Hallo,
eine geschiedene Kindesmutter, mit 2 Kindern (12, 13 Jahre) hat folgende Frage an mich gestellt:
Ihr Ex-Mann und die geschiedene KM, die beiden Kinder wohnen bei der Mutter, wohnen ca 150 km entfernt.
Beide ET haben das gemeinsame Sorgerecht (incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht).
Umgangsrecht wird entsprechend regelmäßig ausgeübt.
Die KM überlegt sich ggf. mit den Kindern in die nahe Schweiz zu ziehen. Von der Entfernung KM mit Kindern und Ex-Mann würde dies nicht viel ausmachen.
Der Ex-Mann könne genauso weiterhin die Kinder holen/sehen.
Ob Ex-Mann innerhalb Deutschland 150 km (einfach) mit dem Auto fährt, um die Kinder zu holen oder in die Schweiz mit 150 km/200 km (einfacjh) Entfernung fährt, um die Kinder zu holen.
In wie weit hätte der Ex-Mann Einspruchmöglichkeiten, dass die KM mit den beiden Kindern nicht umzieht.
Gibt es vielleicht OLG-Entscheidungen oder ein Link, um nachzulesen?
Oder ist hier ein Umzug ohne Rücksprache mit Ex-Mann gestattet, da die Entfernung ca gleich geblieben ist?
Gruß Pit Hegau
-----------------
""
gemeinsames Sorgerecht - Umzug ohne Rücksprache mit Ex-Mann gestattet?
Hallo,
warum sollte der KV das ABR bekommen? Wie beschrieben wirkt sich der Umzug ja nicht auf den Aufwand bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts aus. Nur weil man geschieden ist und gemeinsame Kinder hat ist man nicht statisch an einen Wohnort gebunden. Der Wohnortwechsel müßte dem Wohl der Kinder engegensprechen, wenn er verweigert werden sollte. Das lässt sich von hier aus mit den vorhandenen Informationen wohl kaum beurteilen.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
die Kindesmutter sollte auch bedenken, dass das Schweizer Gesundheitssystem ziemlich kostenintensiv, weil privat,ist. Kann sie es sich leisten bzw. kann der KV den Unterhalt nebst privater Krankenkassenbeiträge stemmen?
Schon aus diesem Grunde sollte er einen Umzug verhindern.
Ansonsten,s. @amako: bei Streitigkeiten muss die KM darlegen warum ein Umzug ins Ausland dem Kindeswohl entspricht.
Gruß Nubi
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
92 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten