falsche angaben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

29. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
hitmen12
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche angaben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

hallo,
es geht um folgendes:
ich habe mit meiner ex ein kind zusammen(3,5 jahre alt). es gab immer stress mit dem besuchsrecht. mal durfte ich den jungen sehen und wenn ihr irgendetwas gegen den strich gegangen ist durfte ich den kleinen nicht sehen. ich bin zum anwalt gegangen um mein besuchsrecht einzuklagen(mit der kindesmutter ist ein reglung im vernünftigen nicht mehr möglich). mein anwalt hat der gegenpartei einen brief geschrieben das ich ein recht drauf habe den kleinen zu sehen. von der gegenpartei kam dann ein schreiben mit dem wortlaut "die kindesmutter möchte nicht das der kindesvater umgang mit dem kleinen hat. der kindesvater würde die gründe kennen!"
ich habe mir absolut nichts zu schulden kommen lassen!!
am 27.12. rief meine ex bei mir an. fragte mich warum ich den das besuchsrecht einklagen würde. ich habe versucht es ihr zu erklären. darauf ihre antwort:
" wenn du vor gericht gehst dann behaupte ich das du es dir vor dem jungen selber gemacht hast und vor ihm die hosen heruntergelassen hast. dafür habe ich auch zeugen!!!!!!"
mir hat es fast die sprache verschlagen. ich werde trotzdem das besuchsrecht einklagen. aber was passiert wenn sie das wirklich behauptet. und dann noch irgendeine ihrere freundinen als "zeuge" auftritt? wie gesagt ich habe mir nie nie nie etwas zu schulden kommen lassen und schon garnicht solche perversen sachen was sie behauptet. wer kann mir helfen? wie kann ich dagegen vorgehen?
vielen dank fürt die hilfe. ich bin echt verzweifelt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo hitmen12!

Lass uns mal langsam an das Thema heran gehen.
Grundsätzlich muss ein solch schwerwiegender Vorwurf gut begründet sein.
Ich meine damit nicht irgendwelche Zeugen, die kann man in jeder Kaschemme kaufen.

Mich interessiert wie dein Anwalt diesen Vorwurf bewertet.
Weis er worum es sich handelt?
Wenn ja, was konkret hat er dir diesen Vorwurf bezüglich vorgeschlagen, um darauf zu reagieren?

Lieben Gruß!

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hitmen12 hallo,
wie lange geht das schon so?
Habt ihr Gespräche mit dem Jugendamt geführt?
Hast du Kontakt zum Kindergarten?
Was wird es dir bringen, wenn du jetzt das Besuchsrecht einklagst?
Die Masche die deine Ex da führt, wird sie weiterhin führen.
Alleine das die Mutter den Kontakt nicht möchte, reicht nicht aus um diesen Kontakt auszuschließen.
Dein Anwalt hat dazu schon reagiert?

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hitmen12
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
nein ich habe mir meinem anwalt noch nicht darüber gesprochen. ich wollte erst mal eine nacht drüber schlafen. mit dem kindergarten habe ich auch noch nicht gesprochen.

was es mir bringt das ich das besuchsrecht einklage. komische frage., ich möchte meinen sohn regelmäßig sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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