kürzung des kindesunterhalt bei beginn einer lehre

27. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
melissalisa
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)
kürzung des kindesunterhalt bei beginn einer lehre

hallo zusammen,

ich hoffe das ich im richtigen forum bin.

der sohn von meinem mann ist im januar 16 jahre alt geworden und bekommt monatlich 316 € unterhalt, sowie das kindergeld. ein persönlicher kontakt besteht nicht mehr.
(der sohn ist ehelich und mein mann hat das halbe sorgerecht)

nun ist uns zu ohren gekommen, dass der sohn in einem betrieb sein praktikum gemacht hat und die aussichten auf eine lehrstelle sehr gut sind.

nun meine frage: muss die mutter meinem mann mitteilen, dass sein sohn die schule beendet hat?(einsicht der zeugnisse/kopien) das er ein praktikum absolvierte und eventuell einen ausbildungsplatz bekommt oder hat?
können wir sie auffordern das sie uns alle 3 monate auskunft erteilt ob der sohn weiter zur schule geht oder bewerbungen schreibt?

falls, wir gar keine antworten bekommen und belege: dürfen wir den unterhalt auf ein sperrkonto zahlen?

wir bekommen freiwillig gar keine auskünfte von seiten der mutter.

ich möchte mich jetzt schon mal für die antworten bedanken :-)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

melissalisa hallo,
das würde ich doch über das Jugendamt regeln, ein gemeinsames Gespräch vorschlagen.

Wir haben das die letzten Jahre so gemacht und das klappte dann ganz gut, obwohl mein Mann kein Sorgerecht hat.


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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#2
 Von 
melissalisa
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo anny,

einen lieben dank für deine antwort.

ich halte den vorschlag auch für sinnvoll, aber es ist da kein rankommen.

du darfst mir glauben, wenn ich dir sage, dass ich es 100mal im guten versucht habe. das einzige was zählt, ist der unterhalt und den bekommt sie seit jahren mehr als pünktlich.

wenn ich sie nun offiziell anschreibe und sie aufforder, uns eine beglaubigte kopie des letzten zeugnis (ist kostenlos) zukommen zu lassen, muss sie dem doch nachkommen oder?
und wenn der sohn die schule abgeschlossen hat, er einen ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, dann muss sie diesen doch auch vorlegen oder sehe ich das jetzt verkehrt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

melissalisa hi,
muss? Na ja, müssen muss keiner was.
Wo steht denn das?
Wenn sie nix schickt, dann schickt sie nix.
Das zieht sich hin, ihr regt euch auf und dann habt ihr immer noch nix in der Hand.

Sprecht mit dem Amt für Sport und Jugend;)
dann ist das schon mal dort ein Thema, sollte es dann mal zu heftigeren Schritten kommen habt ihr was in der Hand.

Kürzen in der Lehrzeit ginge höchstens, wenn ihr über 135 % Unterhalt zahlt.
Dann müsste da noch mehr kommen, weitere Kinder z. B.? Ich glaube da wird nix draus, wollt ihr euch den Stress wirklich an tun?


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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#5
 Von 
melissalisa
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo camper,

merci für die antwort und ich werde das einschreiben dann mit rückschein rausschicken.

gruss
melissa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
melissalisa
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo anny,

was hat das amt für sport und jugend damit zu tun?

gruss

melissa

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hi melissa,
so nennt sich bei uns das Jugendamt;)


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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#8
 Von 
melissalisa
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

guten morgen anny,

ach so. hier im kölner gebiet nennt sich das nur jugendamt ;-)

gruss

melissa

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Kürzen in der Lehrzeit ginge höchstens, wenn ihr über 135 % Unterhalt zahlt.


??? Das wäre mir aber ganz neu...



Eigene Einkünfte des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.

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"gruß azrael


"

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