kein Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht ?

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
haluwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht ?

Der Mann meiner besten Freundin ( sind nicht verh.) hat eine Tochter aus einer voherigen Beziehung (8Jahre) und mit meiner Freundin zusammen eine Tochter (4 Jahre). Er hat immer in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt das Mögliche an Unterhalt gezahlt.
Er nimmt jetzt einen neuen Job an mit 1600 € brutto (30 Std - vorher arbeitslos)
Gestern war auch die Gerichtsverhandlung in der Die Mutter von Kind 1 den, von Anfang an bestehenden Unterhaltstitel hoch setzen wollte.Der Mann meiner Freundin muss nun 245 € Unterhalt + 77 € Rückzahlung vom Vorjahr ( arbeitslos 800€ ALG - 79€ gezahlt)+ Rückzahlung ans Jugenamt (UV) leisten. Bei 200 € Fahrtkosten ( nachweisbar- Bahnticket) zum neuen Job bleiben ihm also 400-450 € !!!!!! Für sich und sein 2. Kind Das kann doch nicht sein ! Meine Freundin ist fix und fertig. Mit etwas über 800 € ALG hatten sie schon echt zu knabbern. Aber jetzt ? Sie werden ihr Haus verlieren ( gehört meiner Freundin, 800 € Rate) u.s.w.
Die Anwältin meinte heute am Telefon nochmal, dass es so hin zu nehmen ist und es KEINEN SELBSTBEHALT bei Unterhalt für minderjährige Kinder gibt.

ratlose Grüße, lucia

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

keinen SB kann ich mir nun nicht vorstellen.
Gekürzt werden könnte der um eine Haushaltsersparnis.

Er unterliegt allerdings einer erhöhten Erwerbsobliegenheit, den Mindest-KU zu sichern. Der liegt bei 240€.
Ein 30-Stunden Job wird da halt fiktiv nach oben oder ein Nebenjob dazu gerechnet.

quote:
Sie werden ihr Haus verlieren ( gehört meiner Freundin, 800 € Rate)


DAS dürfte nicht sein Problem sein. Wohl eher das deiner Freundin.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 16.01.2009 22:10

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#2
 Von 
haluwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Er ist bemüht mehr zu arbeiten und hat auch immer alles entsprechend gezahlt. Aber was genau bekommt denn Kind 2 ? Das ist doch nicht gerecht. Muss sich jetzt meine Freundin trennen um auch Geld für ihr Kind zu bekommen ?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

...Der Mann meiner besten Freundin ( sind nicht verh.) hat eine Tochter aus einer voherigen Beziehung ...
Dann ist es auch nicht ihr Mann, sonder nur ihr LG.

...Das ist doch nicht gerecht...
Was ist Gerechtigtkeit? ;)

-- Editiert von cruncc1 am 16.01.2009 22:29

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#4
 Von 
haluwa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bleiben ihm keine 900 € Selbstbehalt ? Wie wird denn Kind 2 berücksichtigt ?
Bei 1050 € Nettoeinkommen (ohne Abzug der Fahrtkosten) und davon 322 € Untherhalt an Kind 1 ?

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

nein, der Mindest-KU liegt bei 240€. Der Rest ist Abtrag der aufgelaufenen Schulden.

Hilft nur ALG2 beantragen!

Wie hoch ist denn das Einkommen deiner Freundin, wenn sie dermaßen hohe Kreditverpflichtungen hat eingehen können?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

"Die Anwältin meinte heute am Telefon nochmal, dass es so hin zu nehmen ist und es KEINEN SELBSTBEHALT bei Unterhalt für minderjährige Kinder gibt."

Sie sollten die Anwältin fragen, ob sie diese Aussage tatsächlich ernst meint.

Selbstverständlich gibt es bei minderjährigen Kindern einen Selbstbehalt - der Mindestselbstbehalt Erwerbstätiger liegt bei 900,00 €. Bei Vollljährigen erhöht er sich nochmals.

-- Editiert von s.fenja am 17.01.2009 17:57

-- Editiert von s.fenja am 17.01.2009 17:57

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Da möcht ich aber nochmals einhaken:

quote:
Selbstverständlich gibt es bei minderjährigen Kindern einen Selbstbehalt - der Mindestselbstbehalt Erwerbstätiger liegt bei 900,00 €. Bei Vollljährigen erhöht er sich nochmals.


Der SB ist hier durchaus bekannt. Erhöhung bei Nicht-privilegierten Volljährigen auch. Nur... liegt der SB auch bei einem 30-Stunden-Job in dieser Höhe?

quote:
Gestern war auch die Gerichtsverhandlung.
Der Mann meiner Freundin muss nun 245 € Unterhalt + 77 € Rückzahlung vom Vorjahr ( arbeitslos 800€ ALG - 79€ gezahlt)+ Rückzahlung ans Jugenamt (UV) leisten.


Der Richter schien das aber anders gesehen zu haben...
Was passiert in höherer Instanz?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 17.01.2009 18:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

ich glaube ihr müsst hier zwischen selbstbehalt und genereller mindestunterhaltspflicht unterscheiden.

meiner ex wird der gleiche, erhöhte sb der für mich gilt (aus ehegattenunterhalt) zugestanden, obwohl ich die kids habe und ich erhöhte ausgaben für kleidung und sonstiges habe (was ich mir aber nicht leisten kann)
deshalb ist sie unterhaltspflcihtig, versucht aber leistungsunfähigkeit nach zuweisen und eine erhöhte erwerbsobliegenheit ab zu wehren.
in der egel sind die kinder gleichberechtigt.

bei der berechnung des selbstbehaltes spielt die lebenssituation eine rolle, ich glaube es gibt ein verfassungsgerichts urteil, das bei neuer lebensgemeisnchaft die reduzierung des sb´s um 20% rechtfertigt, da grundkosten wie wohnung ja durch den partner mit zutragen sind.

die aussage der anwältin es gäbe keinen selbstbehalt halte ich für falsch (falsch verstanden)

vielleicht solltet ihr einen anderen anwalt konsultieren

uwe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

mich würde immer noch interessieren, wie hoch das Einkommen der Freundin ist.

@Camper,

quote:
Solzialrechtlich gesehen ist das ein Vollzeitjob.


Und was willst du uns damit sagen?
Dass das einen Familienrichter interessiert....???

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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