gemeinsames sorgerecht, wohnortwechsel

3. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
yasmin70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames sorgerecht, wohnortwechsel

Mein ex-mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere sechsjährige Tochter. Nun will ich aber 60km weiter weg ziehen, da ich dort chancen auf eine arbeit habe, wobei ich in meinem jetzigen wohnort schon jahrelang keine arbeit bekommen habe. Nun sperrt sich mein ehemann dagegen, er will rechtliche schritte unternehmen, da ich mit unserem Kind den wohnort nicht zu verlassen habe.ob ich in meinem jetzigen wohnort arbeit bekomme oder nicht interessiert ihn nicht. das arbeitsamt könne mich dazu sowieso nicht zwingen. aber darum geht es mir nicht. ich möchte nur wieder auf eigenen Beinen stehen und mein eigenes geld verdienen. ich möchte meinem exmann auch nicht die tochter entziehen. er kann sie sehen wann immer er möchte. so habe ich es schon immer gehalten. ihn stört nur das er jetzt die kleine nicht mal eben über nacht holen kann, weil ich ja dann weiter weg wohne und er schichtarbeiter ist.wer hat schon ähnliche erfahrungen gemacht?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Normalerweise müssen beide Sorgeberechtigten so eine Entscheidung treffen. Ich gehe davonaus, dass Du das ABR hast. Dein Mann kann Schritte einleiten, wird aber schlechte Karten haben. Denn heutzutage kann man froh sein, wenn man Arbeit findet und wenn man dafür umziehen muss, muss es halt sein. Dass er sein Kind dann seltener sieht, ist natürlich schade. Aber 60 Kilometer sind nicht aus der Welt. Die meisten Väter sehen ihre Kinder alle 14 Tage übers Wochenende, viele gar nicht. Und wenn er Schicht hat, kann er es ja auch mal einrichten, dass er die Kleine morgens zur Schule bringt. Das genießen die Kinder auch sehr. Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen meistens zugunsten derjenigen, die arbeitsmäßig umziehen. Es kommt aber auf den Einzelfall an.

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