Kinderarzt bekommt vom Frauenhaus ein Brief, er darf keine Auskunft mehr geben an das KV geben, KM befindet sie sich nicht mehr im Frauenhaus ca 6 monaten.(KV ist nicht und niergendwo verurteilt durch ein Familiengericht)
ist es nicht selbsjustice? was soll der KV dagegen tun?
ist es deutsches Recht????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Man muß immer unterscheiden, ob der Vater sorgeberechtigt ist oder nicht. Ist er sorgeberechtigt, so ist der Arzt zur Auskunft verpflichtet. Andernfalls nicht.
der KV hat der Sorgerecht, ist es nicht ein fall für Statsanwalt wegen dieses Brief?
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>>der KV hat der Sorgerecht, ist es nicht ein fall für Statsanwalt wegen dieses Brief?<<
Nicht für den Staatsanwalt, denn eine Straftat liegt hier wohl nicht vor. Aber es wäre sicherlich sinnvoll, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und den Arzt darauf zu verklagen, Ihnen die Auskünfte zu geben, auf die Sie aufgrund Ihres Sorgerechts ein Recht haben.
--- editiert vom Admin
Ja, das Kind ist chronisch krank, es gibt nachweissbar keine massive Vorfäll. Sie hat das Frauenhaus schon lang verlassen ca 6 Monaten als das Brief beim Kinderarzt landet.
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