gemeinsames sorgerecht bei unehelichem kind absurd?

29. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
gemeinsames sorgerecht bei unehelichem kind absurd?

hallo
kann mir jemand sagen, ob es einen grund gibt, warum die mutter und der vater (die auch keine beziehung haben!) eines unehelichen kindes NICHT das gemeinsame sorgerecht haben sollten. uns passiert es so häufig, dass einemR von uns auf behörden gesagt wird (wenn wir dort alleine sind), dass dann die mutter/der vater (vor allem bezieht es sich auf die mutter!) nicht mehr selbst entscheiden kann. das ganze paaiert mit einem blick, der so viel sagen soll wie:"sind sie sich da ganz sicher, dass sie das gemiensame sorgerecht haben wollen?"
aber das möchten wir beide, auch wenn wir nicht zusammen sind.
Was spricht konkret dagegen?
Gibt es da etwas, dass uns noch nicht einleuchtet, weswegen ein gemeinsames sorgerecht in unserer situation nicht ratsam wäre?
ich bin sehr sehr dankbar für antworten, die diese unsicherheit klären können!
LG, roblo

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Roblo, natürlich spricht nix dagegen. Im Gegenteil. Ist nur unüblich in Deutschland, dass eine ledige Mutter, freiwillig ihr Sorgerecht mit dem Vater teilen will, erst recht nicht wenn sie keine Beziehung mit dem Vater führt, obwohl das eigentlich selbstverständlich sein sollte. Bei Verheirateten ist zum Glück nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht die Regel, bei ledigen Elternteilen ist das anders. Andere Länder lachen sich schlapp über die deutsche Praxis zwischen verheirateten und ledigen Vätern zu unterscheiden, wenn es um das gemeinsame Sorgerecht geht.

Roblo, ihr könnt aber das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn beide Eltern das wollen und das ist ja bei euch der Fall.

http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20030205/b_1.phtml

Und zur Frage, ob das ratsam ist: Natürlich ist das ratsam! Und was dagegen spricht: Nix.

Lass dir ganz schnell das Sorgerecht geben, bevor sich die Mutter das ganze noch anderes überlegt. Und wenn du es erstmal hast, kann man es dir auch nicht mehr nehmen.

Lass dich nicht verunsichern durch Leute auf den Ämtern. Absurd ist nicht das gemeinsame Sorgerecht, absurd ist das alleinige Sorgerecht. Es grenzt einen Elternteil aus und gibt ihm das Gefühl ein Elternteil zweiter Klasse zu sein.

Alles Gute

-- Editiert von Michael29 am 29.12.2005 04:26:16

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#2
 Von 
mandy1407
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe das alleinige Sorgerecht für unser gemeinsames Kind. Das hatten wir sogar schon beschlossen, als wir noch zusammen waren. Der Grund dafür ist und war, dass es mir als Mutter, die den Alltag zu bewältigen hat, vieles vereinfacht. Ich muss ihm zum Beispiel keine Briefe zwecks gemeinsamer Unterschrift nachschicken, weil er auswärts arbeitet.

Es ist ja so, dass die Mutter (bzw. der Elternteil, bei dem das Kind wohnt), die alltäglichen Entscheidungen sowieso alleine treffen kann. Sie (er) muss den anderen sorgeberechtigten Elternteil nur bei wesentlichen Entscheidungen zur Zustimmung hinzuziehen (nicht lebenswichtige Operationen, Religion, Schulwahl,...).

In der Praxis handhaben wir es aber, trotzdem wir getrennt sind so, dass wir wesentliche Entscheidungen trotzdem besprechen und, wenn möglich, einvernehmlich treffen.

Ich denke, das gemeinsame Sorgerecht sollte sich eher langsam in den Köpfen als auf dem Papier festsetzen.



-----------------
" "

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#3
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Ich habe das alleinige Sorgerecht für unser gemeinsames Kind. Das hatten wir sogar schon beschlossen, als wir noch zusammen waren. Der Grund dafür ist und war, dass es mir als Mutter, die den Alltag zu bewältigen hat, vieles vereinfacht.


quote:
Es ist ja so, dass die Mutter (bzw. der Elternteil, bei dem das Kind wohnt), die alltäglichen Entscheidungen sowieso alleine treffen kann. Sie (er) muss den anderen sorgeberechtigten Elternteil nur bei wesentlichen Entscheidungen zur Zustimmung hinzuziehen (nicht lebenswichtige Operationen, Religion, Schulwahl,...).



Mandy, also was denn nu? Wird das alltägliche Leben behindert durch das gemeinsame Sorgerecht, oder nicht? Musst dich schon entscheiden.

Roblo, genau solche Leute wie mandy wundern sich darüber, dass eine ledige Mutter freiwillig ins gemeinsame Sorgerecht einwilligt. Ist natürlich völliger Quatsch, was mandy da schreibt. Gerade der Alltag hat nämlich nix mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun und wird nur durch den Elternteil bestimmt, bei dem das Kind lebt. Rein rechtlich gesehen ist das gemeinsame Sorgerecht nicht viel Wert für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Da darfst du dann alle Jahre mal deinen Otto unter ein Papier setzen. Wenn dein Kind in den Kindergarten oder auf die Schule geht, darfst du auch deine Meinung dazu sagen. Aber ich finde es kommt viel mehr darauf an, dass man sich als Vater nicht wie ein Elternteil 2. Klasse fühlt, halt so ein Besuchsonkel, der eh keine Ahnung hat und nur Umgangsrecht hat.

Meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht und es klappt sehr gut. Wir bereden alles, was unser Kind betrifft, natürlich auch viel mehr, als Schulwahl, usw. Wir sind wie zusammen lebende Eltern für unser Kind da, bis auf den Unterschied der räumlichen Trennung. Das sollte auch alles eine Selbstverständlichkeit sein.

Warum sollte es einen Unterschied zwischen geschiedenen Elternteilen, die automatisch gemeinsames Sorgerecht haben, und ledigen Eltern geben? Kann natürlich auch keiner der hier anwesenden Muttis mit alleiniger Sorge begründen.

Roblo, viele ledige Mütter wollen das alleinige Sorgerecht als Machtmittel. Sie wollen die Kontrolle über IHR Kind. Was für einen Grund sollte es sonst geben, einen Elternteil ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, zu verweigern? Ich würde das gemeinsame Sorgerecht an deiner Stelle lieber heute als morgen beantragen, bevor es sich die Mutter noch mal anders überlegt. Ich habe den Eindruck, dass ihr beiden euch gut versteht, was natürlich sehr schön ist. Aber das kann sich auch ganz schnell ändern und dann hast du als ebenfalls Sorgebrechtiger eindeutig die besseren Karten. Ein Kind braucht 2 gleichberechtigte Elternteile und keinen rechtlosen Besuchsonkel, der am Leben seiner Kinder nichts zu melden hat!

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#4
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

1.)@ michael29
2.)@ mandy

1.)danke danke danke, dein zuspruch erleichtert mich und gibt mir auch sicherheit. ich sehe auch keinen grund, der einem gemeinsamen sorgerecht im wege stehen würde. alltag, wichtige entscheidungen, unwichtigere entscheidungen - was wir als eltern gemeinsam oder eben nicht gemeinsam entscheiden werden, möchten wir zwischen uns regeln. das kann sich natürlich ändern, aber so lange wir das gemeinsame sorgerecht haben wollen und nichts "ernsthaft" dagegen spricht (so wie es ja auch gott sei dank aussieht) möchte auch ich es haben und dann in dem unangenehmen unerwünschten falle einer verschlechterung unserer beziehung, zumindest rechtlich auf "sicheren" füßen stehen.
ich (wir) wollte(n) sicher gehen, dass wir etwas schwerwiegendes rechtliches nicht übersehen.
so wie es z.zt. aussieht, werden wir diesen plan also auch weiterhin verfolgen, und wie die wahrnehmung unseres gemeinsamen sorgerechts dann konkret (z.B im alltag) aussehen wird, das wollen wir auf jeden fall gemeinsam entscheiden und gemeinsam leben.
dies ist sicher eine "ungewöhnlich glückliche" situation, dass wir uns gut verstehen, aber ja, es kann sich auch ändern.
zwei fragen:
- also prinzipiell: sollte eine/r von uns doch ein alleiniges sorgerecht haben, kann man das gemeinsam ändern zu einem gemeinsamen SR oder dem alleinigen SR für das andere elternteil, und wenn ja, wie "kompliziert" wäre das auf administrativer bzw. rechtlicher ebene?
- quote: "Ich würde das gemeinsame Sorgerecht an deiner Stelle lieber heute als morgen beantragen, bevor es sich die Mutter noch mal anders überlegt."
---> das kind ist noch nicht geboren (geb-termin mitte märz :-), kann ich/können wir das gemeinsame SR schon jetzt beantragen? was muss vorher passiert sein? vaterschaftsanerkennung? beim jugendamt?oder müssen/sollten wir die geburt abwarten?
kannst du mir da weiterhelfen?

2.) mandy, danke auch dir für den einblick in mögliche "schwierigkeiten", wie z.b. das "briefe-hinterherschicken-müssen", aber das ist in meinen augen nicht schwerwiegend genug für ein alleiniges sorgerecht, auch wenn ich auswärts arbeiten würde, selbst wenn ich auf einem anderen kontinent leben würde...
In den köpfen, denke ich, ist das gemeinsame sorgerecht bei uns da, es geht mir/uns gerade darum, was auf dem papier stehen wird...
sie belastet das nicht so wie mich, weil sie auf unser gemeinsames sorgerecht im kopf vertraut, mir fällt das dann aber doch schwer, auch wenn die beziehung gut ist...und wenn es nichts weiter schwerwiegend einschränkendes gibt, dann bleiben wir bei dem gemeinsamen SR.

