Hallo,
ich habe mit meinem Freund vor 5 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft. Wir stehen beide mit 50% im Grundbuch. Dafür haben wir gemeinsam ein Darlehen über 120000 Euro aufgenommen. Hiervon wurden vor ca. 3 Jahren schon mit einer Einmalzahlung 50000 getilgt (das Geld war nur von meinem Freund). Wir zahlen beide das Dahrlen montalich ab (ich mit 300 Euro pro Monat).
Nun funktioniert die Beziehung nicht mehr und ich spiele mit dem Gedanken mich zu trennen.
Wenn er nun das Haus für sich alleine behalten will, und das Darlehn alleine bedienen würde, muss er mich dann auszahlen und in welcher Höhe? Oder muss ich Ihm Geld geben für die schon abbezahlten 50000 Euro? Wie gut stehen die Chancen dass ich von der Bank aus dem Darlehn befreit werde?
Danke für eure Hilfe
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gemeinsame Immobilie/nicht verheiratet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Im Außenverhältnis gehört euch die Immobilie hälftig. Die Schulden "gehören" euch gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank kann sich aussuchen an wen sie sich hält. Und das ist so, unabhängig davon, ob ihr euch trennt oder nicht.
Wie ihr das Eigentum im Innenverhältnis nun aufteilt, das müsst ihr beiden verhandeln. Wenn ich das richtig verstehe, hast du ja nur 300 Euro p.m. eingezahlt, das wären in 5 Jahren 18.000 Euro.
Eine einvernehmlich und faire Lösung könnte so aussehen, dass dein Freund dir diesen Betrag abzüglich der Zinsen und einer gewissen Nutzungsentschädigung auszahlt (weil er ja den größeren finanziellen Anteil eingebracht hat). Problematisch dabei ist, dass dich die Bank wohl kaum aus der Haftung entlassen wird - es sei denn dein Freund wäre SEHR solvent. Sprechen kann man natürlich darüber mit der Bank, aber darauf setzen solltest du vielleicht eher nicht. Im dümmsten Fall würdest du halt das Risiko einige Jahre tragen müssen, bis die Immobilie vollständig abgezahlt ist.
Oder ihr verkauft die Immobilie, löst das Dahrlehen ab und teilt den verbleibenden Erlös gerecht auf. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dein Freund von dieser Idee nicht so begeistert sein wird.
Eine konfliktive Lösung wäre, dass du die Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft beantragst. Wenn der Erlös höher als die Schulden sein sollte, dann wäre die Sache auch der Bank gegenüber geklärt. Die Zwangsversteigerung könnte aber für beide Seiten recht verlustreich werden.
Da du gegenüber der Bank mit einem erheblichen Betrag haftest, solltest du vielleicht anwaltlichen Rat einholen, damit die Sache "wasserdicht" geregelt werden kann.
-- Editiert Marcus2009 am 20.10.2012 15:17
Wer einmal ein Haus mit Anwälten teilen musste, weiss dass dies eine sehr teure Angelegenheit wird. Es geht hier um den Streitwert der Sache. Natürlich ist es nicht einfach aus solchen Verträgen zu kommen, aber es hilft beiden Partner, fair zu bleiben und nicht versuchen den anderen über den Tisch zu ziehen. Versucht das Objekt am freien Markt zu verkaufen, über den Erlös müsst ihr euch dann einigen so einfach ist das Ding. Die Immopreise stehen im Moment nicht schlecht da. Eine Zwangsversteigerung zum Zweck der Trennung ist eine teure Angelegenheit, auch hier kommen noch Gutachterkosten dazu. Hier verlieren beide viel Geld und gehen mit großen Schuldenbergen in die Zukunft. Natürlich muss man wie schon erwähnt die Einlagen, die monatliche Tilgung minus Zins berücksichtigen. Wenn jeder fair ist, ist das Ding auch ohne Anwalt zu bewerkstelligen. So hat noch jeder was von dem Geld, was er eingebracht hat. Natürlich kommen auch Kosten wie die Grundschuld und die Notarkosten die man nicht zurückbekommt. Ich denke Abstriche auf beiden Seiten, dann ist hier wirklich eine faire Lösung zu finden.
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Hallo,
dis Entlassung aus der Schuldhaftung ist das größte Problem. Wie Marcus schon schrieb, lassen sich die Banken selten darauf ein. Deinem LG müsste eigentlich am meisten an einer gütlichen Regelung gelegen sein, denn ihm droht im Fslle der Teilungsversteigerung der größere Verlust. Eine faire Lösung wäre meines Erachtens die Einholung eines Wertgutachtens, Ermittelter Wert-Restschuld-50000€=zu teilende Summe. Zu beachten wäre evtl. die jeweilige Höhe der geleisteten Zahlungen an die Bank.
Das alles nur unter dem Vorbehalt der Schuldhaftentlassung.
Gruß
Andreas
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