Ich lebe seit 18 Monaten von meinem Mann getrennt. Seit einem Jahr erhält er 600€ Trennungsunterhalt von mir.
Momentan läuft eine Klage gegen mich, da er noch mehr Unterhalt erhalten möchte. (da er arbeitslos ist)
Ab August 2005 erhält er Hartz 4. Vor Gericht hat er vorgetragen, dass er 345€ und die Miete erhalten wird.
Damit ist klar, dass er die 600 € beim Ausfüllen des Hartt 4 Antrages den Unterhalt nicht angeben hat.
Jetzt ist meine Frage, wenn das Sozialamt dahinter kommt, muss ich die Rückzahlung leisten oder ist er selber verantwortlich.
Ich habe gelesen, das früher bei Arbeitslosenhilfe in solchen Fällen der Unterhaltspflichtige zur Verantwortung gezogen wurde.
hartz 4 Trennungsunterhalt
13. Juli 2005
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Frage vom 13. Juli 2005 | 16:32
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
hartz 4 Trennungsunterhalt
#1
Antwort vom 13. Juli 2005 | 20:37
Von
Status: Schüler (407 Beiträge, 13x hilfreich)
wenn Du ihm den Unterhalt zahlst und er das dem Amt verschweigt, muß er das zurückzahlen-das Amt wertet Unterhalt als Einkommen, welches vom bedarf abgezogen wird.
Das Amt würde an Dich rantreten, würdest Du nicht zahlen, aber das ist ja nicht der Fall. Er macht sich strafbar, wenn er das verschweigt.
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