frage zum sorgerecht einklagen

26. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
janthueringen
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
frage zum sorgerecht einklagen

hallo habe eine fast 5 jährige 5 jährige uneheliche tochter die kindsmutter hat nach geburt das sorgerecht nach §1630 Abs.3 BGB an Ihre eltern übertragen. Meine frage wenn ich das alleinige Sorgerecht einklagen würde, wie würden meine Chancen stehen das Sorgerecht zu bekommen? Ich vermute das die Großeltern die kleine beeinflussen mir gegen über. Da sie mal zu mir kam und sagte papa Oma hat gesagt ich darf dich net mehr lieb haben und mama ist böse hat die oma gesagt.

Sowas ist kindeswohlgefährtet

habe damals das gemeinsame sorgerecht von der mutter net bekommen sie wollte das nicht habe dann ausbildung und marine gemacht und jetzt würde ich die kleine gerne haben wie sehen meine chancen aus??

Habe vaterschaft vor geburt anerkannt und stehe auf der Geburtsurkunde drauf

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn icht eine wirklich schwere Kindeswohlgefährdung besteht, geht Dein Ansinnen auf das Sorgerecht für die 5-jährige Tochter gegen Null.

Auf Deine Schilderung zum Verhalten der Großelter könnte man evtl. den § 1684 (2) BGB zur Anwendung bringen. Das wäre aber immer eine Einzelfallentscheidung des Tatrichters am Familiengericht. Da gab es schon Fälle, wo zumindest das ABR übertragen wurde. Es könnte aber auch ohne Beachtung bleiben.

LG nero



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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Jan,

quote:<hr size=1 noshade>die kindsmutter hat nach geburt das sorgerecht nach §1630 Abs.3 BGB an Ihre eltern übertragen. <hr size=1 noshade>


Ein Gericht hat das entschieden, nicht die Kindsmutter:

quote:<hr size=1 noshade>Wo meine kleine 1 Jahr alt war, wurde per Richterbeschluss entschieden das die Kindsmutter das Sorgerecht nicht mehr hat sondern wurde auf die Großeltern (Eltern der Kindsmutter) übertragen.
von janthueringen am 09.04.2010 08:00 <hr size=1 noshade>

Lies einfach deine eigenen Threads nochmal, an der Rechtsprechung hat sich seither nix verändert.

Zitat:
und jetzt würde ich die kleine gerne haben wie sehen meine chancen aus??


Mittlerweile soll das Kind auch bei dir leben? Das ist neu.
Was machst du besser, das die Großeltern nicht können?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 26.07.2010 23:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
janthueringen
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

ein Kind gehört zu den Eltern und nicht zu den Großeltern

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Jan,

mit dieser

quote:
ein Kind gehört zu den Eltern und nicht zu den Großeltern


undifferenzierten und eher bockig klingenden Einstellung wirst du nicht weit kommen....

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
janthueringen
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Mikian wo ist das bitte eine bockig einstellung??
Ich will für mein Kind kämpfen ich lass doch die kleine nicht auf mich aufhetzen wo dient sowas zum Kindeswohl?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Jan,

ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass solche Allgemeinplätze nicht dabei helfen werden, das Sorgerecht zu erhalten. Es ist eben nicht so, dass jedes Kind generell bei den Eltern besser untergebracht ist, als bei den Großeltern.

Offenbar gab es ja bei deinem Kind die Entscheidung, dass die Großeltern besser geeignet sind sich um das Kind zu kümmern, als die Mutter.

Im Übrigen hetzen wer weiß wie viele Mütter jeden Tag die Kinder gegen den Vater auf, das dient vermutlich nicht dem Kindeswohl, Interessiert aber auch keinen. Dies Argument allein wird dich somit nicht weiter bringen.

Du wirst schon dezidiert darlegen müssen, warum die Großeltern gegen das Kindeswohl verstoßen und warum du besser zur Betreuung geeignet bist.

Hast du mittlerweile wenigstens einen intensiven Umgang, über den eine enge Bindung zum Kind nachgewiesen werden kann??

Mit den wenigen Infos, die du hier gibst schließe ich mich Nero an. Keine Chance!

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
janthueringen
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Mikkian nein umgang immernoch einmal die woche von 7.30 uhr bis 17.uhr ist das normal das die kleine zu mir sagt oma hat gesagt ich darf dich nicht lieb haben sie beeinflussen sogar die kleine das sie net bei mir schläft oder mit mir mitgeht wie letzte woche

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
das normal das die kleine zu mir sagt oma hat gesagt ich darf dich nicht lieb haben


Ich finde das nicht normal. Aber es ist leider auch unter Eltern nicht unüblich und es ist nicht geeignet, eine Kindeswohlgefährdung oder den Entzug des Sorgerechts zu begründen.

Menno Jan, das wurde doch im Frühjahr alles schon durchgekaut. Ich habe dir schon damals geraten, auf eine Ausweitung des Umgangs zu drängen. Und dabei bleibe ich auch jetzt.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Fällt ihm ja zeitig ein, dass ein Kind zu den Eltern gehört. Hätte er mal vor fünf Jahren dran denken sollen. M.E. ist der Zug abgefahren, wenn nicht was Schwerwiegendes passiert. Wie wärs, wenn sich Jan, wie dringend empfohlen, um die Ausweitung des Umganges bemüht? Vielleicht in die Nähe des Kindes zieht, um den Umgang ganz zwanglos gestalten zu können? Und sich um einen Job bemüht, um auch in dieser Hinsicht seiner Vaterrolle gerecht zu werden?

wirdwerden

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