Guten Tag.
Ich werde mich höchstwahrscheinlich in geraumer zeit von meiner Partnerin trennen. Wir haben einen gemeinsamen sohn von 16 monaten. Sie hat das alleinige Sorgerecht und ich mein Umgangsrecht. Sie hatte mir schon einmal zugesagt,sollte es zur Trennung kommen, dass ich das geteilte SR bekomme und meinen Kleinen 2 Wochen im Monat zu mir nehmen kann. Leider kam es inzwischen zum Streit und nun will sie mir weder das geteilte SR geben und im höchstfall alle 2 wochen für ein Wochenende meinen Sohn. Und selbst das glaube ich Ihr nicht, eher noch, dass sie mich zum Spielball nimmt. Mal werde ich ihn sehen und mal nicht, jeh nach Laune. Wir wohnen seit der geburt zusammen und ich habe auch den größten Teil des Mutterschaftsjahres mit ihm verbracht, wo sie arbeiten war. Demzufolge hat der Kleine zu mir, wie auch ich zu ihm eine emenze Bindung aufgebaut. Nun meine Frage, könnte es mir gelingen das geteilte SR einzuklagen?bzw. diese versprochenen 2Wochen umgang mit mir?
Hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert Daemel am 07.03.2012 13:47
geteiltes Sorgerecht einklagen?
7. März 2012
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Frage vom 7. März 2012 | 13:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
geteiltes Sorgerecht einklagen?
#1
Antwort vom 7. März 2012 | 15:53
Von
Status: Praktikant (807 Beiträge, 267x hilfreich)
Guten Tag.
Niemand kann ein geteiltes Sorgerecht einklagen.
Es existiert kein geteiltes Sorgerecht, wie sollte das funktionieren?
Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht und die Chancen sind gewachsen, dies auch als nicht verheirateter Vater zu erhalten.
Mit dem Wechselmodell wird es haarig. Das wird nur empfohlen, wenn die Eltern sich einig sind, das ist hier nicht der Fall.
Der Umgang wird und muß allerdings häufiger stattfinden, bei solch kleinen Kindern geht man von häufigem, dafür kürzerem Umgang aus.
Ich würde mich schleunigst an einen Anwalt beauftragen und noch schneller ans Jugendamt wenden, um den Umgang zu klären.
Geschwindigkeit ist hier sehr wichtig.
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