für eine Abänderungsklage/Nachehl. Unterhalt

23. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)
für eine Abänderungsklage/Nachehl. Unterhalt

Hallo Forengemeinde,

was kann man alles für eine Abänderungsklage (nachehl. Unterhalt) geltend machen.

Hintergrund: die Ex-Frau von einem Freund hat rein rechnerisch nur knapp 900 € Einnahmen.

Kauft aber Markensachen in einem Maße,wo man doch mal hinterfragen sollte, wie macht sie das.

Und fährt jede Ferien in den Urlaub

Kauft jedes Jahr eine neue Schulmappe im Werte von über 100€

und lebt ein großzügiges Freizeitleben (Essen und und und)

-----> er selbst kann sich gerade so über das Wasser halten und kann sich all diese Dinge nicht leisten


Was könnte er geltend machen ? Weiß das einer ?

lg.

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24 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Paula,

mal ganz einfach gefragt: Wie viel bekommt die Ex denn Unterhalt?
Und wie hoch ist das Einkommen des Mannes?
Warum bekommt die Ex Unterhalt?

quote:
Kauft jedes Jahr eine neue Schulmappe im Werte von über 100€


Besucht sie eine Schule? :respekt:

Vielleicht kann die Ex ganz einfach nur gut haushalten...

Güßle





-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi Loddar,

als mein Kumpel sagt: er habe so 2000Euro Einkommen und für das Kind 250 Euro und für die EX 250 (ist wohl im 12 Semester Studentin ). Wurde nach der Steuerklasse 3 berechnet . Hat aber nun die Steuerklasse 1.

Also, er sagt: sie habe als bekanntes Einkommen 800 Euro (Kindergeld, Unterhalt)

-> sie hat noch ein Kind aus einer anderen Beziehung.

Ich kann mir das nicht vorstellen, dass sie so super haushalten kann, weil sie ja schon alleine 650 Euro für die Miete bezahlen muss. Da tun sich schon aus der Ferne einige Fragezeichen auf.



wenn du noch Fragen hast .....

er ist für jede "Erleuchtung" dankbar .


lg Paula



-----------------
""

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ja Paula,

ich hätt da durchaus noch Fragen:

Das gemeinsame Kind hast du vorher verschwiegen. wie alt ist es denn?
Es geht also nicht um nachehelichen Unterhalt, sondern um BU, kleiner Unterschied...

quote:
Wurde nach der Steuerklasse 3 berechnet . Hat aber nun die Steuerklasse 1.


Ich denke, bei Stkl. I würde er nicht weniger zahlen müssen, schließlich verblieben ihm mit der III immerhin 1500€.

quote:
Also, er sagt: sie habe als bekanntes Einkommen 800 Euro (Kindergeld, Unterhalt)


Ihr Unterhalt? Ihr Kindergeld (wie alt ist sie denn?)?

quote:
er ist für jede "Erleuchtung" dankbar .


Er oder du??:)

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

rechnen wir doch mal anders.
250 BU + 250 + 184 (Kind 1) + angenommene 250 + 184 (Kind 2)
das ergibt bei mir 1118 Euro
dazu könnte ja noch ein Sponsor (Eltern), Nebenjob (400 €), Vermögen (Erbschaft) usw. kommen von denen du gar nichts weisst.

Dein Freund verdient 2000 Euro, zahlt für sein Kind 250, für die KM 250 (vermutlich ist das Kind noch unter 3 Jahre) und es bleiben ihm 1500 € übrig. Das ist alles vollkommen ok.

Was stört dich? Das die Frau in den Urlaub fährt, Essen gehen kann, eine teure Wohnung hat....????


-----------------
" "

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#5
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi :

also:

1. Kind 14 Jahre (leibl. Vater aus Polen und zahlt nach poln. Bedingungen Unterhalt)

-> erhält noch das Kindergeld.

2. Kind 7 Jahre (leibl. Vater aus Deutschland)

-> erhält auch das Kindergeld


---------------
kann mein Kumpel nicht Krankenkasse , arbeitsbedingte Aufwendungen und Rentenversicherung (Miete anteilig ?????, das weiß ich alles nicht) von seinem Einkommen abziehen ?

[qoute]Was stört dich? Das die Frau in den Urlaub fährt, Essen gehen kann, eine teure Wohnung hat....????

Jo, das stört mich total,weil ich das gegenüber von anderen alleinerziehenden Mütter ziemlich dekadent ist . Die müssen sich Gutscheine holen und kommen auch mit dem was du errechnet hast nicht zurecht; beim besten Willen nicht.

Aber ihm stört das am meisten, weil er sich das alles nicht erklären kann und er "sich doof zahlt" ......für was ....das sie lustig 4 bis 5 mal in den Urlaub fährt und für sie nur Markenklamotten holt.

Aber ok, die "Erleuchtung ist für ihm...mich betrifft es ja nicht".

Mehr weiß ich auch nicht.


lg Paula

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Hallo Paula,

also Dein Beitrag ist voll daneben.

Dein Neid ist fehl am Platz, genau wie Deine Einschätzungen.

Kindergeld und Kindesunterhalt sind für das Kind und wie es verwendet wird geht niemanden etwas an, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

Ich frag Dich auch nicht (oder sollte ich doch ? :grins: ) wovon Du lebst und für was Du Dein Geld verplemperst.

Warum sollten sich alleinzerziehende ( *schüttel* ) sich Gutscheine holen?

Ich glaube Du solltest Dich mal besser informieren und vor allem aus den UH-Angelegenheiten Deines Freundes raushalten. Denn ich habe den Eindruck, dass Du hier Feuer entfachst.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Paula,

hier kannst du gucken, was berücksichtigt werden könnte.

quote:
..für was ....das sie lustig 4 bis 5 mal in den Urlaub fährt und für sie nur Markenklamotten holt.




Tja, irgendwie scheint sie alles richtig zu machen. Von den paar Kröten Unterhalt, die sie erhält, wäre das nicht drin....:)

Im Übrigen zahlt dein *Kumpel* deutlich zu wenig Unterhalt für sein Kind.

Grüßle







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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi Loddar,

quote:
Im Übrigen zahlt dein *Kumpel* deutlich zu wenig Unterhalt für sein Kind.


-> er meint , es wurde von 1600 Euro berechnet worden.

quote:
Tja, irgendwie scheint sie alles richtig zu machen. Von den paar Kröten Unterhalt, die sie erhält, wäre das nicht drin....


wie meinst du das ....?

@"deinHase" danke für deinen unqualifizierten Beitrag .....schau dir mal andere alleinerziehende Mütter an, wie die knapsen müssen. Dieses Luxusleben können noch nicht mal Normalverdienter bestreiten .
-> seid Gestern gibt es ja auch exlusiv Klavierunterricht für 60Euro pro Stunde.

erkläre mir das mal .....wie man das von diesem Einkommen finanziert.

Ich finde es richtig, dass er mal ein paar Fragezeichen hat und sich zurecht fragt, ob sie denn wirklich auf Unterhalt von ihm angewiesen ist.



lg Paula

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

:augenroll: Ach Paula ,

Kindesunterhalt heißt so, weil er für das Kind ist.

Er zahlt zwar über die KM, aber nicht für die KM.

Das muss erstmal aus dem Hirn raus

Und es ist sch... egal was sie sich erlaubt oder nicht, Fakt ist doch sie kriegt es hin.

Musikalische Förderung würde ich durchaus als sinnvoll erachten. Bei dem Stundensatz kann Dein Freund sich doch sicher sein, dass sie zumindest den KU nicht für sich verbraucht, sondern tatsächlich dem Kind zu Gute kommt.

Eine Diskussion, ob sie den UH nötig hat ist vollkommen unnütz, da der KU gemäß BGB auf jeden Fall zu zahlen ist.

By the way: Erkläre mir nicht was sich "Alleinerziehende" (was ansich schon ein Unwort ist) leisten können und was nicht. ;) Das ist nämlich sehr sehr unterschiedlich und immer im Einzelfall zu betrachten.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Hase,


[big]esgeht nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den Unterhalt an ->für sie<-[/big]



Und das kannst du mir nicht erzählen, dass bei diesem veranschlagten Einkommen :
- Miete von 650
-Strom / Telefon / Handy-Kosten
-Lebenserhaltungskosten

alles dies zu bezahlen sei.





0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Paula,

es kann Euch doch egal sein, ob sie einen Gönner egal welcher Art hat.

Je zufriedener sie lebt, desto weniger Ärger werdet Ihr zukünftig mit Ihr haben.

Du wirst nochmal an diese Worte denken, das kannste mir ruhig glauben.

Leben und leben lassen.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:

Paula,

es kann Euch doch egal sein, ob sie einen Gönner egal welcher Art hat.

Je zufriedener sie lebt, desto weniger Ärger werdet Ihr zukünftig mit Ihr haben.



Ich werde davon weder profitieren -> noch das Gegenteil.

Er geht auf jeden Fall zum Anwalt und dann kann sie sich ja erklären .....besser ist ...die Fremdleistungen sind aufzuzeigen.

Wenn sie einen Gönner hat, dann kann sie doch meinem Kumpel auch was gönnen oder so und um so weniger Ärger hat sie zukünftig.

Nicht nur einseitig die Dinge sehen!

Paula

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Paula_BB ,

Es ist doch egal was sie sich leisten kann.

Vielleicht hat Sie jemanden der ihr den Urlaub,sowie die jährliche Schultasche
usw. bezahlt.( Freund/Eltern/Lottogewinn/tabledance usw)

Vielleicht sollte sich dein Kumpel eine "reiche Frau" zu legen,dann kann er sich
dies auch alles leisten.
Und bedenke:der Gang zum RA und Gericht, kann teuer werden.
lg
edy

-----------------
"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

-- Editiert am 25.09.2010 16:16

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Paula,

Zitat:
Im Übrigen zahlt dein *Kumpel* deutlich zu wenig Unterhalt für sein Kind.

-> er meint , es wurde von 1600 Euro berechnet worden.


Der Mindest-KU bei einem Einkommen bis 1500€ liegt bei 272€.

quote:
Tja, irgendwie scheint sie alles richtig zu machen. Von den paar Kröten Unterhalt, die sie erhält, wäre das nicht drin....

wie meinst du das ....?


Ganz einfach: Dein *Kumpel* zahlt 350€ Unterhalt an seine Ex. Meinst du, davon kann sie sich ihren luxuriösen Lebensstil leisten?

Was hast du eigentlich für ein Problem damit? Du regst dich drüber auf, als wenn das DEIN Geld wäre und du das zahlen müsstest....

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 25.09.2010 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi Loddar,


ich verstehe ihn einfach sehr gut und leider kann ich das persönlich nicht nachvollziehen, wie sie das bei den Lebenserhaltungskosten in unserer Stadt das finanzieren kann.

Ihm kommt einfach das ? hoch , wenn er hört....., dass sie einfach mal in der Woche einen Kurzurlaub einlegt und er das Kind ständig bei irgendwelchen teuren Resturants abholen muss.

Also, ich kann das verstehen, dass er sich fragt, ob sie wirklich seid 4 Jahren auf diesen Unterhalt angewiesen ist, denn solange ist dieser Zustand schon. Ok, das Kind geht erst seid 2 Jahren in die Schule .....und die Große geht noch in einem Tennisverein.

Aber es scheint ja anerkannt sein, dass die EX-en so dekadent leben dürfen und der EX noch nicht mal sein Benzin für den Weg zur Arbeit bezahlen kann.

Ich bin weiterhin der Meinung , er solle das überprüfen lassen, denn das sprengt einfach den Rahmen....er wird ja sehen, ob es rechtlich so ok ist....

lg Paula

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Achso, vielleicht hat sie ja so ein hohes Einkommen, dass sie ihm Unterhaltspflichtig wäre.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Paula,

quote:
Achso, vielleicht hat sie ja so ein hohes Einkommen, dass sie ihm Unterhaltspflichtig wäre.


Jetzt wirst du aber makaber....:)

Aus welchem Grund, meinst du, Paula, könnte dein *Kumpel* unterhaltsberechtigt sein?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Hat nicht irgendjemand schon mal geschrieben *Neid ist ein schlechter Berater*?
Und bleib mal bei den Fakten. Ex-Frau eines Freundes... pfff...

quote:
Kurz zur Sachlage: meine Ex-Frau studiert und ich soll weiterhin vom geringen Einkommen, ihr wie in den Trennungsjahren Unterhalt zahlen. Das Problem ist, dass ich es mir kaum leisten kann. Nun, leider galt vor Gericht nicht, dass sie problemlos 3mal im Jahr im Ausland Urlaub machen kann, sich ausschließlich mit Markensachen kleidet .............. Dies scheint nicht vor Gericht zu gelten, dass sie anderswo sehr viel Geld erhalten muss. Ist auch egal. Ich möchte wissen, was kann geltend gemacht werden?


Es grüßt sie Peter

von Paula_BB am 22.01.2010 19:46






-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Die Frage war, ob "Fremdleistung des Unterhaltsberechtigten" geltend gemacht werden können oder nicht.


Hä?
Meinst du damit *Zuwendungen Dritter*?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Sponsoring durch Oma, Opa, Mama, Papa, wen auch immer und schlimmstenfalls durch den neuen LG ;)

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ok, Azrael,

dann wollen wir die Dritten mal befragen, ob sie mit der Anrechnung einverstanden sind...:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Ich denke sie sind nicht einverstanden. :grins:


Schade aber auch.

Nix mit Abzug durch Zuwendung Dritter. :respekt:

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"Liebe Grüße"

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Und jetzt?

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