geschieden-zweite Ehe-Unterhalt???

21. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lex
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
geschieden-zweite Ehe-Unterhalt???

Moin,ich bin geschieden und zahle Unterhalt für meine Ex-Frau und
meine beiden fünfjährigen Kinder (ges. rd. 600€). Mein Netto Einkommen betr, etwa 1500€/Monat. Meine Exe arbeitet halbtags, verdient aber nicht gut. Ich habe eine neue Partnerin und wir denken übers Heiraten und über ein weiteres Kind nach. Meine Frage(n): Wenn ich wieder heirate und ich komme wieder in Steuerklasse 3, was ist dann, wenn meine Ex-Frau den Unterhalt neu berechnen lässt? Zählt dann mein Netto von Steuerkl. 3 oder wird weiter von St.Kl. 1 ausgegangen?
...Und was ist, wenn wir auch noch ein Kind hätten, muß ich dann überhaupt noch Ehegattenunterhalt zahlen??? Bin auf Antworten gespannt...Danke schonmal....

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andrea Hohnen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

2. Ehrfrauen sind immer im nahteil, die neue
Steuerklasse kommt nur der EX zugute. Kinder
von einer neuen Frau, steht aber auch Unterhalt zu.
Es ist sehr schwierig und sehr ungerecht.


-----------------
"Andrea Hohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andrea Hohnen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

hey in Einzelfällen kann der Steuervorteil als
Unterhaltsbeitrag für die neue Ehefrau zugute
kommen.
Aber darüber wissen die Anwälte scheinbar nicht so viel, oder wollen das nicht wissen.
Ein guter Anwalt ´müßte das aber auf die Reihe bekommen
Grüße

-----------------
"Andrea Hohnen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen