Hallo
folgendes bin 100% Körperlich Behindert habe bis zum 18 lebensjahr kindergeld bezogen bzw.meine Eltern nun bin ich 41 und habe erst spät erfahren das es Gesetzlich festgelegt ist das Behinderten Menschen dieses Kindergeld Alters unabhänging und unbefristet zu steht .Nun meine Frage Hat ie familienkasse etwas versäumt und habe ich einen Anspruch die nachzahlung Einzufordern und HOCH sind dabei die Erfolgschancen ??
kindergeld Anspruch auf nachzahlung
10. Januar 2009
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Frage vom 10. Januar 2009 | 14:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
kindergeld Anspruch auf nachzahlung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2009 | 14:24
Von
Status: Schüler (463 Beiträge, 714x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 10. Januar 2009 | 18:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
erst einmal Danke für deine Antwort!!Ja Behinderung besteht schon von Geburt an....somit also vor dem 27 Lebensjahr!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2009 | 00:09
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo Klaus,
bist du aufgrund deiner Behinderung außerstande, dich selbst zu unterhalten?
Wovon lebst du momentan und wie hoch ist dein Einkommen?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#4
Antwort vom 11. Januar 2009 | 13:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo
lebe von Grundsicherung und bin in einer werkstatt für geringes entgelt.............ich erfülle die vorausetzungen die gegeben sind um kindergeld zu beantragen...da ich unter der Einkommensgrenze liege!!
lg grüsse
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