gemeinsames Sorgerecht! uneheliches Kind

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
confession
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames Sorgerecht! uneheliches Kind

Ich habe ein paar Fragen, meine Tochter ( 6 ) hat meinen Nachnamen, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und sie lebt nicht bei mir, ist regelmäßig alle 2 Wochen bei mir. Nun will mein Ex das sie den Nachnamen übernimmt, aber ich bin damit nicht einverstanden, geht das dann auch ohne meine Erlaubnis? Weil dann wurde mir gedroht, wenn ich das nicht mache mit dem Nachnamen, das ich die Kleine dann auch nicht in den Ferien kriege. Das ist doch nicht rechtens oder?
Und noch eine Frage: Muss mein ExPartner mich darüber informieren bzw ob das auch ok ist, wenn sie in den Urlaub fahren, weil ich lediglich heute informiert wurde bzw überrumpelt, dass sie 3 Wochen in den Urlaub fahren und da die Kleine halt nicht da ist. Es wurde ja alles damals bei Gericht entschieden das wir das gemeinsame Sorgerecht haben und ich 14tätig die Kleine haben darf und die hälfte der Ferien, wenn dies nicht eingehalten wird, was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank im vorraus


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend confession,

dem Anschein nach soll hier eine Einbenennung, nach § 1618 BGB , an der Tochter vorgenommen werden. Trägt das Kind Deinen Nachnahmen, so ist Deine Zustimmung zur Einbennenung erforderlich. Deine Zustimmung kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht, von einem Familiengericht ersetzt werden. Ist in den meisten Fällen aber eher unwarscheinlich.

Die Gerichte haben da recht hohe Anforderungen und in den meisten Fällen scheitert das begehrende Elternteil mit seinem Antrag .

quote:<hr size=1 noshade>Weil dann wurde mir gedroht, wenn ich das nicht mache mit dem Nachnamen, das ich die Kleine dann auch nicht in den Ferien kriege. Das ist doch nicht rechtens oder? <hr size=1 noshade>


Nein, ist es nicht. Und wenn hier eine gerichtliche Umgangsregelung besteht, was ich daraus entnehme....

quote:<hr size=1 noshade>Es wurde ja alles damals bei Gericht entschieden das wir das gemeinsame Sorgerecht haben und ich 14tätig die Kleine haben darf und die hälfte der Ferien <hr size=1 noshade>


....macht sich die KM mit ihrem Handeln strafbar. Dann solltest Du entsprechende Schritte einleiten, sollte die KM den Umgang vereiteln.

Dazu wendest Du Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht und schilderst die Sachlage.

LG Nero

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#2
 Von 
confession
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke für die Antwort ! Hat mir sehr weitergeholfen!

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
...macht sich die KM mit ihrem Handeln strafbar. Dann solltest Du entsprechende Schritte einleiten, sollte die KM den Umgang vereiteln.



Ich lese aus den Postings, dass das Kind beim Vater lebt.


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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich lese aus den Postings, dass das Kind beim Vater lebt.


Haste Recht azrael, habe ich falsch gelesen.

LG Nero




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