geteilt. Sorgerecht.Partner hält sich nicht dran..

10. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
geteilt. Sorgerecht.Partner hält sich nicht dran..

Ein dickes Hallo miteinander,

ich bin neu hier und hoffe ,ihr könnt mir helfen :

Meine Ex und ich haben geteiltes Sorgerecht.
Niemand ein Aufenthaltsbestimmungsrecht .
Genau 50/50(vor´m Fam.gericht geklärt).
Er lebt jew. eine Woche bei mir ,nächste dann, für 7 Tage, bei ihr.
Übergabe meist in der Kita ..


Frage: Sie hat meinen Sohn bei ihrem Auszug einfach, ohne mein Wissen, vor ca 3 Jahren bei ihrer mutter angemeldet, und vor ca 1,5 Jahren ,wieder ohne mich zu verständigen ,bzw meine Einwilligung einzuholen , in ihrer neuen Wohnung .

Kann man das rückgängig machen ?

Da er ist nun 5 Jahre alt soll in diesem Jahr zur Schule ,nach dem Sommer ...
Wieder ohne mein wissen hat sie ihn ca. 1 Stunde von hier entfernt an der Schule ,welches in seinem "Einzugsgebiet" (welches sie geschickter Weise hergestellt hat) liegt ,angemeldet.
Er ist aber bei mir 5 Jahre im Kiez lebend aufgewachsen und hat ne Menge Freunde hier, da er u.a 3 Jahre in der Kita ,keine 5 Min. von uns ,gegangen ist,all seine Freunde gehen nun in eine Schule ,welche direkt ggü. ebendieser Kita liegt.
BTW auch die schule auf die er will..
klar ,weil letzes Jahr seine Kitafreunde und natürlich dieses Jahr alle dort hingewechselt sind

Was kann ich tun ?

Sie hätte ihn ja ohne meine Zustimmung nicht einfach ummelden dürfen .
Kann ich diese rückgängig machen ,so das er wieder bei mir gemeldet ist und "seine " Schule in meinem Einzugsgebiet liegt ?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

MfG Mike


-----------------
""

-- Editiert Daddylus am 10.04.2014 14:20

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Daddylus,

quote:
Meine Ex und ich haben geteiltes Sorgerecht.


Nein, auf Grund Deiner Schilderung habt ihr gemeinsames Sorgerecht.

quote:
Niemand ein Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das wäre ja schlimm!
Im Gegenteil: Ihr beide habt das ABR!

Versuch doch einfach, das Kind an Deinem Wohnort anzumelden. Der Mutter ist es ja offensichtlich auch gelungen, ohne Deine Unterschrift Ummeldungen vorzunehmen.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

ahhh sorry ..ich meinte gemeinsames Sorgerecht ..aufgeteilt 50/50 ...dachte es heißt geteiltes Sorgerecht ..sorry

Zu deiner Antwort ..ja könnte ich machen ,aber wäre ich dann besser?
Außerdem ist es wohl beim Ordnungsamt einfacher als Mutter ,da sie immer davon ausgehen ,das Kind lebt bei ihr.
Bei mir würden sie wohl eher nachfragen ...auch wenn ich meinen Sohn mitnehme

Ich möchte Wissen ,ob Ihr Handeln illegal war (wohl ja) ,aber ob ich es noch einfach "zurückdrehen kann ?
Auf Null sozusagen ..den alten Standard wiederherstellen ,als er noch bei mir angemeldet war

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

quote:
Außerdem ist es wohl beim Ordnungsamt einfacher als Mutter ,da sie immer davon ausgehen ,das Kind lebt bei ihr.
Bei mir würden sie wohl eher nachfragen ...auch wenn ich meinen Sohn mitnehme


Du meinst sicherlich das Einwohnermeldeamt.
Das stimmt leider und ist auch meine Erfahrung.

Nein, ein Zurückdrehen dürfte schwierig / eher unmöglich sein.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

-- Editiert Capitano am 10.04.2014 15:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum unmöglich ? ..ja Einwohnermeldeamt,i mean

Sie handelt illegal,um diese Situation zu bekommen und ich bin der Arsxch?

Kann es doch nicht sein ,oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Daddylus,

Willkommen im Deutschen Familienrecht!


quote:
Kann es doch nicht sein ,oder?




Der Satz wird dir zukünftig vermutlich noch öfter über die Lippen kommen.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich weiß ja nicht ,wer du bist und woher du dein Wissen nimmst ,das ich es nicht "zurückdrehen " kann !?

Denkst du es ,oder iwelche Erfahrungen ,oder bist du ein Anwalt?

Weil ich kann`s echt nicht glauben ,das Sie damit durchkommen kann ...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Ich bin kein Anwalt!

Es ist die gesammelte Erfahrung, für die ich kein Gegenbeispiel kenne:

Nimmt ein Elternteil die Kinder eigenmächtig zu sich, so kann das andere Elternteil klagen und wird unterliegen, weil argumentiert wird, das Kind habe mittlerweile dort seinen neuen Lebensmittelpunkt gefunden.
Nun könntest du einwenden, Ihr übt ein sogenanntes Wechselmodell aus (50/50-Betreuung). Diese wird nach deutscher Rechtsprechung aber nur anerkannt, wenn man sich darüber einig ist. Geht also ein Elternteil den Rechtsweg, besteht ja schon mal keine Einigkeit mehr.
Und damit verlierst du das ABR. Mit anderen Worten: Praktisch hast du das ABR schon verloren. Wenn du jetzt den Rechtsweg gehst, verlierst du es ganz offiziell.

Gruß,
capitano


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

ja wir waren kurz nach der Trennung mal vor´m Fam.gericht und dort wurde ganz off. das 50/50 Modell ,das er jew. eine Woche bei Ihr ..nächste bei mir ist ,bestätigt.
Wir praktizieren das jetzt seit 3 Jahren so ...

Aber ich verstehe ,was Du sagst und hatte auch mit dem Weg zum Gericht meine Probleme,da ich leider im Jahr 2014 immer noch die Erfahrung machen muss,das die Mutter bevorteilt /bevorzugt wird ..
Väter nicht so die Rechte haben ,wie Sie haben sollten ..

vllt sollte ich deine erste Antwort mal in Betracht ziehen ;-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Mal ganz klar: die Mütter, die Verfahren verlieren, die meinen, die Väter werden bevorzugt; die Väter, die Verfahren verlieren, die meinen, die Mütter werden bevorzugt.

Wie oft noch: Melderecht ist eine rein öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Hat mit dem Sorgerecht gar nichts, wirklich gar nichts zu tun. Man schaue in die Meldegesetze. Selbst wenn kein Elternteil das Kind anmeldet, das Amt aber Kenntnis vom tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes hat, dann wird das Kind von Amts wegen angemeldet. Da bedarf es keinerlei Zustimmung von irgend jemandem. Abgesehen davon, wenn das Kind auch regelmäßig bei Dir ist, kannst Du es bei Dir auch anmelden. Aber, es ist wirklich wurscht. Durch die öffentlich-rechtliche Anmeldung wird nichts, aber gar nichts entschieden.

Vielleicht wäre es sinnvoll, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wie soll das Wechselmodell in der Schulzeit geregelt werden? Das ist doch hier die Kernfrage. Und Wechselmodell in dem Alter, das funktioniert nur, wenn die Eltern ganz dicht beieinander leben. Denn ein wöchentlicher Schulwechsel ist ja wohl kaum vorgesehen, oder?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

ja ist mir klar ,wenn wir vor Gericht gehen,wird das Wechselmodell gekippt ,weil wir nun wirklich nicht die Voraussetzungen mitbringen ala schl. Kommunikation usw..
Er war 2 Jahre bei mir gemeldet und sie kann einfach ohne meine Zustimmung seinen Aufenthaltsort ändern? Wahnsinn

Wenns so bleibt ...dann fahre ich ihn jeden Tag dorthin und wir behalten unsere "Woche", wobei das nicht so einfach ist ,da ich vor ca 7 Jahren n Motorradunfall hatte und nun mit 39 Jahren schon rente bekomme ...nicht so gut insbes. längere Stecken laufen kann ..das weiß sie natürlich ,aber ist Ihr wurscht ..
Auch das er seine Freunde hier verliert ..Seine Wünsche werden total ignoriert und nur Ihre zählen !