grüße! roblo

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#5
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Roblo, ich kenne mich leider gar nicht aus, wo und wie man das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Nach meiner Scheidung hatten ich und meine Ex automatisch gemeinsames Sorgerecht. Wenn eine ledige Mutter ein Kind bekommt, hat sie automatisch alleiniges Sorgerecht, für denn Fall, dass man das gemeinsame Sorgerecht nicht ausdrücklich festlegt. Wo man das macht, weiß ich nicht. Aber das sollte doch kein Problem sein. Es geht auf jeden Fall, vielleicht könntet ihr mal beim Jugendamt nachfragen. Aber vielleicht wissen hier auch im Forum andere Leute, wo man das macht. Ich weiß auch nicht, ob man das schon vor der Geburt festlegen kann. Ich würde sofort nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht in die Wege leiten, dann habt ihr beide es immer. Dann kann man es keinen gegen seinen Willen wieder nehmen. Worum solltet ihr das gemeinsame Sorgerecht später wieder ändern sollen? Das ganze ist auch vollkommen unkompliziert. Es stimmt nicht, dass man bei gemeinsamem Sorgerecht ständig hinter dem anderen Elternteil hinterherlaufen muss, um irgendwelche Unterschriften zu organisieren. Das ist überhaupt nicht kompliziert. Wenn Mandy so was erzählt, stimmt das nicht. Sie kann es ja auch gar nicht wissen, da sie ja noch nie das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt hat. Meine Ex hat auch schon mal alleine ne Unterschrift für die Schule gegeben und sie hat auch mal ganz ohne böse Absicht, unser Kind alleine für den Kindergarten angemeldet, ohne das ich es wusste und obwohl ich da mein Einverständnis hätte geben müssen. Wenn ich damit nicht einverstanden gewesen wäre, hätte ich mein Veto einlegen können. Das ist alles ganz unkompliziert. Das sollte man auch nicht zu hoch hängen mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Es ist mehr symbolisch, aber meiner Meinung nach trotzdem wichtig.

Es ist toll, dass ich ihr so gut versteht, du und deine Ex. Du hast vom gemeinsamen Sorgerecht im Kopf gesprochen und das ist auch sehr wichtig. Aber deine Ex und du könnt noch gar nicht wissen, wie sich die Situation entwickelt, wenn das Kind da ist. Ich will jetzt nicht alles negativ sehen, aber vielleicht lernt deine Ex mal einen neuen Mann kennen und möchte ich ihn nachträglich als Vater für das Kind installieren. Oder sie kriegt aus irgendwelchen Gründen die Wut auf dich und will dich vom Leben deines Kindes ausgrenzen. So was soll schon vorgekommen sein. Da hast du als sorgeberechtigter Vater eindeutig die besseren Karten, so was zu verhindern.

Ich würde an deiner Stelle so früh es geht, das gemeinsame Sorgerecht festmachen lassen. In deinem und im Interesse deines Kindes.

-- Editiert von Michael29 am 29.12.2005 22:03:50

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#6
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

michael29,
danke dir nochmal für deine informationen und deine erfahrungen.
ich werde mich erkundigen, hier und beim JA, wie wann und wo das gemeinsame sorgerecht beantragt werden muss...
hoffentlich bleibt alles so gut zwischen der mutter und mir, aber du hast recht, man weiss nie...
dir auch weiterhin alles gute mit der ex und kind etc...
einen tollen jahreswechsel!
robin

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#7
 Von 
Harmonie2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann dir ein Beispiel nennen, worin es Super für alle Parteien gelaufen ist. Dieses scheint wirklich ein Einzelfall zu sein, wenn ich mich hier durchs Forum lese.


Man lernt sie in der Schule kennen. Sie waren ein Paar für 9 Jahre. Sie wurde schwanger. Sie haben nicht geheiratet. Kind wurde geboren. Die Zweisamkeit der Beziehung brach auseinander. Sie wurde nicht böse, er wurde nicht böse. Sie haben Kommuniziert. Er schlief im WZ, sie mit Kind im SZ, bis er genügend Geld hatte eine eigene Wohnnung zu holen. Sie nannte ihn Papa vor dem Kind, zeigte keine Rachegefühle. Er nannte sie Mama vor dem Kind, zeigte keine Abwertung. Sie ging weiter mit ihrem Leben, hat Sohnemann in Schule gebracht und anschließend in Kika. Er hatte erneut geheiratet, sie weiterhin alles ohne Rache durchgezogen, wenn er Geld hatte, so gab er es, wenn nicht so konnte er nichts geben. Sie hat es verstanden und war wirklich nur darauf bedacht das Sohnemann weiß wo seine Herkunft liegt. Er besuchte Papa ohne irgendwelche Gerichte / Ämter etc seit Anbegin. Jetzt ist er 12 und alles ist immernoch wie es war, außer das seine Mama neugeheiratet hat und er jetzt noch mehr Familie dadurch bekam. Er geht zur Realschule und ist super gut. Aber weißt Du was: Er ist Gesund in der Pysche. Er strahlt und seine biologische Eltern sind Freunde und durch dieses Wissen, weiß er das er auch zwei wirkliche Freunde hat, plus bekam er 2 weitere - die Stiefeltern, die genauso drauf sind wie seine Eltern!


Aber hier kommt das zweite..


