fiktives Einkommen Unterhalt

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
reifert
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
fiktives Einkommen Unterhalt

Hallo, folgender fiktiver Fall:
Eine langjährige Ehe soll geschieden werden. Beide sind im Trennungsjahr. Über die meiste Dauer der Ehe, war die Frau selbstständig und der Mann Hauptverdiener. Es sind keine Kinder da.
Da die Frau allein von der Selbsständigkeit in Vollzeit nicht leben kann, fordert sie Trennungsunterhalt an, den der Mann verweigert. Nach einem Jahr wird auch die Berechnung eines fiktiven Einkommens der selbstständigen Frau zu Grunde gelegt. Dieses fiktive Einkommen entspricht einem Job per Mindestlohn Vollzeit. Trotzdem ist der Mann unterhaltspflichtig.
Momentan lebt die Frau vom Erlös verkaufter Wertsachen aus ihrem Eigentum.
Die Argumente der Frau:
Die Steuerunterlagen belegen ein Minuseinkommen, trotzdem wurde ein fiktives Einkommen berechnet und trotzdem muss der Mann Unterhalt zahlen, wenn er mehr verdient?
Das Argument des Mannes: Steuerunterlagen können schön gerechnet werden und die Frau soll ihre Selbsständigkeit aufgeben und sich einen Job suchen, das über dem fiktiven Einkommen liegt?

Wer hat Recht und was ist zumutbar ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo,

Im ersten Jahr der Trennung muss die Frau gar nichts verändern, wurde ja bis jetzt auch geduldet.

Ab dem zweiten Jahr kann dass anders sein.

Also Trennungsunterhalt.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
reifert
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was kann anders sein?
Was ist im fiktiven Fall zumutbar?

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3098x hilfreich)

Trennungsunterhalt wird ihr zustehen, weil sie während des Trennungsjahres nichts ändern muß.

Für die Zeit nach einem Jahr gilt: Zumutbar ist, daß die Frau keine Selbstverwirklichung mehr betreibt, sondern eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufkommt. Wenn überhaupt, wird nachehelicher Unterhalt heutzutage meist nur noch zeitlich sehr begrenzt zugesprochen. Wenn sich die Selbstständigkeit nicht trägt, muß sich die Frau eben einen Job suchen, der sie ernährt. Ebensolches würde auch verlangt, wenn sie mit ALG 2 aufstocken müsste.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41038 Beiträge, 14463x hilfreich)

Wer hat denn das fiktive Einkommen berechnet?

wirdwerden

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#5
 Von 
reifert
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das fiktive Einkommen hat der Anwalt der Frau berechnet. Es wurde sich dabei darauf bezogen, welchen Beruf die Frau vorher vor 15 Jahren hatte . Wenn sie überhaupt nach 15 Jahren in diesem Beruf einen Job finden würde, müsste man wohl von Mindestlohn ausgehen...in Vollzeit, müsste sie dann auch aufstocken. Kann der Mann verlangen, das sie sich einen Jon sucht, der so gut bezahlt wird, das er keinen Unterhalt mehr zahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41038 Beiträge, 14463x hilfreich)

Ich denke, Du hast den Ansatz der Überlegungen bei Unterhaltsansprüchen noch nicht ganz erfaßt. Ein Jahr nach der Trennung (also 12 Monate lang) hat der finanziell schwächere Partner Anspruch auf Unterhalt. Danach wird es schwierig. Und zwar unabhängig davon, wieviel der schwächere Partner verdient. Es geht also primär gar nicht darum, ob sie sich einen schlecht oder gutbezahlten Job sucht. Wenn kein Anspruch besteht, dann muss sie halt sehen, wie sie zurecht kommt. Da muss man gar nicht rechnen.

Erst wenn man dazu kommt, dass auch nach dem Jahr noch Unterhalt zu zahlen ist, erst dann kommen wir zur Frage, welcher Lohn anzurechnen ist, der fiktive oder der tatsächlich gezahlte. Und da ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet, auch an der Minderung der Belastung des Zahlers mitzuarbeiten. Grenzenlose Selbstverwirklichung läuft da nicht.

wirdwerden

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