guten tag,
ich habe aus meiner sicht ein eher kompliziertes anliegen und hoffe hier den ein oder anderen nützlichen tipp zu bekommen.
zu den fakten:
seid 11.2009 getrennt lebend,scheidung folgt. 2 kinder die beide bei der frau in ihrer neuen mietwohnung leben.
ich wohne zur zeit noch in der alten eigentumswohnung. im grundbuch sind beide eingetragen. wohnung ist 50% abbezahlt. kaufpreis war 200000 euro.
die wohnung soll verkauft werden, da sind wir uns einig.
laut den anwälten muss ich ehegattentrennungs- und kindesunterhalt von etwa 1500 euro bezahlen da meine frau nur einen minijob hat.
jetzt wird es kompliziert!
ich habe als wir die wohnung gekauft haben von meinen eltern ein privatdarlehn von 75.000 euro bekommen. wenn wir jetzt einen käufer für die wohnung finden wollen meine eltern das geld zurück haben was ja auch kein problem sein sollte weil das privatdarlehn auf meinen namen läuft.
meine eltern würden mir das geld erneut als privatdarlehn zur vefügung stellen damit ich mir eine kleine wohnung kaufen kann. kann meine "noch" frau mir in diesem punkt schwierigkeiten machen bzw ansprüche auf die neu gekaufte wohnung erheben in welcher form auch immer? ich habe bis auf das geld von meinen elter sonst kein geld das ich in den kauf der neuen wohnung stecken könnte.
vielen dank für antworten.
allen ein schönes weihnachtsfest und nen guten rutsch!
getrennt lebend/neues wohneigentum
23. Dezember 2009
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Frage vom 23. Dezember 2009 | 19:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
getrennt lebend/neues wohneigentum
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2009 | 20:38
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend dalran,
auf die neu gekaufte Wohnung hätte die Ex keine Ansprüche, warum auch?
Solltest Du dann aber eine unbelastete Eigentumswohnung bewohnen, kann Dir ein Wohnwertvorteil als Einkommen angerechnet werden. Die Unterhaltsleistungen könnten sich dann evtl. erhöhen.
LG Nero
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