frau weg,kind bei vater gelassen

15. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
buschhüter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
frau weg,kind bei vater gelassen

guten abend,
meinem schwager ist folgendes passiert:
seine frau hat einen anderen mann kennen und lieben gelernt und ist von heut auf morgen zu ihm gezogen und hat das 2 jährige gemeinsame kind beim vater gelassen. sie interessiert das kind auch nicht weiter. nun ist er aber voll berufstätig und nebenbei noch selbständig. ist er jetzt praktisch gezwungen seine arbeit aufzugeben oder gibt es irgent eine stelle an die er sich wenden kann? im moment kümmern sich wir verwante um das kind damit er weiter arbeiten kann. aber das ist auf dauer natürlich kein zustand. das kind wird hin und her geschickt. das problem ist noch das er ohne seine arbeit und das geschäft seine laufenden kosten und vorhandenen schulden nicht bezahlen könnte. er hat also auch kein geld um sich eine tagesmutter leisten zu können.wo könnte er hilfe bekommen und in wie weit kann man die mutter heranziehen?
über baldige antworten würde ich mich sehr freuen,weil ich meinem schwager schnell helfen will.
mit freundlichen grüssen
buschhüter




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 716x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

Eigentlich habe ich ja immer Verständnis für die Väter gehabt, welche ihre Kinder nicht sehen dürfen und Unterhalt zahlen, bzw. von nur 900,- € SB leben müssen.
Die Allgemeinheit jammert ja immer, die Frauen sollen sich nicht so haben, wenn sie Alleinerziehend sind. Alles geht schon irgendwie und arbeiten gehen sollen sie auch noch. Am besten Vollzeit.

Hier sieht man mal die andere Seite.

Hier geht die Mutter. (Dafür habe ich als Mutter keinerlei Verständnis).
Aber, sieh mal einer an. Der Vater müßte ja jetzt seine Arbeit aufgeben, weiß nicht wie es weitergehen soll. Sicher nicht einfach. Er hat auch mein vollstes Mitleid.

Aber, hier meckert keiner, er solle sich nicht so haben.
Wieso gibts hier wieder den Unterschied?

Es ist doch für niemanden einfach plötzlich allein mit Kind da zustehen. Egal ob Mann oder Frau. Wie seht ihr das?

LG beijing

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

schließe mich dem Dromedar an: Jugendamt ist der erste Ansprechpartner.

@beijing,

quote:
Es ist doch für niemanden einfach plötzlich allein mit Kind da zustehen. Egal ob Mann oder Frau. Wie seht ihr das?


Stimme dir vollkommen zu.
Nur... ich denke, in diesem Fall hat, ich vermute mal, die Frau bis zu ihrem Auszug das 2-jährige Kind betreut, während der Vater die Kohle ranschaffte.
Jetzt soll er plötzlich beides und die Mutter schert sich um nix...

Kein Richter würde einer Mutter mit 2-jährigem Kind zumuten, Vollzeit arbeiten zu gehen...
Von dem abgesehen, nicht mal bei älteren Kindern, wenn die Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Grüßle




-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

Hallo,

vielleicht kannst du den KV darauf hinweisen, welche einmalige Chance sich ihm gerade durch des Handeln seiner Frau bietet.

Hier schreiben unzählige Väter, die alle Hebel in Bewegung setzen würden, wenn ihnen ermöglicht würde, abseits ihrer Berufstätigkeit auch noch als vollsorgender Vater für ihre Kinder da sein zu dürfen.

Denen diese Möglichkeit aber verwehrt bleibt, weil die dazugehörenden KM ganz selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen, der betreuende Elternteil zu sein (mit allen damit verundenen *Vorzügen*) und auch die zuständigen Behörden diese Haltung begünstigen.

Deshalb sollte er die Zeit, die ihm bleibt, bis der KM *einfällt*, dass sie doch unbedingt das Kind bei sich haben mag (und das könnte ganz schnell geschehen, zum Beispiel, wenn sie daran erinnert wird, dass sie unterhaltspflichtig ihrem Kind gegenüber ist), nutzen, um tatsächlich ein tragfähiges Konzept für die Betreuung seines Kindes auf die Beine zu stellen.

