gemeinsames Sorgerecht und Umzug?

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)
gemeinsames Sorgerecht und Umzug?

Hi, neue Frage von mir. Mein zukünftiger Exehemann wohnt bei seiner Freundin und geht jetzt beruflich ca 350 km weg. Wird voraussichtlich die meisten WE hier sein und glegentlich auch unter der Woche, wenn ich seinen Worten Glauben schenken kann. Was nicht immer zutrifft. Ich habe einen Freund ca. 200 km weg. Das gemeinsame Haus wird irgendwann verkauft werden (er will scheinbar auf Insolvenz hinaus), da ich es alleine nicht halten kann. Er zahlt das Darlehen alleine für das Haus, ich bin seit kurzem arbeitslos (betriebsbedingt) mit Nebenjob und bekomme keinen Cent weiteren Unterhat.
Wenn ich aus dem Haus ausziehen sollte und es mit meinem Freund gut läuft (hat ein Haus)könnte ich mir vorstellen hier weg zu ziehen. Meine Kids haben kein Problem mit meinem Freund (im Gegensatz zu seiner Freundin). Kann er mir Steine in den Weg legen, auch wenn die Kids wollen? Freue mich um Beiträge. Viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dalia
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

wer von Euch hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn die Kinder bei dir legen, wahrscheinlich bei Dir liegt.

Dann kann Dein baldiger-Exehemann nichts dagegen tun.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi Dalia, die Scheidung läuft noch und die Kinder leben bei mir. Unterliegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht dem Sorgerecht? das wir beide haben? oder hab das sowieso ich? Vielen Dank und viele Grüße Wespe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Susi5
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo wespe,

ja genau: das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des gemeinsamen Sorgerechtes. AucH wenn die kinder bei dir leben, hast du nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was sagt denn dein baldiger Ex zu dem Thema?

Grüße

Susi5

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi Susi, das weiß ich noch nicht. Er will nächste Woche mal reden, ich habe zugesagt. Das Ganze ist letztendlich auch noch nicht spruchreif, kann es aber schneller werden als mir lieb ist. Ich bin nur gerne auf alles vorbereitet, da ich meinem Ex nicht mehr weiter traue wie ich ihn sehe. Aber was kann er letztendlich dagegen unternehmen, wenn die Kinder mitziehen? Manchmal weiß ich echt nicht mehr was hinten und vorne ist. Er baut seine berufliche Karriere aus, ist nur noch unterwegs und ich muß mich nach seinen Terminen richten? irgendwie passt das alles auch nicht zusammen.
Viele Grüße Wespe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also theoretisch kann er versuchen den Umzug zu verhindern, da das gemeinsame ABR greift.

Bedeutet..er stimmt vielleicht zu.......oder er verwehrt den Umzug der Kinder.

Würdest Du trotzdem ziehen wollen, müßte ein Gericht entscheiden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi Merline, vielen Dank für Deinen Beitrag. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht, so werde ich das wohl mal auf mich zukommen lassen müssen. Gott sei Dank sind meine Kids nicht mehr so klein, sie haben schon ihre eigene Meinung und der kann sich auch ihr Vater nicht verschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Oh ja....... Kinder haben ihre eigene Meinung! Kinder sind auch nie beeinflusst...
Und dat Darlehen soll der Olle auch gefälligst weiterzahlen, wenn er schon keinen Cent Unterhalt an mich zahlt.....

Ich find dat jut, was du machst. Neuer Lover hat auch wieder n Haus usw usf.... wat soll schon passieren gelle?
Vaddern hat da nix mehr zu sagen!! Iss ja nur der Erzeuger und die Geldquelle.....
Muddern hat nu alle Stricke in der Hand...

Mach ma dat so, wie du denkst.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)

Halt mal....ER darf 350 km weit umziehen und dann darf ER auch noch seiner Ex einen 200 km weit entfernten Umzug verhindern. Manchmal frag ich mich, wo wir überhaupt leben...sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dalia
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Morjen,

ich kann es auch nicht verstehen: von einer Mutter wird immer verlangt, Ihr Leben aufzugeben, der Vater darf aber tun und machen, was er will?

Vater darf eine neue Partnerin haben, Mami nicht, sonst heißt es: "Du willst doch nur, dass das Kind Deinen Neuen mehr mag als mich!"

Vater darf umziehen, Mami nicht, sonst heißt es: "Das machst Du nur, damit die Kinder von mir weg kommen!"

