folgender fall:
Ehepaar AB trennt sich. A zieht aus dem gemeinsamen Haus aus. A verlangt nun von B einen "mietanteil" für die von ihr nicht mehr genutzte Haushälfte. B weigert sich mit der Begründung, dass sie kein ganzes Haus benötigt. Einen Untermieter lässt sich B aber auch nicht in das Haus setzen, denn es ist ein Einfamilienhaus und B will keine WG mit jemand fremden.
Wie würde die Lage gesetzlich aussehen? Hat A Ansprüche auf Miete?
danke
m.
gemeinsames Haus - Ehepaar trennt sich - Mietanteil
14. Mai 2005
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Frage vom 14. Mai 2005 | 15:40
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
gemeinsames Haus - Ehepaar trennt sich - Mietanteil
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#1
Antwort vom 21. Mai 2005 | 12:39
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Hallo m.
konntst du schon herausfinden, wie das nun ist bei A und B?
-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"
#2
Antwort vom 21. Mai 2005 | 14:59
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo,
A kann Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend machen. Diese bemisst sich i.d.R. an der ortsüblichen Miete. Allerdings spielt es dabei eine Rolle, ob A die Zuweisung des Hauses an B verursacht oder verschuldet hat.
Ebenso werden natürlich Schulden für das Haus gegengerechnet, welche B evtl. allein abzahlt.
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