gemeinsames Sorgerecht verhinderbar?

26. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
nadine04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames Sorgerecht verhinderbar?

Hallo,

der Kindesvater möchte einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Entsprechen die Gerichte diesen Anträgen immer? Alkohol und Kindesmisshandlung etc. liegen nicht vor, er hat regelmäßig Umgang mit meinem Sohn. Nur dient es meiner Meinung nach nicht dem Kindeswohl, wenn wir gemeinsam Sorge berechtigt sind, sondern würde unsere Konflikte nur verschärfen.

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Nur dient es meiner Meinung nach nicht dem Kindeswohl, wenn wir gemeinsam Sorge berechtigt sind, sondern würde unsere Konflikte nur verschärfen.


Na ja, viel hast du uns nicht eben gesagt, warum du der Meinung bist, dass es dir zusteht, dem Kindesvater das Mitspracherecht an eurem GEMEINSAMEM Kind zu nehmen. Das ist nämlich ganz schön rabiat, was du da vorhast! Wie gut, dass du allein ganz genau weißt, was für das Kind gut ist ...

Man kann sich sehr gut vorstellen, dass du und dein Ex sich nicht mehr vertragen. Und selbstverständlich ist der Kindesvater ein arger Wüterich ... obwohl andererseits bist du mit dem Mann ja auch mal eine Weile in die Kiste gestiegen. Ganz so übel kann er doch also nicht immer gewesen sein ...

Hast du dich eigentlich schon mal gefragt, was DU zu dem Konflikt beigetragen hast? Und was DU heute noch dazu beiträgst?

Unbequeme Fragen ... sehr nervig ... ich weiß ... na, vielleicht krieg ich jetzt eine geharnischte Replik! Da wirst du mir glasklar nachweisen, dass er ein S.a.u.hund ist und du ein Unschuldsengel ...

Nur ... ob ich das dann auch glaube ... wer weiß, wer weiß ... *breites grins*


-- Editiert am 26.03.2011 19:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hast Du eigentlich eine Vorstellung, was gemeinsames Sorgerecht bedeutet? Die Mitwirkung an einigen Entscheidungen. Das Alltagsgeschäft bestimmt der, bei dem das Kind gerade ist. Wo ist also das Problem?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nadine04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten.
Ich weiß schon welche Themengebiete zum Sorgerecht dazugehören, aber ich glaube, er eher nicht. Ich versuchs mal zu erklären. Ich möchte schon, dass er Umgang hat, mein Sohn hat ja seinen Papa sehr lieb. Aber ich möchte nicht, dass er ihn nach dem Umgang mal nicht mehr nach hause bringt (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Oder, dass ich ihn wegen jeder Zahnspange oder Klassenfahrt fragen muss. Mein Sohn ist 4, seit 2 Jahren sind wir getrennt. Ich habe auch während der Beziehung alle Entscheidungen allein getroffen, weil es für den Vater andere Dinge gab, die wichtig sind. Er hat sich immer auf meine Entscheidungen verlassen, sieht jetzt aber die Möglichkeit zum Nachtreten. Klar verstehen WIR uns nicht mehr, aber wir haben halt auch sehr verschiedene Ansichten in Bezug aufs Kind. Ernährung, Fernsehen etc. Er lädt seine Erwachsenenprobleme bei dem Zwerg ab (Mama will nicht, dass ich bei euch wohne...etc.)Ich bin nicht die böse Mutter, die dem leidenden Vater das schreiende Kind wegreisst, im Gegenteil, ich versuche den Kontakt zu fördern, gab ja auch Phasen, wo ich ihn schon an das Recht erinnern musste, dass das Kind das Recht hat, den Papa zu sehen. Ich möchte halt nur nicht ständig mit ihm Sachen besprechen, die ihn eigentlich nicht die Bohne interessieren, er aber ganz gewichtig seinen Senf zu geben darf, weil er es halt darf.

-- Editiert am 26.03.2011 20:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Nadine,

quote:
der Kindesvater möchte einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.


Damit wird er wohl durchkommen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Ist das gefährdet?

quote:
er hat regelmäßig Umgang mit meinem Sohn.
mein Sohn hat ja seinen Papa sehr lieb.
Mein Sohn ist 4,



DEIN oder EUER Sohn?

quote:
Oder, dass ich ihn wegen jeder Zahnspange oder Klassenfahrt fragen muss.


Das sind Dinge, die du auch bei gemeinsamer Sorge alleine entscheiden kannst. Natürlich auch die die daraus resultierenden Kosten alleine tragen darfst...

quote:
Ich möchte halt nur nicht ständig mit ihm Sachen besprechen, die ihn eigentlich nicht die Bohne interessieren,


Die da wären?

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Darf ich es mal auf den Punkt bringen?

Weil du und dein Ex sich wie Betonschädel aufführen und nicht in der Lage sind, ihre gescheiterte Beziehung vernünftig aufzuarbeiten, darf EUER Kind das jetzt ausbaden!

Also, dann mal los! Visier runter klappen! Vor Gericht ziehen! Anträge stellen! Urteile kassieren! Das ist es doch, was du jetzt vor hast. Und sich hinterher wundern, warum so ein kleines Kind, das zwischen die Machtblöcke geraten ist, dann Schaden nimmt ...

Games people play ... die Zeche zahlt allein das Kind! So traurig das auch nun mal sein mag ... Vernunft sieht allerdings ganz anders aus ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was hat die Zahnspange oder die Klassenfahrt mit dem Sorgerecht zu tun? Richtig, gar nichts.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nadine04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob du mir nicht ein wenig unrecht tust. Klar, ich möchte so wenig Kontakt zu ihm wie möglich, aber ich sage meinem Sohn immer, dass der Papa ihn lieb hat. Ich mache ihn nicht schlecht oder so.

Mal zu meiner Ursprungsfrage. Entscheiden Gerichte immer für die Väter? Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor.

Würde man ihm auch das alleinige Sorgerecht zusprechen können?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nadine04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zahnspange ist Gesundheitsfrage und Klassenfahrt Aufenthaltsbestimmung...
Es sind Sachen, die über die alltäglichen Entscheidungen hinausgehen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Kein Mensch kann dir hier mangels hellseherischer Fähigkeiten sagen, wie ein Gericht entscheiden wird. So nach dem ersten Anschein würde ich vermuten, dass man dem Vater das Sorgerecht nicht entziehen wird, weil es dafür keinen vernünftigen Grund gibt. Genausowenig wie man dir das Sorgerecht entziehen wird. Aber Gottes Wege sind nun mal ebenso unergründlich wie manche Gerichtsentscheidungen ... Aller Voraussicht nach, bleibt ihr also BEIDE sorgeberechtigt ... *grins*

Aber ist das denn mit dem Sorgerecht so entscheidend? Wieso sträubst du dich so sehr, dass ihr beide GEMEINSAM Verantwortung für das Kind tragt? Wenn dir der Mann so zuwider ist, wieso zeugst du im 3. Jahrtausend nach Christus mit diesem "Kerl" dann ein Kind? Die Logistik der weiblichen Empfängnis ist doch seit mehr als 2000 Jahren entschlüsselt ...

Dein Problem ist kein juristisches! Dein Problem ist ein soziales ... es geht darum die Verantwortung für euer gemeinsames Kind zu übernehmen. Sich selbst zurück zu nehmen, zugunsten der gemeinsamen Elternschaft. Ist das so schwer sich "erwachsen" zu benehmen und mit dem Kindesvater vernünftig wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, einvernehmlich zu regeln?

Aber irgendwie scheint es mir, dass man da bei dir in dieser Frage eher einem Ochsen ins Horn petzen könnte, wenn du mir diesen drastischen Vergleich mal ausnahmensweise gestattest ...

Also nochmal ... DRUFF! Geh vor Gericht ... beschäftige Anwälte und Richter mit der Sache ... und dann wirst du sehen, wohin dich dein Weg führen wird ... Denn das juckt dich ja ganz offensichtlich ...

Mehr kann und will ich dazu nicht mehr sagen ...



-- Editiert am 26.03.2011 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

sofern es nicht gegen das Kindeswohl spricht, wirst Du vor Gericht nicht obsiegen, sondern sämtliche Kosten tragen.

Das gemeinsame Sorgerecht wird immer mehr der Regelfall und die Querelen dagegen, meist von Kindesmüttern (gibt natürlich Ausnahmen)sind nicht mehr von Bedeutung.

Die Gerichte trennen die Paarebene von der Elternebene zu Wohle des Kindes und genau das solltest Du auch tun.

Im übrigen sind es wenige Dinge die Dich im täglichen Leben zwingen aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts, mit dem Kindesvater eine Einigung zu erzielen.

Aber vielen, meist Vätern, fällt z. B. der Umgang und auch die Unterhaltszahlungen deutlich leichter, wenn sie durch das gemeinsame Sorgerecht, das Gefühl haben ein "richtiger" Papa zu sein.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Doc Snyder,

quote:
Hier antworten juristische Laien, welche ihre Kenntnisse aus dem Internet beziehen und dann hier wiedergeben.
Mit der Praxis hat das oft nicht viel zu tun.


Wer und Was bist Du, dass Du diese Einschätzung abgeben kannst?

Ich kann mich nicht erinnern, dass wir beide bereits Kontakt hatten und Du über mein Leben Auskunft erteilen könntest.

Gleiches, denke ich, trifft auch auf die anderen User, die gepostet haben zu.

Also bevor Du hier Klugsch... möchtest und nichts sinnvolles zum Thema beizutragen hast, würde meine Empfehlung an Dich folgender Maßen aussehen:

Wenn man von nichts eine Ahnung hat, einfach mal die ... halten!


-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Also ich stimme Doc Snyder hier voll und ganz zu. Vor allem weil er zitiert hat. Was gibt es da noch für offenen Fragen oder Zweifel?
Und wir, lieber "dein Hase" kennen uns ja wohl...

lG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

@Katinchen

Schätzchen, ich denke nicht das wir uns "kennen" !

Ich sehe keine Fragen und Zweifel, deren Du fähig wärst eine Antwort herbei zu führen.

Im übrigen war mein Post klar und deutlich an eine bestimmte Person gerichtet, da mußt Du nicht mit dem Wolf heulen.

Rückrat Mädchen, das fehlt Dir noch. Wir sind hier nicht auf einem Tupperabend.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

hahaha nur getroffene Hunde bellen, meine Liebe!

-----------------
""

uups, sagte ich "Liebe"?


-- Editiert am 27.03.2011 21:58

-- Editiert am 27.03.2011 22:03

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Witzfiguren,

Du pauschalisierst zu sehr.

Auch wenn mal etwas in diesem Thread überlesen wurde, so sind die meisten Antworten inhaltlich trotzdem richtig.

So genug mit Döschen gespielt.

Zum Thema: Gemeinsames Sorgerecht verhindern.

Solange es nicht dem Kindeswohl widerspricht, sollte das gemeinsame Sorgerecht der Normalfall sein.

Eigene Befindlichkeiten, wie die der TS, wird ein Gericht nicht zum alleinigen Sorgerecht umgestalten.

Eher wird die TS für Ihre Einstellung zahlen müssen.

Ein Gericht darf das gemeinsame Sorgerecht nicht versagen weil es dem Kindeswohl nicht dienlich ist, sondern nur wenn es dem Kindeswohl widerspricht und das ist rechtlich betrachtet ein großer Unterschied.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Quark mein Hase, oder wie oft hast du schon das alleinige Sorgerecht beantragt, was Dir derartige Erfahrung beschert hat?
Wenn die Eltern nicht miteinander können, wie bitteschön läßt sich da ein gemeinsames Sorgerecht gestalten? Und wer bitteschön hat das Nachsehen? Rischttisch! die Kinder!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
katinchen
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo"dein Hase" schon im Bett? Träumst du von einer Welt bestehend aus gut funktionierenden Expartnern alle mit gemeinsamen Sorgerecht :-) lol

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Ich hatte hier vor einiger Zeit mal eine Frage gepostet mit ähnlichem Inhalt. siehe hier : GSR Fragen + Antworten

Tatsache ist, dass momentan das Gesetz noch nicht dahingehend geändert ist, den Vätern das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zuzusprechen.
Es kann bei den Gerichten bereits Klage eingereicht werden, jedoch werden diese noch nicht bearbeitet, solange es noch keine eindeutige Gesetzesänderung gibt.
Also daher sehe ich es so, dass Du keinerlei Befürchtungen haben musst.
Auch wenn ich moralisch die ganze Sache auch anders sehe...

