Hallo, meine Ex (19) und ich (22) sind im Dezember letzten Jahres Eltern geworden. Ausgemacht war von Anfang an dass wir das geteilte Sorgerecht machen, als wir dann beim Termin waren, sagte sie aufeinmal dass ich das doch nicht bekomme. Ich bin trotz der Trennung seit der Geburt jeden Tag hingefahren um meinen Sohn zu sehen. Leider wollte sie dass ich wieder zu ihr zurück komme, wenn ich nicht nach ihrer Nase getanzt habe wurde mir gleich damit gedroht dass ich meinen Sohn nicht mehr sehe. Sie hat schon desöfteren gesagt dass sie einen Termin zwecks gemeinsamen Sorgerecht ausgemacht hat, diese Termine haben jedoch nie existiert. Ich kriege Hassnachrichten mit Beleidigung etc und alles wird über den Kleinen ausgetragen. Leider habe ich vom letzten Jahr Mai ein laufendes Verfahren (bzw pausierend aufgrund von Corona). Meine kleine Schwester wurde von 3 Zuwanderern bedrängt und jetzt läuft das Verfahren wegen Körperverletzung, Landesfriedensbruch. Durch diese Sache ist sich meine Ex jedoch sicher dass ich das geteilte Sorgerecht nicht eingeklagt bekomme. Ich habe eine 3 Zi. Whg. mit meiner jetzigen Lebensgefährtin inkl. Kinderzimmer für meinen Sohn, Coronabedingt meinen Job verloren aber stets dran mich zu bewerben, habe ein Auto + Führerschein etc. Wie stehen denn da die Chancen das geteilte Sorgerecht einzuklagen ? zurZeit darf ich meinen Sohn einmal die Woche für 2 Stunden sehen ..und das auch nur unter ihrer Aufsicht. Mit freundlichen Grüßen
geteiltes Sorgerecht einklagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Vielleicht sollten Sie es zunächst weiterhin außergerichtlich probieren. Haben Sie sich mal beim Jugendamt beraten lassen? Möglicherweise können die vermitteln. Meines Erachtens wäre eine über diesen Weg erzielte Lösung besser als eine über das Gericht. Das spart Kosten und Sie bekommen am Ende (vielleicht) das, was Sie wollten. Sobald es vor Gericht geht, könnten die Fronten sich verhärten.
Hier fällt vor allem auf, dass die Mutter tendenziell ja durchaus geneigt zu sein scheint, die Sorgeerklärung abzugeben. Momentan scheinen zwischen Ihnen (vom wem auch immer das ausgeht) noch Befindlichkeiten zu regieren. Mit etwas Zeit erledigt sich das vielleicht.
Zum Sorgerecht: Was versprechen Sie sich davon? Was soll es aktuell für einen tatsächlichen Unterschied machen? Grundsätzlich spricht natürlich einiges dafür, dass es vorzugswürdig ist, wenn dieses durch beide Eltern gemeinsam ausgeübt wird. Aber vielleicht kann das noch warten, solange (so wie es hier scheint) eine einvernehmliche Lösung durchaus noch erreichbar zu sein scheint.
Sie sprechen noch den Umgang an. Aber nicht, dass SIe da etwas ändern wollen bzw. was Ihr konkretes Ziel wäre. Bei so kleinen Kindern ist das mit dem Umgang immer etwas kritisch. Immerhin läuft der Umgang ja. Sie müssten sich hier zunächst fragen, welche Umgangslösung Sie für die beste halten würden. Und dann müssten SIe sich fragen, ob der Unterschied zur bisherigen Lösungen auch den Aufwand eines Gerichtsverfahrens rechtfertigen würde. Ich würde (auch) hier eher abwarten und schauen, wie sich die Lage verändert, sobald das Kind älter wird.
Falls Sie doch vor Gericht wollen: Ich würde in Erwägung ziehen, das zunächst ohne Anwalt zu machen. Aufgrund dieses Hin und Her der Mutter stimmt sie der gemeinsamen Ausübung der Sorge ja vielleicht zu, sobald das erste gerichtliche Schreiben da ist.
Zu Ihren Chancen: Das kann man nicht beantworten, solange man nicht weiß, was die Mutter als vortragen würde. Viele der von Ihnen aufgezählten Aspekte sind eher irrelevant, wenn es um das Sorgerecht geht.
Wie kann sich denn daraus, dass die Schwester bedrängt wurde, ein Vorwurf wegen Landfriedensbruchs ergeben?
Warum habt ihr DAS ausgemacht?ZitatAusgemacht war von Anfang an dass wir das geteilte Sorgerecht machen, :
Sie will also das gemeinsame Sorgerecht? Bei welchem Termin wart ihr?Zitatsagte sie aufeinmal dass ich das doch nicht bekomme. :
Das war Umgangsrecht, ganz unabhängig vom eingetragenen Sorgerecht.ZitatIch bin trotz der Trennung seit der Geburt jeden Tag hingefahren um meinen Sohn zu sehen. :
Habt ihr das bei diesem Termin (wo?) ausgemacht?ZitatzurZeit darf ich meinen Sohn einmal die Woche für 2 Stunden sehen ..und das auch nur unter ihrer Aufsicht. :
Frage: Was willst du durch geteiltes Sorgerecht denn erreichen?
-- Editiert von Anami am 05.07.2021 13:15
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