Er hat ja wieder geheiratet. Hat auch eine zweites Kind in die Welt gesetzt. Sie bei der Trennung / ergo Scheidung war sehr verbittert, hat anschließend nach Scheidung schnell wieder geheiratet. Der zweite Sohn wurde aufgehetzt von vorne bis hinten. Soll ihn nicht mehr Papa nennen, es wäre sein Erzeuger etc. In der Schule hat er schlechte Noten, ist frech und sehr robust im Umgang mit anderen Menschen, träumt böse Träume. Seine biologische Eltern sind keine Freunde, weil sie ihn mit sämtlichen Tricks durch Eltern verfolgt, auch wenn sie wirklich weiß er hat wirklich nichts zum Geben, außer das was er gibt. Sie spielt den Jungen aus, nutzt ihn für ihren persönlichen Rachefeldzug. Der Junge ist nicht in der Seele gesund, findet keine Ruhe im Gewissen, weil er gegen seiner eigenen Natur der Elternliebe, welches einem angeboren wird, immer erneut entscheiden muss.



Sowas gibt es auch. Jedoch muss ich wirklich sagen, HUT AB für diese erste Mutter, SIE ist eine Mutter und verstand es als sie ihrem damals Freund gesagt hat, wir sind Freunde und das für immer, dass andere nennt man zweckmäßige Freundschaft.



Ergo, welcher dieser zwei Jungs wird sein Nachkommen mit höchstwahrscheinlichkeit ein besserer Vater sein, beide haben das gleiche Schicksaal erlebt, jedoch wie die Mütter damit umgingen war verschieden.

Übrigens: Es sind die Söhne meines Freundes, und er holt sie beide pünktlich jede zweite Woche ab, sie genießen es ihren Vater zu sehen - der einzige Unterschied liegt darin, dass man deutlich erkennen kann, dass einer voller Liebe des Lebens geprägt ist und der andere voller Hass.



Moral der Sache ist wie folgt. Ihr zwei könnt ohne weiteres ein sehr fürsorgliches Leben für das Kind bereitstellen. Es liegt wirklich in der Kommunikation zwischen euch beiden. Das Kind wird groß egal was passiert, aber euere Verantwortung als Eltern ob verheiratet oder nicht liegt darin sicherzustellen, dass dieses Kind eine ausgeglichene Liebe von euch beiden ungestört genießen kann, ohne das der andere Partner erwachsenen Spielchen mit dem Kind treibt.;) Das Kind wird sich sehr dankbar zeigen, wenn er seine eigene hat.



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#8
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Roblo,
ich denke auch, dass es wichtig ist, dass Ihr die gemeinsame elterliche Sorge bald regelt. Und das koennt Ihr auch:
1594 IV BGB Die Anerkennung (der Vaterschaft) ist schon vor der Geburt des Kindes zulaessig.
1595 I BGB Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
1626 a I BGB Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklaeren, dass sie die Sorge gemeinsam uebernehmen wollen (Sorgeerklaerungen), oder einander heiraten.
1626 b II BGB Die Sorgeerklaerung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
1626 d I BGB Sorgeerklaerungen und Zustimmungen muessen oeffentlich beurkundet werden.
Ich denke, das geht alles beim Jugendamt. Also, Ihr geht zusammen zum Jugendamt, Du erkennst die Vaterschaft an, sie stimmt zu und Ihr unterschreibt eine Erklaerung uber die gemeinsame elterliche Sorge. Und ganz wichtig: Ihr lasst Euch nicht beirren, nur weil das unueblich ist und fuer die Leute vom JA mit ein bisschen mehr Aufwand verbunden ist, weil das Kind ja noch nicht geboren ist und der Schreibkram dann vielleicht etwas anders aussieht, weil es ja noch keinen Namen und kein Geburtsdatum gibt. Der ganze Kram wird wahrscheinlich erst mit Geburt des Kindes wirksam, aber machen koennt Ihr das jetzt schon. Nach der Geburt musst Du nur noch darauf achten, dass Ihr auch beide auf der Geburtsurkunde steht (gibt's beim Standesamt).
Fuer den Fall, dass Ihr spaeter etwas am Sorgerecht aendern wollt (unabhaengig davon, was Ihr jetzt regelt oder auch nicht regelt) wird es wohl nicht ohne das Familiengericht gehen, was noch immer einigermassen machbar ist, solange Ihr Euch ueber die Aenderung einig seid. Wenn nicht, wird es sehr, sehr schwer - und meist auch unschoen.

Alles Gute !
Zuhoerer.

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#9
 Von 
Papa_für_immer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bald bekommen die Kinder im Krankenhaus, bei der Geburt, am Handgelenk, nicht das Bändchen mit ihrem Namen drauf, sondern ein Bändchen mit dem Antwaltnamen.

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#10
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo an alle die mir schon etwas geschrieben haben und Hallo an alle Interessierten,

es ist tatsächlich ein "Sonderfall", nicht unbedingt ein Einzelfall, denn "Fälle" wie mich oder uns, gibt es sicher noch einige andere oder, so hoffe ich, wird es bald auch einige andere geben. Ich habe nur bisher leider noch keine solche Fälle kennengelernt, ich hoffe das passiert bald.
Es ist nämlich so, dass wir nie zusammen waren, sondern unser Kind auf natürlichem Wege gezeugt haben, weil wir uns beide ein Kind wünschten und wünschen ohne ein paar zu sein und ohne romantisch verliebt zu sein.
Wir sind seit ca. 5 Jahren gute Freunde und das Besondere: ich bin schwul, sie ist lesbisch. Wir haben beide z.Zt. keine feste Beziehung, was aber durchaus nicht ausgeschlossen ist. Aber gut, das Kind wird immer unser gemeinsames Kind sein. Es handelt sich bei uns also um einen einvernehmlichen Kinderwunsch. Ich wollte immer Vater werden, möchte es immer noch, sie wollte es immer und noch. In heterosexuellen Beziehungen oder mit einer heterosexuellen Vergangenheit sieht das sicher ganz anders aus.
Man kann sicher sagen: an all die Probleme/Konsequenzen hätte man auch vorher denken können.
Haben wir auch, wir haben darüber gesprochen, es soll unser gemeinsames Kind sein, auch ein Zusammenziehen steht als Idee.
Ich weiss, damit öffne ich ein Fass mit einem sicherlich delikaten Thema. Aber ich merke, dass ich das jetzt möchte, denn es spielt bei meinen Überlegungen zu den Antworten und Informationen hier dann doch eine Rolle. Dann, wenn es darum geht, wie wir uns unser Sorgerecht im "Kopf" und im "Herzen" vorstellen. Ich habe viel Zuspruch von euch bekommen, und meine/unsere sexuelle Orientierung wird daran hoffentlich nichts ändern, wenn doch, erspart euch bitte ablehnende oder diskriminierende Kommentare.
weiterhin wünsche ich mir, dass Vorurteile in euren Köpfen keine Rolle spielen werden und ich weiss, dass das sehr schwer ist.

Nun gut, jetzt ist es so, dass für uns das GSR in Kopf und Herz klar ist, auf die rechtliche Ebene haben wir jedoch unterschiedliche Ansichten.
Ich möchte das GSR auch rechtlich, sie möchte sich dagegen entscheiden. Das Ganze ist etwas, das an unser beider Grenzen geht (nicht dass wir das nicht vorher wussten, aber ich suche JETZT hier in dieser Situation Rat für mich).
Bei mir kommt jetzt das Gefühl auf, dass ich ohne rechtliches GSR nicht das bin und das habe, was ich mir wünsche.
Zu unserer Situation gehört ein großes Vertrauen, ein Vertrauen, das dem zwischen einem sich liebenden Paar nahekommt. Sie meint, ohne dieses Vertrauen wird es sehr schwer. Denke ich auch. Wir arbeiten beide daran, dass das Vertrauen wächst, was auch klappt, wenn es auch an ein Vertrauen eines sich liebenden und ein ganzes Leben teilendes Paar nicht unbedingt rankommen wird.
Sie argumentiert so, dass das rechtliche GSR keinen Einfluss auf unser KopfundHerzGSR haben sollte, und dass, wenn dieses letztere GSR nicht besteht, es nicht klappen wird. Es spräche nichts für ein rechtlichesGSR, was nicht sowieso über das KopfundHerzGSR geregelt würde und sowieso müsste. Für ein alleingesSR spräche vor allem ihr Wunsch, dass ich ihr auch ohne rechtlichesGSR vertraue, das bräuchte sie und das Kind als Basis dieser ganzen Idee. Und das ist der Punkt, an dem ich jetzt an die Grenze meines Vertrauens stoße. Und nicht weiß, was ich tun soll. Ihr vertrauen und einem alleinigenSR zustimmen? Vorschlag ihrerseits ist, es auf der Basis eines halben oder ganzen Jahres mit dem alleinigenSR zu probieren, mein Vorschlag ist, es in eben dieser Zeitspanne mit dem GSR zu versuchen, und dann zu sehen, wie wir uns damit jeweils fühlen. Ihr kommt es insgesamt auf die emotionale gemeinsame Sorge an. Ich merke, dass mein Vertrauen (ist ja auch emotional) aber auch die rechtliche Absicherung braucht. Es ist verdammt kompliziert geworden jetzt und irgendwie sind wir in einer Pat-Situation, in der beide Recht haben und es keine Argumente gibt, die in die eine oder die andere Richtung einen Ausschlag geben würden. Ich freue mich auf eure Antworten auf diesen verzwickten "sonderfall" und sollte noch etwas unklar sein, fragt doch bitte nach!
beste Grüße, roblo

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#11
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo, nun habe ich diesen Beitrag gelesen..hoppla, da läuft etwas schief!!! Madame will das Kind... am Anfang noch Dich (mit so einem kleinem Kind ist das ja auch nicht so einfach), bestehe UNBEDINGT! auf GSR!!! Ansonsten bist Du bald das Kind los (trotzdem Vater, aber nicht glücklich!)
Du zahlst, mit Glück Umgang (am Anfang)...und dann? NICHTS!
Da Ihr Euch jetzt noch "einig" seid, gib ALLES um GSR zu bekommen!
Gruß
Gaestin

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#12
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Auch bei mir als Frau schrillen da sämtliche Alarmglocken!!!


@ roblo

Ich halte Dein Mißtrauen für berechtigt - so ein Schmarrn von wegen "Für ein alleingesSR spräche vor allem ihr Wunsch, dass ich ihr auch ohne rechtlichesGSR vertraue, das bräuchte sie und das Kind als Basis dieser ganzen Idee." Sowas kann auch nur ein Mann glauben...
Eine ganz beliebte Masche bei Frauen, wenn sie mit Argumenten nicht mehr weiterkommen: Sie reden von "Vertrauen" - gegen dieses Wort findet kein Mann mehr eine Erwiderung.

Meine Meinung: Nein, sie hat nicht Recht und wenn ihr das Vertrauen so wichtig ist wie sie vorgibt, wird sie ja wohl auch kein Problem damit haben, dir für ein gemeinsames Sorgerecht genügend zu vertrauen.

-- Editiert von Schnuckelchen am 05.01.2006 15:27:31

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#13
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin ganz Schuckelchens und Gaestins Meinung. Das klingt auch fuer mich so, als ob sie sich rausreden moechte, um sich ein Hintertuerchen offen zu halten. Sie behaelt alle Truempfe in der Hand und Du sollst auf das emotionale GSR vertrauen ! Wenn sie es Ernst meint, darf sie das rechtliche GSR nicht stoeren, da Ihr Euch ja vertraut und mit oder ohne rechtliche Regelung das Kind gemeinsam gross ziehen werdet. In der Praxis wird sich eine irgendwann mal beim Jugendamt abgegebene gemeinsame Sorgerechtserklaerung nicht auswirken, solange Ihr Euch eben einig seid. Und wenn Ihr Euch nicht mehr einig seid (und Du Dich auf ihr emotionales GSR verlassen hast), ist es zu spaet. Du traegst das ganze Risiko ! Ich wuerde das auf jeden Fall nochmal mit ihr besprechen und mit diesen zwei Argumenten solltest Du eigentlich zu ihr durchdringen:
1. Ihr Gefuehls-/Vertrauensargument funktioniert genauso gut umgekehrt, Du fuehlst Dich ja ganz offensichtlich auch nicht wohl dabei, da sie Dir nicht genug vertraut auch rechtlich ein GSR einzugehen.
2. Wenn ihr irgendetwas passieren sollte (Gott behuete, aber auch das sollte bedacht werden), ersparst Du dem Kind und Dir viel Aerger und Sorgen, wenn Ihr rechtlich GSR habt. Ich weiss ja nicht, wie ihre Familie zu Euch steht. Aber ich stelle mir gerade eine ueberfuersorgliche Grossmutter oder Tante vor, die vielleicht das Kind zu sich nehmen wollte ... und nicht ganz so liberale Vorstellungen hat wie wir hier in diesem Forum. Ich weiss, kein schoenes Bild. Ist ja auch reine Spekulation, aber denk mal drueber nach, welche Situationen sich vielleicht irgendwann mal ergeben koennten, an die Du bisher nicht gedacht hast.

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#14
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

hi!
danke für eure beiträge!
das hilft mir sehr!
ich möchte antworten, um ein paar unklarheiten auf meiner seite vielleicht mit weiterer hilfe aufklären zu lassen:
ich habe heute in einer psycho-soziealen beratungstelle gesagt bekommen, dass ob nun GSR oder ASR, ich werde immer "abhängig" und "schlechter gestellt" sein, weil im endeffekt auch ein GSR im zweifels- und/oder konfliktfall immer der mutter letztliches entscheidungrecht zugesteht. stimmt das? aus dass sie als mutter sehr schnell wieder auf das ASR bestehen kann, auch wenn wir jetzt ein GSR nehmen sollten. stimm das überhaupt?

@schnuckelchen: "Meine Meinung: Nein, sie hat nicht Recht und wenn ihr das Vertrauen so wichtig ist wie sie vorgibt, wird sie ja wohl auch kein Problem damit haben, dir für ein gemeinsames Sorgerecht genügend zu vertrauen. --> was ist das schlagende argument für ein GSR? mit "Vertrauen gegen Vertrauen" bleiben wir immer in einer Patt-Situation.

@zuhoerer: was meinst du mit "Du traegst das ganze Risiko !" worin besteht das ganze risiko denn eigentlich, wenn im endeffekt doch bei uneinigkeit die mutter zu einem ASR wechseln kann?

versteht ihr, was ich meine?
warum konkret genau brauche ich UNBEDINGT das GSR, wenn ich mich damit sowieso vor nix schützen kann?
mein stärkstes argument: mein unwohlsein mit dieser situation, mein GEFÜHL nicht VOLLSTÄNDIG annerkannt zu werden.

grüße! R

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ Roblo

Für mich gibt es nur ein schlagendes Argument für ein gemeinsames Sorgerecht:
Wenn das Kind unehelich auf die Welt kommt, schaltet sich automatisch das Jugendamt ein und es wird der Mutter ein Schreiben ins Haus flattern, demzufolge das Amtsgericht dem Jugendamt die amtliche Pflegschaft zugeordnet hat. Zunächst ist also nix mit alleinigem Sorgerecht. Diese Pflegschaft wird auch nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben, einfach "ich will das so" sagen reicht nicht. In unserem Fall wurde die Pflegschaft erst nach Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater, dem Nachweis der gemeinsamen Meldeanschrift und der Versicherung, dass die elterliche Sorge eben nicht nur alleine in einer Hand liegt, durch das Amtsgericht aufgehoben.