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

-- Editiert am 28.03.2011 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

DeinHase:

Was in Deinem Link zu lesen ist, haben die Schreiber in meinem thread und auch unmittelbar betroffene im realen Leben bereits vernommen.
Aber die Realität sieht anders aus.
Es wurde noch nirgends entschieden gegen den Willen der Mutter.
Ich habe in meinem Freundeskreis so einige Väter, die nun aus recht unterschiedlichen Gründen das Sorgerecht einklagen wollten. Daher meine Äußerung, dass die Gerichte noch nichts bearbeiten.
Die mir bekannten Fälle sind alles Fälle, in denen es keinerlei Probleme zwischen den Kindern und den getrennten Eltern gibt. D.h. es ist nicht zu ersehen, dass das GSR nun plötzlich dem Wohl des Kindes mehr entspricht, als die Regelung des alleinigen SR.
Das sind nämlich alles wieder Gummiparagraphen für den Übergang.

So long...

LG beijing



-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo beiing,

m. W. sind sehr wohl bereits solche Entscheidungen getroffen worden, allerdings auf AG Linie und daher nicht veröffentlicht.

Die Gerichte gehen aber aufgrund des Urteils ( Urteil ) immer härter gegen beratungsresistente Elternteile vor.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Ich zitiere mich noch einmal selbst:

Ich habe in meinem Freundeskreis so einige Väter, die nun aus recht unterschiedlichen Gründen das Sorgerecht einklagen wollten. Daher meine Äußerung, dass die Gerichte noch nichts bearbeiten.

DeinHase:

Die Realität sieht anders aus. Solange keine Gesetzesänderung, solange auch keine Massenklagen- und Änderungen.

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo beijing,

quote:
Solange keine Gesetzesänderung, solange auch keine Massenklagen- und Änderungen.


Warum um Himmels Willen sollte es denn Massenklagen geben, die in Deutschland sowieso mehr als schwierig sind?

Es sind doch immer Einzelfälle.

Aber wenn es nach meinem persönlichen Empfinden gehen dürfte, müßten alle Elternteile, die Ihre Befindlichkeiten über den Rücken der Kinder austragen mit aller Härte bestraft werden und richtig teuer dafür bezahlen. Mindestens 20000€ Bußgeld für das Verweigern des gemeinsamen Sorgerechts. Bei Umgangsvereitelung nochmals deutlich mehr.



-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Waaaaaaaas?

Wo lebst Du denn?
Einzelfälle?
Es ist noch gar nicht so lange möglich, dass ab Geburt eines Kindes auch bei nicht verheirateten Eltern das GSR möglich ist.
Was ist mit den vorher Geborenen?
Deren Väter haben alle kein Interesse, oder was?
Also red hier bitte nicht von Einzelfällen.

quote:
Mindestens 20000€ Bußgeld für das Verweigern des gemeinsamen Sorgerechts. Bei Umgangsvereitelung nochmals deutlich mehr.


Ohne Worte!
Und die Kinder gehen dann in Pflegefamilien oder Heime, weil die Eltern das Geld nicht haben und somit ihre Kinder nicht ernähren können, weil sie hochverschuldet sind.
Alles klar!
Ich frage mich langsam echt, in welcher Welt Du lebst. :???:
Dein Name ist wahrscheinlich Programm. :crazy:

LG beijing





-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo beijing,

ganz ruhig.

Du hast mich sicherlich missverstanden oder ich mich wieder mal verquert ausgedrückt. :)

Mit Einzelfällen, meine ich eher die Induvidualität der Fälle, nicht das es wenige sind. ;)

Nur jeder eben anders. Alter, Anzahl der Kinder, Lebensumstände usw.



-----------------
"Liebe Grüße"

-- Editiert am 28.03.2011 15:29

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo

quote:
Und die Kinder gehen dann in Pflegefamilien oder Heime, weil die Eltern das Geld nicht haben und somit ihre Kinder nicht ernähren können, weil sie hochverschuldet sind.
Alles klar!



Nö die Kinder gehen zu dem Elternteil, der im Sinne der Kinder handelt.

o. Schulden sind vermeidbar.



-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Und was ändert das?
Wer das SR haben möchte, soll es haben, meinetwegen.
Aber die Entscheidung eines Gerichtes, die im letzten Jahr durch die Presse ging, (hierbei hat ein Vater jahrelang um das SR für sein Kind gekämpft) löste ja schon etwas ähnliches wie Massenysterie bei Vätern ohne SR aus.
Anwälte und Jugendämter setzen ihnen ins Ohr Klage einzureichen. Bei den Gerichten liegen mehr als genug davon. Daher meinte ich Massenklagen!
Ich persönlich kann verstehen, wenn jemand im Kampf ums SR endlich ein Licht sieht. Aber solange die Nägel noch keine Köpfe haben...




-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12