gemeinsames Sorgerecht für "Nichte" oder Pflegscha

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pebbles78
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames Sorgerecht für "Nichte" oder Pflegscha

Hallo liebe Community ,
ich möchte mir zu folgendem Thema Rat holen.

Meine Schwester (Probleme mit zuviel Drogenkonsum) macht in Kürze eine Entgiftung + Langzeitentzug (gesamt ca. 7 Monate)
Sie hat eine Tochter von 10 Jahren.Meine Nichte soll in der Zeit in einem Kinderheim untergebracht werden. Das möchte ich der kleinen aber auf keinen Fall zumuten. Nun konnte ich mit meiner Schwester vereinbaren dass meine Nichte für die Zeit bei mir wohnt( was auch im Interesse meiner Nichte liegt) , nicht nur für 7 Monate sondern für ein ganzes Jahr. Damit sie in der Zeit wenigstens ein Schuljahr als Gastschülerin beenden kann. Damit ich in dieser Zeit auch gewissen Dinge entscheiden kann ( Schulische, medizinische, etc. Angelegenheiten) soll das ganze offiziell werden. Bevor ich mich aber an entsprechende Ämter wende, würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe. Gedacht ist evtl ein gemeinsames Sorgerecht mit meiner Schwester ( ist das möglich?) oder kann ich meine Nichte sogar als Pflegekind aufnehmen ?( ist das dann eine "Pflegschaft" beantragen?) . Was wäre besser? wo beantrage ich sowas? Jugendamt oder bei Gericht? Gibt es Vor und Nachteile? Ich möchte mich einfach für diese Zeit absichern dass ich auch "rechtlich" ganz für die kleine da sein kann.

Für Tips, Ratschläge, Meinungen, etc...wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße pebbles78



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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist ganz einfach. Schauen Sie man in § 44 SGB VIII . Nahe Verwandte können, ohne dass es der Mitwirkung des Jugendamtes bedarf, das Kind zu sich nehmen. Sinnvoll wäre allerdings eine schriftliche Vollmacht.

Fremde können das Kind zu sich nehmen für einem Zeitraum von zwei Monaten. Sollten das Kind länger bei Fremden untergebracht sein, bedarf es in der Tat einer Pflegeerlaubnis. So aber nicht.

wirdwerden

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