Ob nun ein gemeinsames Sorgerecht in jedem Fall die für das Kind beste Lösung ist, wage ich allerdings zu bezweifeln – da kommt es auf jeden Fall einzeln an.

Ich bin alleinerziehende Mutter mit alleinigem Sorgerecht für das uneheliche Kind (damals war gemeinsames Sorgerecht kein Thema). Für mich und den Vater stand allerdings immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Wir schaffen es seit mehr als 15 Jahren, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen und Aufgaben zu teilen. Problemlos. Aber das ist wohl die Ausnahme und da gehört eine große Portion Kompromissbereitschaft dazu (die ich mir nicht vorstellen kann bei einem Paar, das sich kaum kennt und nicht wie wir durch jahrelange Beziehung den jeweils anderen mit seinen Vorstellungen von Erziehung gut kennt).

Aus deinen Erzählungen schließe ich, dass Dir viel daran liegt, Kontakt zu deinem Kind halten zu können und Du in gewissem Maße auch den weiteren Lebensweg mitbestimmen möchtest - was ich für sehr lobenswert halte! Ich hoffe, die Aussage „es geht mir ums vollständig anerkannt werden“ rangiert hier erst an zweiter Stelle.
Deshalb würde ich Dir auch raten, alles zu tun, um wenigstens die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen. Ganz so einfach ist es für eine Mutter nicht, das gemeinsame Sorgerecht wieder aufheben zu lassen, bloß weil ihr irgendwann einmal ein Pups quersitzt - da muss es schon Gründe geben, die gegen ein weiteres Sorgerecht des Vaters sprechen. Uneinigkeit z.B. wegen Differenzen über Wahl einer weiterführenden Schule werden da nicht ausreichen. Für mich wäre ganz wichtig, durch die Mitbestimmung zumindest die Möglichkeit zu haben, den anderen Part daran zu hindern, mehrere Hundert Kilometer zwischen mich und das Kind zu bringen. Falls das mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht klappt, kannst Du aber immer noch ein Besuchsrecht erwirken.

Zuhoerer’s Argument mit dem Todesfall halte ich ebenfalls für wichtig. Selbst wenn die Mutter mit alleinigem Sorgerecht verfügt, dass im Falle ihres Todes das Kind zum Vater kommen sollte, wirst Du immer darauf vertrauen müssen, dass sie diese nicht aus einer Laune heraus ändert.
Väter werden allerdings nicht ganz chancenlos gegen Tanten sein.

Warum vereinbart ihr nicht mal einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, um die Möglichkeiten und das Für und Wider zu besprechen?

Übrigens halte ich nichts von Psycho-sozialen Beratungsstellen, die haben auch mir schon ne Menge Mist erzählen wollen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie Schnuckelchen schon geschrieben hat, kann die Mutter nicht einfach so mal vom GSR zum ASR wechseln. Und es ist nicht unbedingt so, dass die Mutter bei Unstimmigkeiten alleine entscheidet. Es kann allenfalls derjenige in bestimmten Situationen alleine entscheiden, bei dem das Kind lebt, und das ist nun mal meistens die Mutter. Deshalb waere eine gemeinsame Wohnung, ueber die Ihr ja schon nachgedacht habt, in meinen Augen auch sehr wichtig. Und zu guter Letzt: es gibt keine 100 %-ige Sicherheit, auch mit GSR nicht. Mit GSR hast Du aber eine viel staerkere und bessere Position als ohne. Und da gebe ich Schnuckelchen auch Recht: es besteht nun mal einfach die Moeglichkeit, dass Ihr Euch in der Zukunft vielleicht doch nicht mehr verstehen werdet oder sie es sich anders ueberlegt. Das ist ein Risiko, das ich gemeint habe, das Du aber vielleicht nicht unbedingt mit ihr besprechen solltest, da es wohl kaum gut ankommen wuerde. Nimm lieber mein Todesfall-Argument.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo!
(hallo auch schnuckelchen und zuhörer.bin
endlich wieder im netz.) also, wir werden uns einen gemeinsamen termin beim jugendamt holen, um uns gemeinsam zu informieren.
ausserdem wollen wir eine mediation in anspruch nehmen.

