Hallo,ich habe da eine Frage die ich hier so noch nicht gefunden habe.Es geht darum,ich wohne mit meiner Freundin in einer Wohnung wo ich aber der Mieter bin und auch alleine die Miete bezahle.Kann man meinen Selbstbehalt von 890 Euro deswegen kürzen?!Ich kann doch meine jeweilige Freundin nicht zwingen mir Anteilig Miete zu zahlen!?
-- Editiert von daniel.b. am 02.02.2007 21:27:53
familienrecht - kann doch meine Freundin nicht zwingen mir anteilig Miete zu zahlen!?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Und wenn du 5 Freundinnen hast und dafür 5 Wohnungen mietest, ist dann auch dein Selbstbehalt unkürzbar?
Selbstverständlich wird ein/e Mitbewohner/in bei der Errechnung des Selbstbehaltes berücksichtigt, denn er/sie kann doch anteilmäßig Miete zahlen!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
In dem urteil des BGH steht das ich wenn ich es in kauf nehme weniger für eine Wohnung zu bezahlen und mir dadurch andere dinge leisten möchte das nicht zum nachteil angerechnet wird!
-- Editiert von daniel.b. am 02.02.2007 21:35:09
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Wenn wir dasselbe Urteil meinen, geht es da darum, dass im Selbstbehalt ein gewisser Anteil für Miete eingeplant ist.
Den darfst Du natürlich, indem Du z.B. in eine günstige Einzimmerwohnung ziehst, ohne Kürzung unterschreiten. Sobald Du aber mit jemand anderem zusammen in der Wohnung lebst, wird der SB deshalb gekürzt, weil der Mitbewohner, wie ikarus schon schrieb, anteilig Miete zahlt. Tut er/sie das nicht, isses Dein Problem.
Grüßle, zoe
ja das ist richtig aber wenn ich in eine einzimmerwohnung ziehe mit sagen wir mal 200 euro miete,dann wäre es doch auch das gleiche wenn ich mir eine wohnung teile und da 200 euro bezahle!?
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