Was soll ich denn jetzt noch tun ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Du hast es immer noch nicht gerafft. Sie hat nicht den Wohnort geändert, sondern die Meldeadresse. Und das kannst Du korrigieren, indem Du das Kind wieder bei Dir anmeldest. Nur, familienrechtlich kannst Du aus dieser öffentlich-rechtlichen Angelegenheit null Honig saugen.

Allerdings komme ich ins Grübeln. Wie soll das Kind am Wohnort der Mutter irgendwelche Beziehungen aufbauen, mit Kumpels aus der Schule, was sehr wichtig ist für das Kind, wenn es nur jede 2. Woche dort ist? Wie soll das mit Nachmittagsveranstaltungen in der Schule gehen, die es immer mehr gibt? Hast Du das irgendwie mal konsequent zu Ende gedacht? Nicht in Richtung "Ich, ich, ich", sondern "Kind, was tut ihm bei Änderung der Lage (Einschulung)" wirklich gut? Umgangsregelungen und Wechselmodelle können immer nur eine Lösung auf Zeit sein. Die Bedürfnisse der Eltern, aber auch der Kinder ändern sich im Lauf der Zeit.

Und - wenn Du eh zu Hause bist, warum ziehst Du nicht in die Nähe des Kindes?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

ja klar hab ich das...nur a. hat er seine freunde hier!
egal, ja Umzug is net so einfach ..hab ja grad vor 1-2 monaten meine WHG komplett renoviert ..wäre schade drum und ausserdem wohnt sie in Berlin so außerhalb ,das ich dort in tiefsten Osten, ungern hinziehen will..
mal abgesehen davon ,das ich mal wieder ihre Dreistigkeit ausbaden muss und egoistisch denke ,finde ich es nicht i.O

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Sechsjährige finden schnell neue Freunde. Und vielleicht ist das Leben ländlich schöner für dein Kind als auf dem Kiez?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum soll er auf seine unzähligen Freunde hier verzichten ?
Klar freundet er sich schnell wieder an ...und wenn Du Berlin kennen würest ,wüßtest Du ,das es "dort" a. nicht ländlicher ist und b. im Kiez 100% besser als im "Osten".denn hier sind fast nur Familien und Künstler...

Er lebt halt auch schon immer hier ..

Wieso wollt ihr mir jetzt einreden ..hat sie gut gemacht ...ob deine Sohn Freunde verliert ist doch Schnuppe und lass ihn halt neu anfangen ..
Er kommt in eine neue Umgebung (Schule) und da ist es doch zum Einleben nie schlacht schon 20-30% zu kennen ,wa ?

Außerdem hat er hier seinen Fußballverein ...

Ihre Aktion ihn Umzumelden ,war illegal ,da sie nicht bestimmen kann,wo er leben soll!
Nur haben die beim EWMA halt nicht nachgefragt ,aber sie hätte es erwähnen müssen, das sie mich fragen muss,ob ich damit einverstanden bin ..wozu ist denn sonst ´n gem. Sorgerecht gut,wenn jeder machen kann ,was er will ?

Dann geh ich heute auch hin und meld ihn bei mir an ...bummms mein Einzugsgebiet ..und dann?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Daddylus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

nee ,ernsthaft

Was nu ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Sag mal, liest Du nicht, was wir hier schreiben? Ob wer wie ummeldet, das ist öffentliches Recht, und hat mit Familienrecht so ganz und gar nichts zu tun.

Familienrechtlich ist die Sache doch ganz einfach. Mit Beginn der Schule geht das Modell nicht mehr. Du willst nicht umziehen, sie ist weggezogen. Also ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen