geplanter Suizid meiner Mutter

19. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
per123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
geplanter Suizid meiner Mutter

Meine Mutter (95, bettlägerig, Pflegestufe 3) wird von mir zuhause gepflegt. Sie möchte Ihr Leben durch Verweigerung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme beenden.
Muss ich mich irgendwie rechtlich absichern, dass mir im Falle ihres Todes der Vorgang nicht negativ ausgelegt werden kann?

-- Editiert von per123 am 19.06.2022 20:31

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2364x hilfreich)

Hallo,

Ich würde zumindest einen Arzt mit einbeziehen.


edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
per123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

danke für die schnelle Antwort.
Soll der Arzt den freien Willen und die und die bewusste Entscheidung meiner Mutter feststellen?
Kann es als Sterbehilfe ausgelegt werden, wenn keine Zwangsernährung vorgenommen wird, welche ja als Körperverletzung ausgelegt werden könnte?
Etwas zum essen und trinken hat meine Mutter in griffweite, fals sie sich die Entscheidung noch einmal überlegen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(453 Beiträge, 72x hilfreich)

Ja, die Feststellung der Entscheidungsfähigkeit halte ich für absolut angebracht.

Es ist meiner Meinung nach menschenunwürdig, sich nach einem so langen, (mutmaßlich) erfüllten Leben derart aus selbigem herausquälen zu müssen. Von mir bekäme die gesamte CDU-Lokalpolitik ein "herzliches" Dankesschreiben....

Ihnen und Ihrer Mutter viel Kraft und Gottes Segen (falls Sie dergleichen Dinge glauben) auf diesem letzten gemeinsamen Weg.

Glücklicherweise habe ich einen Tierarzt im Bekanntenkreis....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37206 Beiträge, 13737x hilfreich)

Es ist ein ganz schwieriges Thema. Ich würde hier auf die Entscheidung der Mutter, und nur auf die abstellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter weiß, was sie tut, also noch bei klarem Verstand ist. Das wäre zu attestieren, zur eigenen Absicherung. Die Alternative wäre ja eine Zwangsernährung, hierfür sind aber die Bedingungen nicht gegeben. Auch wäre wichtig, dass sie rein medizinisch gesehen noch essen und schlucken kann. Wenn sie das nicht will, dann ist das unter den genannten Voraussetzungen zu respektieren.

Wurstsemmel, in dem Alter ist das Absetzen von Essen und Trinken für die Betroffenen keine Qual mehr. Durst- und Hungergefühl gibt es so, wie wir es haben, nicht mehr. Da braucht es auch keinen Tierarzt im Bekanntenkreis.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29698 Beiträge, 5346x hilfreich)

Zitat (von per123):
geplanter Suizid meiner Mutter
Ich halte deine Überschrift für verfehlt.
Ich meine, irgendwann darf ein alter Mensch einfach nicht mehr wollen.
Irgendwann darf ein alter Mensch der Ansicht sein, sein Leben wäre nun wirklich lang genug gewesen.
Irgendwann darf ein alter Mensch nicht mehr gepflegt werden wollen.
Irgendwann darf ein alter Mensch die für sich einfachste Form wählen, das ist *keine Nahrungsaufnahme*.

Wenn du als pflegender Angehöriger damit moralische oder juristische Probleme befürchtest, frag bitte den Arzt deine Mutter.

p.s.
Eine mir nahestehende Angehörige starb mit 94, nach relativ kurzer Zeit im Pflegeheim, indem sie ca. 1Woche jede Nahrungsaufnahme verweigerte und sie erklärte den Pflegekräften klar und deutlich, dass sie nicht mehr wolle.
Ein Arzt wurde befragt, die Patientenverfügung wurde hervorgeholt.
Keiner hatte auch nur im entferntesten an *Selbstmord* gedacht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8340 Beiträge, 3734x hilfreich)

Vllt. hilft dir das hier weiter: https://www.sterbehilfe.de/

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sonnenschein12123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag, aktive Sterbehilfe wie Sie in anderen Ländern praktiziert wird gibt es so in Deutschland nicht. Es ist jedoch mittlerweile möglich in Zusammenarbeit mit einem Anwalt und einem Arzt dies auch in Deutschland zu praktizieren. Die Voraussetzungen sind eng gestrickt. Am besten an einen Anwalt wenden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37206 Beiträge, 13737x hilfreich)

Es geht hier doch letztlich nicht um aktive Sterbehilfe. Die Mutter will nicht mehr essen und trinken. Das ist zu respektieren. Die Alternative wäre doch Zwangsernährung. Und die kann nur von Gericht angeordnet werden, was in der Situation niemand mehr tun wird.

wirdwerden

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