Hi,
in einem anderen Thread habe ich ja lang und breit meine Geschichte dargelegt (http://www.123recht.net/gemeinsame-Immobilie--Mann-will-neu-bauen-__f284864.html), jetzt ist folgendes passiert:
Auf dringendes Anraten meines Anwaltes (und im übrigen auch meines Kontostandes...) habe ich meinen bisher freiwillig bezahlten Unterhalt reduziert. Es gibt noch keine gerichtliche "Berechnung" der Höhe der tatsächlich von mir zu überweisenden Summe, also auch keinen Titel oder eine wie auch immer geartete "Einigung". Zur Erinnerung: wir sind in Monat #7 unseres Trennungsjahres, haben 3 gemeinsame Kinder (10, 8 und 8 Jahre).
Die Summe, die ich bisher überwies fußte auf den ersten groben Berechnungen meines Anwaltes (noch im alten Jahr) sowie meinem Wunsch, meiner Ex so lange wie möglich die Bestreitung der Kosten für unser gemeinsames Haus zu ermöglichen. Und ja, auch mein persönliches Schuldgefühl ihr und den Kindern ggü. spielt eine nicht zu vernachlässigende Rolle dabei. Böse Zungen würden von "Freikaufen" sprechen, dazu neige ich verständlicherweise nicht so.
Ich habe 5 Monate lang € 2.750,- überwiesen. Das war das Resultat einer einfachen Rechnung, unter dem o.g. Aspekt: der Anwalt hat mein durchschnittliches Netto der letzten 12 Monate genommen, SB und einige andere Posten abgezogen, um zum Basiswert der Unterhaltszahlungen zu kommen.
Ohne jetzt Details zu nennen kamen wir auf den groben Nenner "1000€ die Kinder, 500€ die Frau plus eben die auf den Monat runtergebrochenen Kosten für das Haus inkl. aller Nebenkosten". Die Tatsache, dass ich die Hauskosten übernehmen wollte hat natürlich die Summen für Kinder- und Ehegattenunterhalt selbst entsprechend reduziert.
Unter dem Strich lagen wir so bei 2.500€, ich habe noch einige Posten hinzugenommen, für die ich mich verantwortlich fühlte (u.a. eine Ausbildungsversicherung der Kinder und Kosten für Musikschule) und habe das dann auf die genannten 2.750€ aufgerundet, die ich dann 5 Monate freiwillig überwiesen habe.
So weit, so gut. Meiner Ex habe ich immer gesagt (und das meinte ich auch so), dass ich das so lange zahlen werde, wie ich es KANN. Wie lange das sein würde wusste ich nicht, aber angesichts dessen, dass ich mit meiner neuen Partnerin bald ein 4. Kind bekommen werde (was meine Ex natürlich weiß) war naheliegend, dass ich nicht für alle Zeiten fast 60% meines Gesamtnettos in 8 von 12 Monaten würde überweisen können. In den anderen 4 Monaten bekomme ich eine variable Prämienauszahlung, die mein Durchschnittsnetto anhebt, aber zu 3/4 des Jahres habe ich eben den geringeren Betrag. Die anwaltliche Grob-Berechnung basierte aber auf dem Jahresdurchschnitt.
Zu Anfang des Jahres hatte ich dann meine Lohnsteuerklassenänderung auf I, konnte aber mein Netto aus Zeiten der Klasse III durch Freibeträge (Kilometer und Ehegattenunterhalt, hier der Deckelbetrag von 13.805€ p.a.) halten.
Den Ehegattenunterhalt konnte ich als FB nur durch die Anlage U geltend machen, wozu ich die Unterschrift meiner Frau brauchte.
Ich hatte ihr gesagt, dass ich den (freiwilligen) Unterhalt in dieser Höhe überhaupt nur dann weiterzahlen kann, wenn sie mir die Anlage U unterschreibt. Ich habe im Gegenzug schriftlich erklärt, dass ich ihr etwaige steuerliche Nachteile, die ihr in der Zukunft hieraus entstehen könnten umgehend erstatte.
