Hallo, habe verschiedene Beiträge gelesen, ich dachte, gemeinsames Sorgerecht ist gem. Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wusste nicht, dass man das Aufenthaltsbestimmungsrecht extra einfordern kann, wenn ja wo? reicht das beim Jugendamt? Danke für Info L.
gemeinsames Sorgerecht-nicht gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?
25. August 2008
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Frage vom 25. August 2008 | 12:08
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 85x hilfreich)
gemeinsames Sorgerecht-nicht gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?
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#1
Antwort vom 25. August 2008 | 12:48
Von
Status: Bachelor (3868 Beiträge, 471x hilfreich)
Hi Last...,
das ABR ist Teil des Sorgerechts. Es kann auf Antrag auf einen Sorgeberechtigten übertragen werden, ohne den *Rest* des GSR zu berühren.
Wenn man sich einig ist, wird das sicher unproblematisch zu regeln sein, bin aber nicht sicher, ob JA reicht. Sind die Eltern sich nicht einig, wird man ein Gericht bemühen müssen.
Grüße
#2
Antwort vom 25. August 2008 | 13:29
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 86x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 25. August 2008 | 15:01
Von
Status: Praktikant (588 Beiträge, 336x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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