ist es deutsches Recht????

5. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mannohnegeld
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
ist es deutsches Recht????

Kinderarzt bekommt vom Frauenhaus ein Brief, er darf keine Auskunft mehr geben an das KV geben, KM befindet sie sich nicht mehr im Frauenhaus ca 6 monaten.(KV ist nicht und niergendwo verurteilt durch ein Familiengericht)
ist es nicht selbsjustice? was soll der KV dagegen tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Man muß immer unterscheiden, ob der Vater sorgeberechtigt ist oder nicht. Ist er sorgeberechtigt, so ist der Arzt zur Auskunft verpflichtet. Andernfalls nicht.

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#2
 Von 
Mannohnegeld
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

der KV hat der Sorgerecht, ist es nicht ein fall für Statsanwalt wegen dieses Brief?

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#3
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

>>der KV hat der Sorgerecht, ist es nicht ein fall für Statsanwalt wegen dieses Brief?<<

Nicht für den Staatsanwalt, denn eine Straftat liegt hier wohl nicht vor. Aber es wäre sicherlich sinnvoll, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und den Arzt darauf zu verklagen, Ihnen die Auskünfte zu geben, auf die Sie aufgrund Ihres Sorgerechts ein Recht haben.

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mannohnegeld
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das Kind ist chronisch krank, es gibt nachweissbar keine massive Vorfäll. Sie hat das Frauenhaus schon lang verlassen ca 6 Monaten als das Brief beim Kinderarzt landet.

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