Nun war ich wegen meiner zugegeben immer schneller immer prekärer werdenden Liquiditätssituation gezwungen, den Unterhalt ab diesem Monat auf eine Summe zu reduzieren, die mein Anwalt zwischenzeitlich seriös - und eben nicht grob, wie zuvor - berechnet hat, und zwar auf 2.100€, wohlgemerkt nach wie vor ohne Titel oder dergleichen. Seinen Berechnungen zufolge würde dieser Betrag ab Unterhaltspflicht ggü. meiner neuen Partnerin und meinem 4. Kind nochmal auf 1.900€ sinken.
Die Reduktion der Zahlung wurde in einem anwaltlichen Schreiben an meine Ex sowie deren Anwalt ad1) avisiert und ad2) natürlich auch gut begründet. Dummerweise ging das Schreiben erst heute zu, nachdem meine Frau heute am Auszugsdrucker war und die niedrigere Summe sah.
Was dann folgte kann sich jeder denken. Meine Frau spuckt Gift, Galle, Feuer und was weiß ich noch alles, weil sie sich über den Tisch gezogen fühlt. Sie sieht es so, dass ich ihr ZUGESAGT hätte, den Unterhalt in der alten Höhe weiter zu zahlen, sofern sie die Anlage U unterschreibt und bezichtigt mich nun der Lüge und Nötigung. Fakt ist aber, dass ich schlicht und ergreifend nicht weiterhin in der Lage bin, ihr diese horrende Summe zu überweisen, da ich andernfalls meinen anderen Verpflichtungen nicht nachkommen und ganz davon abgesehen selbst nicht existieren kann. Meine Ex verfügt mit meiner Unterhaltszahlung, 3x KG und 400€ aus einem Minijob über mehr als 3.000€ netto, nach Abzug der Hauskosten (wohlgemerkt: ALLE Kosten, d.h. Finanzierung, Strom, Gas, Wasser, Versicherungen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, sogar Telefon/DSL und TV/GEZ habe ich eingerechnet) immer noch > 2.000€. Ich kann online nach wie vor auf unser ehemals gemeinsames Konto schauen und sehe, dass es ihr finanziell gut geht, sie ist weit davon entfernt, auch nur ansatzweise in die roten Zahlen zu gelangen. Ich will ihr zugestehen, dass sie gut haushaltet, das konnte sie schon immer. Aber ihr Guthaben am Ende des Monats ist 4-stellig, während meines bereits am Tag der Gehaltsüberweisung nicht mehr vorhanden ist. Und auch ich bin durchaus in der Lage, mit dem verfügbaren Einkommen zu wirtschaften, nur habe ich eben aufgrund der Situation keines...
Nun, langer Reder kurzer Sinn, ich komme mal zu meiner Frage. Sie droht nun, meine "Zusage" einzuklagen, ihr den "alten" Unterhalt weiterzuzahlen. Sie droht noch mit ganz anderen Dingen, u.a. damit, den Kindern "jetzt zu sagen, was ihr Erzeuger für ein Charakter******* ist", aber das nur am Rande.
Was habe ich zu befürchten? Mein Anwalt sagte, bevor ich die reduzierte Summe jetzt zum 1. Mal überwiesen habe, dass ich nicht mehr lange Zeit habe, ihr einen "vernünftigen" Betrag zu zahlen, andernfalls würde das zum Gewohnheitsrecht und dann bin ich auf Gedeih und Verderb zur Zahlung dieser Mondsumme verpflichtet. Er sagte wortwörtlich "Das ist jetzt so langsam dein letzter Schuss, gehe JETZT runter mit der Zahlung, sonst kommst du da nie wieder davon runter".
Früher oder später wird der letztlich zu zahlende Unterhalt sicherlich mal tituliert werden, dann gibt es darüber auch kein Gestreite mehr, aber Stand jetzt ist das halt noch so.
Hat sie eine Chance, die höhere Summe auf Basis meiner Aussagen sowie dem Faktor "Gewohnheitsrecht" (nach 5 Zahlungen) einzuklagen? Meinungen?
Sorry für den vielen Text, ich neige zu so etwas, wisst ihr ja ;-)
Gruß P.
-- Editiert am 31.01.2011 16:45