Vater darf seinen Urlaub planen, wann er will, aber Mami nicht, sonst heißt es: "Du funkst mir doch absichtlich dazwischen!"

Diese Verallgemeinerungen finde ich schrecklich!

Soweit ich informiert bin, gibt es auch Scheidungsfälle, in denen ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Aber ich glaube, das wird nur bei Eltern gemacht, die überhaupt nicht mehr miteinander reden können. Frag mal Deinen Anwalt.

Schönen Tag noch!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Teufelin, finde ich gut dass Du Leute versuchst sich auch mal an der eigenen Nase zu fassen. Nur in meinem Fall ist es so, dass mein Ex zum zweiten mal meinter, er probiert mal was neues aus (die hat auch ein Haus, da wohnt er jetzt auch)nur die Konsequenzen hab dann eben ich gezogen. Das gemeinsame Darlehen für das Haus zahlt er noch, aber dafür bekomme ich noch nicht mal Kindesunterhalt geschweige denn eigenen. Ich kann mir keinen Urlaub leisten, er fährt zum Skifahren, nach Rom, eine Woche Hochseeangen in Dänemark und eine Woche mit den Kids nach Schweden und jetzt kein Geld mehr. Wenn ich es genau aufrechnen würde, müsste mein Ex mir noch jeden Monat 60 Euro geben, die ich natürlich nicht bekomme. Dass er in unserem Haus nicht mehr lebt, versteht sich wohl auch. Was in unserem Haus steht gehört sowieso zum größten Teil mir, obwohl ich zu ihm gesagt habe er soll sagen was er will. Wir haben bis heute keinen wirklichen Krieg und ich richte mich oft nach ihm. Die Kids haben ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater und das soll ja auch so bleiben, daran will ich nichts ändern. Nur bin ich der Meinung, dass ich auch ein Recht auf ein neues Leben habe, oder meinst Du nicht?
Viele Grüße Wespe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)

hi wespe...

jetzt aus meiner Efahrungsschatzkammer: Alleiniges Sorgerecht für 2 Kinder weil nicht verheiratet, Trennung 98, seither null Unterhalt, zum Umgangsrecht musste ich ihn immer positiv animieren, was mir leider seltenst gelang (such dir einen anderen Babysitter - seine Antwort). Da ich wiederholt arbeitslos war in dem damaligen Landstrich plante ich einen Umzug nach BW - schließlich brauchen Kinder auch finanzielle Sicherheit oder nicht? Kein neuer Mann sondern eine neue Arbeit hat mich zum Umzug bewegt. Das war vor zwei Jahren, meine Tochter, damals 13,5 Jahre kam schon nach den ersten Herbstferien nicht mehr zurück. Daraufhin stellte mein Ex einen Sorgerechtsantrag auch noch für unseren Sohn (damals 10,5). Es wurde ein Gutachten erstellt und da beide Kinder ausdrücklich in ihrem "alten" Wohnort bleiben wollten wurde mir für meinen Sohn das ABR entzogen.*Es stellt nämlich einen Missbrauch des Sorgerechts dar, sein Kind zu zwingen, bei sich zu wohnen *Zitat aus meinem Gerichtsurteil

Also, pass auf, was Du tust, manche EX Partner hören nie auf, die Kinder als Geschosse zu verwenden.

Alles Gute und vor allem, das Du für Deine Kinder und Dich die richtigen Entscheidungen triffst :-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@dalia,
klar darf der Vater wegziehen. An den Wochenenden isser doch daheim und öfter bekommen die meisten Väter ihre Kids doch eh nicht zu sehen.

Ausserdem bin ich ganz bestimmt die Letzte, die Müttern ( und Vätern )verbieten möchte, wegzuziehen. Schließlich bin ich selbst vor einigen Jahren 650 km von den Vätern meiner Kinder weggezogen.....

Es kommt nur immer drauf an, WIE man etwas sagt oder fragt.

Hier wird immer nach der Rechtssprechung gefragt. Die iss ziemlich eindeutig: Wenn se wech is, isse wech. Ferdsch!

