hallo erstmal.
ich habe da eine frage bezüglich einens hausverkaufes. wir leben seit 10/04 getrennt. ich habe während der eheh ein haus geerbt und stehe alleine im grundbuch. nun möchte ich aber das haus verkaufen, da es für mich alleine zu groß ist. von dem erlös möchte ich einen eigentumswohng finanzieren. wir haben keine kinder.
nun zu meiner frage. kann ich ich die eigentumewohnung jetzt kaufen? wegen dem zugewinn.da bekäme meine frau sicherlich noch was raus.ich habe gehört.das es besser sei die wohnung erst anzumieten und erst dann zu kaufen,wenn der scheiddungsantrag gestellt ist.
nachdem was sie mir angetan hat, möchte ich nicht auch noch geld in den rachen schmeißen. über eure hilfe würde ich mich sehr freuen.and das haus kommt sie ja gottseidank nicht ran.
sonnige grüße
wolfgang vogtt
hausverkauf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
ich kann nur sagen wie es letztes Jahr bei mir war. Ich habe auch meine ETW während des Scheidungsverfahren verkauft und hab jetzt den ärger mit dem Gericht wegen Unterhatlt bis zur Scheidung. Ich würde also warten bis Sie die Scheidung beantragt haben bzw. bis Sie Geschieden sind. Da Sie anscheinend bereits allein im Haus leben wird es Ihnen auch keiner wegnehmen.
Banken wissen aber auch sehr viel über solche dinge
Alles Gute!
hallo.
ich habe gelesen das ein haus welches man während der ehe erbt aus dem zugewinn rausfällt.leider weiß ich die seite nicht mehr. auf anfrage sagte mir mein anwalt ,das wir erst das mit dem unterhalt klären müssen. ich zahle seit 10ß04 freiwillig 300. habe diese auch tiulieren lassen. nun wird mir das haus aber zu gr0ß und ich kann die 300 € nicht auffangen. das haus soll für 92000€ verkauft werden. davon gehe dann ca.60000€ an hypotheken runter. was passiert nun mit dem rest von 32000. werden die dem anfangvermögen zugerechnet?
gruß wolfgang vogtt
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn du das Haus in die Ehe mitgebracht hast oder in der Ehe geerbt hast, ist es dein Vermögen.
Nur der Mehrwert, der während der Ehe entstanden ist, wird beim Zugewinn angerechnet.
Tip:
in den vergangenen Jahren hat es einen gewissen Preisverfall bei Eigenheimen gegeben (auch aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Bedingungen und der Situation auf dem Arbeitsmarkt, die immer weniger Leute dazu verleitet, ein Haus zu kaufen, aber mehr Leute dazu zwingt, eines zu verkaufen).
Somit würde ich den Zugewinn des Hauses in den letzten 5 Jahren eher als negativ ansehen und so argumentieren, wie oben angegeben.
Gruß,
nachgefragt
hallo.
also kann ich das haus verkaufen,ohne das ich davon einen zugewinn zahlen muß?
klasse. ich hatte angst das ich meiner frau noch was abgeben muß. und was in der ehe zusammen gekommen ist,war nicht viel. anscheinend komme ich noch mal mit einem blauen auge davon. es gibt doch noch eine gerechtigkeit.
gruß
wolfgang vogtt
Hallo Wolfgang,
nachgefragt hat dir geschrieben, wie du argumentieren kannst, das ist aber keine Garantie dafür, dass etwa ein Familienrichter das genauso sieht.
Wie lange wart ihr denn verheiratet?
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
11 1\2 jahre. keine kinder.
das haus ist doch meins, sonst warte ich halt bis ich die scheidung beantragt habe.
Und jetzt?
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