Verlässliche Absprachen mit einsatzbereiten Verwandten sind dazu ebenso akzeptabel und dienlich, wie der Gang zum Jugendamt, um professionelle Unterstützung bei der Organisation der Kindesbetreuung zu erhalten.

Je sicherer das Konzept steht, umso günstiger die Aussichten, seinem Kind ein betreuender Elternteil bleiben zu können.


Grüße

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Moin Mädels,

ja wo bleibt er denn, der gute Rat, dass der KV fortan zuhause bleiben darf, weil er ein unter dreijähriges Kind betreut und zu überhaupt keiner Erwerbstätigkeit verpflichtet ist?

Danach bis zu 12Jahre Erwerbstätigkeit in Teilzeit bei vollem Ausgleich der Bezüge, durch die Ex, die einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt?

Von den zahlreichen Möglicheiten zum legalen Kindesentzug ganz zu schweigen?
:neck:

Nee, das wird der Gute Mann kaum machen, weil er einer von den neun Vätern ist, die es auf wundersame Weise schaffen werden Beruf und Kindeserziehung unter einen Hut zu bekommen.

Dieser Mann verdient Respekt und ein wenig Neid kommt auf, bei der Chance, die sich in seinem Leben gerade bietet.

Lieber Buschhüter, richte deinem Schwager aus, dass er die Chance seines Lebens nicht wegwerfen soll, dass Kinder nicht nur Kosten und Arbeit verursachen, sondern eine Bereicherung auch für das eigene Leben darstellen.
Die Fragen zu Trennung und möglichen Unterhalten erstmal emotional abkoppeln und hinten anstellen, die sind nachrangig.
Nur der Kindesunterhalt gehört sofort eingefordert (siehe @D.romedar).

Wie @Haselstrauch bereits schrieb:
Weichen stellen um dem Kind ein gefestigtes Leben bieten zu können, aber auch der Mutter angemessene Vorschläge zur Beteiligung an Erziehung und Umgang unterbreiten.
Oder kurz:
Rational, wie ein Mann handeln. :neck:

Lieben Gruß


-----------------
"Zu einer Partnerschaft bedarf es zweier Menschen, sich zu trennen reicht einer!"

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Zusammen,

ja, es ist eine einmalige Chance für den Vater, wie er die wahr nehmen kann, dazu haben andere genug geschrieben. Ich denke aber, er sollte sich im Interesse des Kindes auch überlegen, was er wirklich will.

Mir fehlen ein bisschen die Emotionen, die Frage des TE kommt sehr *technisch* rüber. Das mag daran liegen, dass er nicht direkt betroffen ist, aber dennoch...

Die Mutter wird kommen und das Kind haben wollen. Da bin ich mir sicher. Spätestens, wenn das relevante Umfeld über die *Rabenmutter* lästert. Deswegen sollte der Vater schon sehr bewusst, zukunftsgerichtet und überlegt handeln. Hat er überhaupt schon einmal mit der Mutter geredet, wie sie sich alles weiter vorstellt?

Wenn er das Kind *behalten* möchte, dann hat er m. E. gute Chancen. Ich hatte so einen Fall im Kollegenkreis, der Vater hat da sogar dass alleinige Sorgerecht bekommen. Ich weiß aber auch, wie oft die Mutter versucht hat, das Kind wieder zu sich zu holen. Gar nicht so sehr, weil der Vater den Jungen nicht gut betreut hat, sondern weil sie das Gefühl hatte, das ihrer Rolle als Mutter *schuldig* zu sein.

Buschhüter, ich wünsch deinem Schwager alles Gute und ein glückliches und rationales Händchen bei allen anstehenden Entscheidungen, die er hoffentlich im Interesse des Kindes und nicht aus persönlicher Verletztheit treffen wird.

Grüße

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