Hallo ich habe mal einen Frage die mir sauer aufstößt.
Wie ich gestern von meiner Ex-Freundin erfahren habe, möchte/wird der Kindergarten meinen Sohn rausschmeißen, weil er zu anstrengend ist und die nicht mit ihm klar kommen, weil er zu viel aufmerksamkeit braucht.
Mir ist klar, das ein Kind, bei dem sich die Eltern getrennt haben, immer aufmerksamkeit braucht/will.
Meine Frage: ist das so einfach, ein Kind den Kindergartenplatz zu entziehen weil er unangenehm ist? gerade nachdem was ja seit diesem Jahr gesetz sein soll?
Angeblich beobachtet eine Sozialpädagogin meinen Sohn seit einem Jahr(wovon ich auch gestern erst erfahren habe und meine ex auch) die behauptet mein Sohn wäre sozial und emotional anders gestrickt(als ich in seinem alter war sagte man dazu er ist nicht ausgelastet er solle doch mannschaftssport treiben).
Mag sein das ich wie ein persönlich angegriffener Vater klinge, aber ich weis wie mein Sohn ist.
Der ist ziehmlich rafiniert, hinterhältig und schlitzohrig, merkt sich alles und verwendet es gegen einen, er macht nur nichts zu ende das ist das einzige wo ich zustimme.
Ich bin eben der meinung das die nicht einen 5 jahre alten Jungen einfach so den platz streichen können.
-- Editiert cYruZ am 16.01.2013 07:16
kann der Kindergarten meinem Kind den Platz entzie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein Blick in die Satzung des Kindergartens dürfte die Lage klären. Da es keine Kindergartenpflicht gibt, dürfte das aber gehen, sag ich mal so aus dem Bauch heraus.
Vielleicht wäre es sinnvoll, mal fachliche Hilfe für das Kind in Anspruch zu nehmen, und nicht alles nur schön zu reden? Das hilft dem Kind nicht.
wirdwerden
-----------------
""
Hallo,
die Betreuungsvereinbarung mit der KiTa ist in der Regel beidseitig kündbar. Allerdings gibt es in D einen Anspruch auf einen KiTaplatz, allerdings nicht auf einen bestimmten. Die Stadt/Gemeinde ist hier in der Pflicht. Ich würde zwecks Klärung den Fachdienst Jugend (oder ASD oder entsprechend zuständige Behörde) kontaktieren und mich beraten lassen.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Mir ist klar, das ein Kind, bei dem sich die Eltern getrennt haben, immer aufmerksamkeit braucht/will.
Es braucht nicht mehr sondern nur nicht weniger wie vorher.
Kümmert ihr euch weiterhin beide um den Jungen?
quote:
Meine Frage: ist das so einfach, ein Kind den Kindergartenplatz zu entziehen weil er unangenehm ist?
Angeblich beobachtet eine Sozialpädagogin meinen Sohn seit einem Jahr(wovon ich auch gestern erst erfahren habe und meine ex auch) die behauptet mein Sohn wäre sozial und emotional anders gestrickt(als ich in seinem alter war sagte man dazu er ist nicht ausgelastet er solle doch mannschaftssport treiben).
Und treibt dein Sohn Mannschaftssport?
Hat er Freunde?
Wie ist der Umgang mit anderen Kindern?
Wie verhält er sich im Kindergarten, dass dieser zu solch drastischen Maßnahmen greift?
Und ich bin mir fast sicher: die Erzieherinnen haben bereits Gespräche mit euch gesucht, es hat sich nur nichts geändert.
quote:
Der ist ziehmlich rafiniert, hinterhältig und schlitzohrig, merkt sich alles und verwendet es gegen einen, er macht nur nichts zu ende das ist das einzige wo ich zustimme.
Sucht euch Hilfe und Hilfe für den Jungen. Ein 5jähriger der von seinem Vater als hinterhältig bezeichnet wird tut mir leid.
Vielleicht solltet ihr eure Erziehung und euren Umgang mit eurem Sohn hinterfragen bevor ihr von den Erzieherinnen verlangt auszubaden was ihr versemmelt habt.
Kleine Hexe
-----------------
" "
-- Editiert Kleine Hexe am 16.01.2013 11:47
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten