hohe außergerichtliche Anwaltskosten bei Scheidung

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
oliver1970
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
hohe außergerichtliche Anwaltskosten bei Scheidung

Hallo!

Meine Scheidung ist zwar schon fast durch aber im Nachhinein sind mir die hohen Gebühren meines Scheidungsanwalts noch sehr aufgestoßen, da inzwischen noch in anderen Bereichen hohe Kosten für mich aufgelaufen sind.

Die Kostenrechnung für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit sieht im wesentlichen so aus, daß ich für 3 Positionen 1700 - 2200 Euro JEWEILS bezahlt habe: Geschäftsgebühr, Termingebühr, Einigungsgebühr - zusammen ca. 5700 Euro. Ich habe mich online bei anderen Anwälten erkundigt, ob diese Kosten normal sind und bekam als Antwort, daß diese zu hoch sein dürften.

Ich habe meinen Anwalt damit konfrontiert und dieser sagte mir, daß es gebietsweise sehr unterschiedliche Gebührensätze für Anwälte gibt und man anhand von Kostenrechnern im Internet und allgemeinen Anfragen bei Anwälten keine wirklich richtigen Auskünfte erhalten könnte. Nachdem er mir zu verstehen gab, daß er notfalls gerichtlich gegen mich vorgehen würde, habe ich klein beigegeben und bin davon ausgegangen, daß es wohl doch so richtig ist. Mir sind aber inzwischen wieder große Zweifel gekommen, weil seine Gebühren in etwa das 3fache von dem ausmachen, was ich sonst im Internet finden konnte.

Es gab ein Vermögen von 35.000 Euro, Mein Verdienst wurde auf ca. 2000 Euro, der von meiner Ex auf ca.900 beziffert. Außer der Scheidung selbst wurde nur der Versorgungsausgleich sowie eine Scheidungsvereinbarung durchgeführt (vermutlich der Posten Einigungsgebühr in der Rechnung). Es wurde nur dieser eine Anwalt genommen. Meine Ex und ich hatten keine gemeinsamen Kinder und es wurde ansonsten nichts vom Anwalt unternommen.

Ich habe inzwischen mind. 7.500 Euro einschließlich der Gerichtskosten bezahlt.

Kann das wirklich sein, daß es solche enormen Unterschiede in Deutschland gibt? Gibt es evtl. Anlaufstellen, wo man solche Kostenrechnungen von Anwälten prüfen lassen kann?

Danke für Eure Hilfe!

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6 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo oliver1970,

Also mir ist nur bekannt das eine Scheidung c. 3 Monatsgehälter ( beide Gehälter M+F zusammengezählt) kostet.

2900 x 3 = 8700€


Würde mal nach der Gebührenordnung ( steht in der RA-Rechnung) googeln .

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenden Sie sich doch mal an die zuständige Anwaltskammer (ich hatte auch mal Ärger mit einem Anwalt, nach Prüfung durch die Anwaltskammer kam nichts mehr).

Hier ein Link:
http://www.anwaltzentrale.de/anwaltzentrale/anwaltskammer.php

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
oliver1970
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

...wenn es sich herausstellt, daß ich tatsächlich zuviel bezahlt habe, läßt sich daß hoffentlich noch zivilrechtlich einklagen. Ich hatte neben der Scheidungsgeschichte noch eine weitere Sache, weswegen ich einen Anwalt einschalten mußte. Deswegen stand mir wenig der Sinn danach, auch noch mit meinem Scheidungsanwalt einen Prozess anzufangen.

Ich werde wohl notfalls durch einen zweiten ortsansässigen Anwalt die Sache prüfen lassen und werde dann nach meinem Scheidungsprozess wohl einen Prozess gegen meinen Scheidungsanwalt anfangen dürfen. Die Frage ist nur, ob ein zweiter Anwalt ebenfalls nur an mir verdienen will, oder wirklich große Aussicht auf Erfolg besteht.

Soweit ich mich erinnern kann, habe ich damals auch bereits bei der Anwaltskammer deswegen angerufen. Dort wurde mir aber nur lapidar gesagt, daß diese nicht dafür zuständig ist.

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#6
 Von 
oliver1970
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

..ich habe nochmal meinen eigenen Thread ausgegraben, da ich erneut eine Frage zu der Gebührenrechnung meines Anwalts habe. Meine Frau möchte, wie sooft, Geld von mir sehen, wodurch sie durch eine zuvor getroffene Vereinbarung aber nicht ohne weiteres herankommt. Erstmal ging es jetzt u.a. nur um 900 Euro (den ganzen Sachverhalt zu schildern, wird zu langatmig). Ihr Anwalt hat noch eine ganze Reihe Auskünfte im gleichen Schreiben gefordert wie über Versicherungen, Kontenstände, Steuerbescheide (bin Freiberufler) etc. Mein Anwalt hat den Streitwert für diese Geschichte bis zu diesem Anwalts-Schreiben nun auf 900 Euro gesetzt und entsprechend Gebühren dafür berechnet.

In der Zwischenzeit hatte ich meinem Anwalt einige Emails mit vielen Fragen gesendet, die er mir auch beantwortete. Ich bin davon ausgegangen, daß mit der Gebühren-Rechnung auf die o.g. 900 Euro erstmal alles abgegolten ist. Ich hatte meinem Anwalt nun die letzte Email meiner Ex als Zitat gesendet, in der sie nun 10.000 Euro forderte, um ihren Anwalt zurückzuziehen.

Mein Anwalt hat das nun zum Anlass genommen, die außergerichtlichen Kosten für seine Arbeit einem Streitwert von 10.000 Euro entsprechen zu lassen. Er hat mir diese Email direkt beantwortet, ohne mich vorher darauf hinzuweisen, daß sich die Kosten erhöhen, wenn er hierauf tätig wird. Meine Fragen bezogen sich nicht einmal auf diesen Betrag von 10.000 Euro, sondern ich wollte ihn nur über diese Email in Kenntnis setzen.

Ist das so in Ordnung, daß mein Anwalt mir dies beantwortet, ohne vorher Rücksprache mit mir zu halten und dann entsprechende Gebühren in Höhe von 600-700 Euro zu verlangen?

Ich habe die ganze Zeit schon das Problem gehabt, daß ich mich leider nicht genug auskenne mit der Materie und schon bei der ersten Kostenrechnung wegen meiner Scheidung aus allen Wolken gefallen bin, weil er keinen Ton über die Gebühren gesagt hat.

Über den o.g. Vorschlag, eine Anwaltskammer zu kontaktieren, bin ich auch nicht weitergekommen. Dort sagte man mir, daß so eine Prüfung nur von Anwälten gemacht werden kann.

-- Editiert am 22.02.2011 17:29

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