Aber darum kann es doch bei einem solchen Thema m.E. nicht gehen!
In Zeiten des Internets passiert es immer häufiger, dass ein Elternteil weiter weg zieht. Rechtlich gesehen müssen die Richtlinien hier m.E. langsam mal angepasst werden.
Zum Beispiel müsste der Elternteil, der wegzieht, sich unbedingt zu einem großen Teil an den Umgangskosten beteiligen. Auch müsste er dem anderen Elternteil zeitlich entgegenkommen.
Ich glaube, wenn das alles in Ruhe vorher besprochen wird und auch die Gründe für den Umzug halbwegs gut 'verkauft' werden können, gibt es in den wenigsten Fällen Probleme.
Schlimm ist es für Väter, die sich auch unter der Woche bisher um ihre Kinder gekümmert haben. In den Fällen sollte ein Umzug ( auch - und vor allem - von der Mutter ) wirklich ganz genau durchdacht sein.

wespe, natürlich hast du - genauso wie jeder andere - ein recht auf ein eigenes Leben.
Als erstes aber solltest du dir wirklich sicher sein, dass es mit dem neuen Freund auch erstmal klappt.
Mal ganz vom Vater - Kind - Kontakt abgesehen ist es nämlich für die Kinder mit Sicherheit purer Stress, alle 6 Monate hin- und her zuziehen...
Dann versprich deinem Exmann, dass du ihm immer entgegenkommen wirst ( und halte das natürlich auch ein :-)) )
Sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch zeitlich.
Ich weiß nicht, wie alt eure Kinder sind aber vielleicht können sie ja auch schon (bald) allein mit der Bahn fahren.
(meien beden haben die 650 km schon mit 11 Jahren ohne Probleme allein zurückgelegt... )
Wie weit würdet ihr denn hinterher auseinander wohnen?

PS @dalia:
Ich glaube, hier hat kein einziger User jemals behauptet, dass Mama keinen neuen Partner haben darf und nur Papa allein seinen Urlaub planen darf....
Was erzählst du da???????
Vielleicht solltest du dir die Fragestellungen mal genauer durchlesen - Dann könntest du u.U. auch die Antworten darauf teilweise besser verstehen.....

Teufelin,
die ihrem Exmann hiermit das größte Lob ausspricht, weil er 1. beste Vater der Welt ist und 2. der fairste Exmann :-))

Viel Glück wespe!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Hi Leute, ich danke Euch für Eure Beiträge. Mein Sohn ist 14 und meine Tochter 9. Sie freuen sich, dass ich wieder einen Freund habe und mögen ihn auch. Trotzdem habe ich auch Angst etwas falsch zu machen, aber wer weiß das schon vorher? Ich kann mir durchaus vorstellen jedes zweite WE hier her zu fahren, weil auch meine Familie und meine ganzen Freunde hier sind. Also hätten die Kids ihren Vater genau wie jetzt jedes 2.WE. Viel öfter sieht er sie jetzt auch nicht und wenn er beruflich weg ist sowieso unter der Woche nicht mehr. Von hier zu meinem Freund sind es ca. 200 km also ca. 1,5 Std mit dem Auto es ist ja keine Weltreise. Dann kommt dazu, dass ich blöderweise auch noch seit August arbeitslos geworden bin. Mein Freund hat ein Geschäft und er Unterstützung brauchen könnte, da auch noch im Außendienst tätig ist. Ob ich letztendlich den Schritt wage kann ich eigentlich noch nicht wirklich sagen, da wir uns erst ein 3/4 Jahr kennen und uns auch nicht jedes WE sehen. Ich kann es mir auch nicht leisten jedes WE zu ihm zu fahren, obwohl meine Kids gerne mit wollen. Ehrlich gesagt geniese ich auch die WE mal alleine ;-(((. Mein schlauer Spruch heißt immer.... kommt Zeit, kommt Rat....wenn ich gerade mal nichts entscheiden muß, uff. Vielleicht mache ich mir nur alles selber so schwer. Deshalb finde ich es auch hier so toll, weil man einfach mal andere Meinungen hören kann. Vielen Dank und viele Grüße Wespe

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo wespe,
ne, schwer machst du es dir nicht. Du machst es m.E. genau richtig!
Wenn du dir noch nicht so ganz sicher bist und auch die Zeit allein noch geniesst, solltest du dir mit einer solchen Entscheidung auch noch Zeit lassen.

Falls du dich doch irgendwann zu diesem Schritt entscheiden solltest: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Probleme geben wird, da du ja den Umgang aktiv unterstützen würdest.
Somit würde dem Vater ja nichts genommen werden.

Was letztlich richtig - und was falsch ist......??
Das weiß vorher eh niemand, wie du schon ganz richtig festgestelt hast. Nur überstürzen sollte man einen solchen Schritt eben nicht.

Du wirst es schon richtig machen!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.836 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen