupen, ist ein Schmetterling ein gefährlicher Feind für den Status Quo~"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
6 Antworten