@ schnuckelchen:
(die ich mir nicht vorstellen kann bei einem Paar, das sich kaum kennt und nicht wie wir durch jahrelange Beziehung den jeweils anderen mit seinen Vorstellungen von Erziehung gut kennt)--> wir kennen uns seit fünf jahren und haben in unserer freundschaft auch schon einige höhen und tiefen gehabt und auch konflikte bisher immer gemeistert bekommen. aber trotzdem, du triffst da einen punkt: eine freundschaft ist dann doch was anderes als eine liebesbeziehung. trotzdem habe ich vertrauen in uns und dass wir das schaffen.
ausserdem hast du recht damit, dass es in erster linie um das wohl des kindes gehen soll. dass mein "ich möchte vollständig anerkannt sein"-Gefühl dahinter anstehen muss, sehe ich absolut ein; meinem wunsch nach GSR verspüre ich jedoch weiterhin und möchte ihn auch verfolgen .dass das kind weiss, dass wir BEIDE auch die gemeinsame rechtliche verantwortung tragen (neben der verantwortung auf vielen anderen ebenen), finde ich eigentlich auch für das kind wichtig.

@ zuhörer
das todesfall-argument ist sicherlich ein gut anwendbares, aber wenn da auch eine erklärung der mutter abzugeben wäre das ja schonmal abzusichern. darauf würde ich auch bestehen. das ist mir ja das wichtige.
aber selbst dabei bin ich ihr ja irgendwie doch auch "ausgeliefert"...oder?

noch was anderes: was ist mit einem/einer zukünftigen partner/in, die u.U. mit dem kind zusammen wohnt während ich in einer anderen wohnung wohne oder auch einer anderen stadt wohne und arbeite...? kann der/die dann egtl irgendwelche recht beanspruchen?

ich fühle mich sehr ernüchtert über die rechtliche realiät, aber auch über die emotionale realität, und daran kann ich glücklicherweise was ändern. also wir gemeinsam können daran was ändern, denke ich; und die chance dafür sehe ich z.zt. auch in einer mediation.

mir bleibt nicht viel übrig, als ihr zu vertrauen.
zwar wachsam bleiben, ist klar, aber in erster linie vertrauen. außerdem möchte ich mein kind ja hauptsächlich genießen und kennenlernen und ein vater werden. und auch wenn es hart ist, aber mit unterhaltszahlungen und schulden wegen unterhaltsvorschuss (so lange ich noch nicht bezahlen kann), und ggf. sogar mit unterhalt für sie muss ich "üblerweise" jetzt rechnen und mich damit abfinden und vor allem glücklich werden!

lg, roblo

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#18
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
uns passiert es so häufig, dass einemR von uns auf behörden gesagt wird (wenn wir dort alleine sind), dass dann die mutter/der vater (vor allem bezieht es sich auf die mutter!) nicht mehr selbst entscheiden kann. das ganze paaiert mit einem blick, der so viel sagen soll wie:"sind sie sich da ganz sicher, dass sie das gemiensame sorgerecht haben wollen?"


Im feministischen Deutschland wird der Mutterkult nicht nur gepflegt, sondern zelebriert. Väter haben hier nichts zu sagen, vielmehr dreht sich alles um die "Heilige Kuh Mutter".

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#19
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ Roblo

Für das Kind ist wichtig, dass die Eltern sich einig sind - wenn das funktioniert, wird dem Kind das "Recht", das dahinter steht, vermutlich egal sein. ;)

Ist der Konflikt für eine Mediation denn schon da? Oder liegt es einfach nur daran, daß beide Seiten nicht genug Wissen um alle Möglichkeiten haben?

quote:
was ist mit einem/einer zukünftigen partner/in, die u.U. mit dem kind zusammen wohnt während ich in einer anderen wohnung wohne oder auch einer anderen stadt wohne und arbeite...? kann der/die dann egtl irgendwelche recht beanspruchen?


Du wirst rechtlich vielleicht nie auf jede sich möglicherweise in Zukunft bietende Lebenssituation vorbereitet sein können. Erkenne die Vaterschaft an und Du hast mit dem Status Vater schonmal ein gutes Stück Rechte (und Pflichten) erreicht. Weitere erarbeitet man sich, indem man ein guter Vater ist.

Ich denke, Ihr macht das schon - alleine Dein Engagement in dieser Sache wird für Euch beide reichen. Aber es wäre schön zu erfahren, was diese Termine dann letztlich gebracht haben. :)

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#20
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo!
also termin beim jugendamt haben wir dienstag, einen termin für eine mediation haben wir leider noch nicht.
wir hatten am dienst. ein gutes und relativ entspanntes gespräch (wir möchten beide keinen "Kampf" und es ging auch um die mutter-kind beziehung in den ersten monaten und meine rolle dabei. diese rolle scheint eine die mutter-kind-bez unterstützende zu sein.
ich möchte das auch tun, aber es gehört auf jeden fall ein riesiges vertrauen dazu! aber das gehört zu der ganzen sache. ich muss mic h dafür entscheiden, aber einige aspekte im hinterkopf behalten.
vor allem aber ist für mich jetzt eine gelassenheit wichtig. wenn icn panisch durch die gegend laufe, wird es eher anstrengender und damit auch negativer.
Ich merke, ich freue mich auf das kind und deswegen habe ich das ganze ja auch gemacht. da bin ich jetzt drin, und es ist hart, echt, aber erstmal ist das jetzt so, denke ich.
@ schnuckelchen: klar, sollst du und alle interssierten erfahren, wie es weitergeht.
danke erstmal für eure beiträge!!!
roblo

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