Hi,
und noch ne Frage
Kann mir jemand einen Tip geben zu folgender Frage
Also gemeinsamer Kredit, er kann seine Hälfte nicht zahlen, zahle schon die ganze Zeit mehr als er. Nachdem er nun lange krank ist, kam er auf die Idee mit seinem Anwalt wegen der Risikoversicherung bei der Bank anzufragen. Sollte die Versicherung nun wirklich die Rate übernehmen, übernimmt sie die gesamte Rate oder nur seinen Teil. Und wie sieht es dann für mich aus wegen Ehegattenunterhalt?
Für viele Infos wäre ich dankbar.
Gruß Tina
gemeinsamer Kredit bei Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Häääää ?????
Ne Risikolebensversicherungsgesellschaft soll seine Kreditraten übernehmen? Hab ich dich richtig verstanden?
Gut - theoretisch ist das über ein paar Ecken möglich. 1. Du müsstest Begünstigte sein, 2. Er müsste sich von einem Auftragskiller um die Ecke bringen lassen.
3. Du bekommst das Geld, lässt ihn beerdigen und wenn noch was übrig bleibt, zahst du davon seine Schulden. Oder aber der Gläubiger ist eh schon begünstigter. Dann könnte man dich überspringen.
Eine RLV zahlt nur bei Tod, Tina! Und auch dann nur einen bestimmten Betrag x an den Begünstigten. Sie übernimmt nicht irgendwelche Raten des Versicherten, weil er krank ist.
Und was meinst du mit Ehegattenunterhalt? Sollst du an ihn zahlen oder soll die Versicherung auch noch EU an DICH zahlen ? *feix*
Also - entweder ich hab dich völlig falsch verstanden oder hast etwas falsch verstanden.
Gruß
Hehe,
ich glaub, jetzt hab ich verstanden, was dein Mann vorhat.
Er möchte wahrscheinlich umschulden, bzw. der Bank eine Sicherheit geben.
( Hatte mich schon die ganze Zeit gewundert, was die Bank mit der RLV zu tun hat )
Ich denke mal, er möchte den Betrag, den er noch von eurem gemeinsamen Kredit zu zahlen hat, von seiner Hausbank als neuen Kredit. Mit diesem zahlt er dich dann aus. Als Sicherheit hinterlegt er eine Risikolebensversicherung, bei welcher die Bank Begünstigte ist.
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Vielleicht meint sie ja die Restschuldversicherung?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Stimmt Bärin. Wär auch ne Möglichkeit. Sorry, aber ich hatte meine Kugel grad nicht zur Hand.
Es ist allerdings ein gemeinsamer Kredit und solange die Frau noch zahlen kann, wird sie auch nichts rausrücken, die RSV. Weder seinen Teil, noch die gesamte Rate.
Es sei denn, der Mann hat den RSV Vertrag für seinenTeil des Darlehens ALLEIN unterschrieben. Dann übernimmt sie natürlich auch nur seinen Teil und nicht den der Frau noch gleich mit. Wär ja noch schöner.
Der Sinn eines gemeinsamen Kredites besteht darin, dass beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften.
Das heißt, wenn er nicht zahlt bzw. zahlen kann, werden grundsätzlich Sie zahlen müssen und umgekehrt.
Nur wenn beide Kreditnehmer nicht zahlen können, tritt IMO die Restschuldversicherung ein. Genaueres können Sie aber auch Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.
Wenn er schon die anteilige Kreditrate nicht mehr zahlen kann, sieht es mit Ihren Unterhaltsansprüchen übrigens auch nicht so rosig aus.
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"Betrogen wird nur der, der es verdient.
"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."
-- Editiert von spaghetti am 18.02.2005 13:26:34
HUI, ich glaube ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Also in meinem Fall ist es umgekehrt. Hier verlangt mein Mann Ehegattenunterhalt.
Die Versicherung ist auf den 1. Kreditnehmer, ihn, ausgestellt und sie bezahlt wenn ein Krankheitsfall von länger als 6 Wochen vorliegt allerdings nur in einer bestimmten Höhe bis Kreditende, wenn die Krankheit solange vorhält. Wie gesagt, jetzt die Frage, ist es möglich, dass diese Versicherung jetzt die gesamte Rate bezahlen muss oder nur seinen Teil?
Vielleicht war ich jetzt etwas deutlicher.
Nach meinem Verständnis übernimmt so eine Versicherung den gesamten Krdit. Schließlich zahlst Du ja auch Versicherungsprämien hälftig mit, oder ist der Ratenanteil Deines Ex höher?
@hns
Nein, meinem Ex sein Ratenanteil ist niedriger als meiner. Aber von der Logik her, muss ich dir Recht geben. Nur habe ich in der Zwischenzeit gelernt, dass man bei Scheidung und Unterhalt nicht mit Logik kommen kann.
Meinst Du die Versicherung meldet sich bei mir oder muss ich das selbst durch einen RA in die Hand nehmen?
MfG
Tina
Ne, Leutz - da bin ich anderer Meinung. Warum sollte die Versicherung die volle RAte zahlen, wenn ein Darlehensnehmer noch zahlungsfähig ist? Ich bezweifle selbst, dass sie überhaupt etwas zahlen wird. Der Versicherung und der Bank ist es doch egal, wie ihr untereinander die RAtenzahlung aufgeteilt habt. Fakt ist immernoch, dass ihr beide Kreditnehmer seid und solang einer zahlen kann, ist alles andere m.E. irrelevant. Oder habt ihr einen Vertrag geschlossen, der explizit aussagt, dass dein Mann mit Betrag x ( seinem Anteil ) versichert ist?
--- Posting wurde vom Admin editiert
und hier setzt jetzt mein Verstand aus. Also die Versicherungsprämie, die ja auf dem Kredit aufgeschlagen wurde und von dieser Summe wir die Raten zahlen müssen, d.h. ich zahle wirklich die Versicherungsprämie mit, zahlt nur den Anteil meines Ex. Wenn ich krank werden würde, dann bezahlt sie nichts, da ich als 2. Kreditnehmer nicht versichert bin. Und das soll ich verstehen? Ich sagte ja schon Scheidung und Logik kann nicht stimmen. Vielleicht weiß doch noch jemand einen Rat für mich.
Ich habe genauso noch das Problem, wenn mein Ex jetzt Rente bekommt, bin ich dann mein lebenlang ihm gegenüber unterhaltspflichtig oder hört das mit seinem 65. Lebensjahr auf? Er ist Jahrgang 1948.
Danke Tina
Nur zur Info, also die Versicherung hat bezahlt, fast die ganze Rate bis auf 13,89 €. Jetzt habe ich das meinem Anwalt gegeben, mit der Frage ob ich die Zahlung einstellen kann, solange die Versicherung bezahlt.
Vielen Dank an alle, die sich soviel Mühe gegeben haben und auch Geduld mit mir hatten.
Gruß
Tina
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