hi mein ex und ich haben leider das gemeinsames sorgerecht
darft ich einfach mit den kindern in urlaub fliegen oder muss ich den ex man fragen ???
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gemeinsammes sorgerecht urlaub?
Guten Abend,
natürlich dürfen Sie mit dem Kind einen Urlaub machen. Erst wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes dauerhaft verlegt werden soll, ist die Zustimmung des anderen Teils erforderlich.
Ex hin, Ex her. Es geht um die Herstellung eines dauerhaften Einvernehmens zum Wohl des Kindes. Um dieses Einvernehmen nicht zu stören, bzw. einen zukuftsträchtigen Weg zu gehen, würde ich mit dem anderen Teil darüber sprechen.
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quote:<hr size=1 noshade>natürlich dürfen Sie mit dem Kind einen Urlaub machen. Erst wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes dauerhaft verlegt werden soll, ist die Zustimmung des anderen Teils erforderlich. <hr size=1 noshade>
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei Entscheidungen des "täglichen Lebens" entscheidet der betreuende Elternteil alleine.
Bei Entscheidungen, die "von erheblicher Bedeutung" sind, müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen.
Die Entscheidung zu welcher Kategorie ein Urlaub gehört, wird sehr differenziert gesehen.
Siehe hier:
http://familienrechtsblog.de/zustimmung-zu-einer-urlaubsreise-bei-gemeinsamer-elterlichen-sorge/
Es kommt also darauf an, wo es hingehen soll, wie lange, wie alt die Kinder sind und evtl. auch ob es solche Urlaube schon gegeben hat, als die Eltern noch nicht getrennt waren.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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Hallo Bine78,
vielleicht überlegst du dir einfach einmal, was du dir in dieser Hinsicht vom Vater der Kinder wünschen würdest. Wäre doch eine gute Richtschnur für das eigene Handeln, oder??
Ich denke, du würdest es auch nicht so toll finden, wenn Papa mit den Zwergen in Urlaub fährst und du hast keine Ahnung wo die Kids sind.
Hat für mich weniger mit Recht zu tun, als mit fairem Umgang unter Eltern...
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"Viele Grüße mikkian"
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