Kindergeld bei Volljährigkeit - steht meinem Mann die Hälfte zu?

28. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)
Kindergeld bei Volljährigkeit - steht meinem Mann die Hälfte zu?

hallo alle zusammen,ich hoffe sie könne mir helfen.wie sieht das aus,wenn mein kind volljährig ist und kindergeld bekommt?.
der fall: mein mann und ich leben in scheidung, mein mann will das kindergeld die hälfte zumindest von unserem kind haben,er meint das würde ihm zustehen.soviel ich weis gehört das geld meinen kind,die in ausbildung damals war.und sie bekommt es.es gibt auch ein § dazu den ich leider nicht finden kann.kann mir jemand den § nennen und mir noch was dazu sagen?
lg und danke im vorraus

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26 Antworten
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#1
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1615
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

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#3
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

nein mein mann hat kein unterhalt gezahlt an unser kind die bei uns lebte da er arbeitslos war.ich habe alles gezahlt.unser kind hat in der zeit ein ausbildung gemacht.für das geld hat unser kind gekämpft damit sie es nachbezahlt bekommt und jetzt will er die hälfte haben da er meint das wir in scheidung leben würde alles ihm zur helfte gehören auch das kindergeld?steht ihm und mir nicht zu soweit ich weis oder?unser kind hat das geld auch bekommen

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#4
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

es geht mir nicht ums unterhalt sondern wie das mit dem kindergeld aussieht und ich suche den § dazu.das dem volljährigen kind das geld zusteht und nicht den eltern!!
kannmir jemand den § nennen bitte ist dringend

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#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Er hat recht. Die Hälfte des Kindergeldes stehen ihm zu.

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#6
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

also ich weis das bei volljährigen das geld dem kind gehört.dafür gibt es auch ein § den ich aber vergessen habe und suche!!!es heist kindergeld und nicht vatergeld!!

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#7
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

§ 1606 Abs.3 Satz 2 BGB


Dort steht ganz eindeutig, daß der Vater die Hälfte einbehalten darf!

Einfach mal googeln!



-- Editiert von anonym_0405 am 28.04.2008 15:58:39

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#8
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

also ich kann da nix finden das der vater das geld bekommt.in dem absatz geht es um minderjährige wasn nicht meine frage war

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Camper

Lass bloß deine Rechnerei hier sein, die ist total überflüssig, der gute Mann war/ist arbeitslos!

Und wenn der gute Mann arbeitslos ist und keinen Unterhalt zahlt - wieso steht ihm dann das halbe Kindergeld zu? Auf was will er das denn anrechnen???

Neenee, meine Lieben. Kindergeld erhält derjenige, bei dem das Kind lebt.

-----------------
"gruß azrael"

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#11
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Camper, NOCH mal: ALLES lesen!!!

quote:
nein mein mann hat kein unterhalt gezahlt an unser kind die bei uns lebte da er arbeitslos war.ich habe alles gezahlt.unser kind hat in der zeit ein ausbildung gemacht.für das geld hat unser kind gekämpft damit sie es nachbezahlt bekommt und jetzt will er die hälfte haben




Und gehst du auch davon aus, dass er jetzt den vollen Unterhalt zahlt, der dem Kind zusteht? Oder raten wir wieder mal? Wie bei den Einkommensbeträgen...

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 28.04.2008 23:58:43

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#13
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#14
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@witwe2008

Lass mich mal kurz zusammenfassen und du sagst mir ,ob ich das richtig verstanden habe :
Vater hat nicht gezahlt .

quote:<hr size=1 noshade>mein mann hat kein unterhalt gezahlt an unser kind die bei uns lebte da er arbeitslos war <hr size=1 noshade>

Kind fordert und erhält rückwirkend die Unterhalstszahlungen .
quote:<hr size=1 noshade>für das geld hat unser kind gekämpft damit sie es nachbezahlt bekommt .......unser kind hat das geld auch bekommen <hr size=1 noshade>

Nun will der Vater ,von diesen Rückzahlungen das KG abziehen ?
quote:<hr size=1 noshade> mein mann will das kindergeld die hälfte zumindest von unserem kind haben <hr size=1 noshade>


Richtig so ?

Meine Frage ,um es besser beantworten zu können :
Hat dein Kind ein Urteil vom Gericht über diese Unterhaltsrückzahlungen ,oder wer hat das berechnet ?

Fakt ist ,das der Vater von den Unterhaltszahlungen ,bei Minderjährigkeit die hälfte des KG abziehen darf ,ab Völljähr. das ganze .
Ob das nun schon berücksichtigt wurde bei eurer Berechnung ,kann ich nicht beurteilen .Den passenden § hat dir k2laus schon genannt ,§ 1612 b BGB

Aber wenn dies ein Gericht ausgerechnet hat ,wurde das ,denke ich mal ,schon abgezogen .
quote:<hr size=1 noshade>es geht mir nicht ums unterhalt sondern wie das mit dem kindergeld aussieht <hr size=1 noshade>
Klar ,soweit haben dich ja alle verstanden .Da aber der Vater das Recht hat dieses vom Unterhalt abzuziehen ,und er es auch von davon abziehen möchte ,könnte es rechtens sein .Das Problem bleibt weiterhin ,ob es nicht schon von vornherein abgezogen wurde .
Doppelt abziehen darf er natürlich nicht .
quote:<hr size=1 noshade>in dem absatz geht es um minderjährige wasn nicht meine frage war <hr size=1 noshade>
Deshalb darf in diesem Fall auch nur das halbe KG abgezogen werden ,dein Ex darf das ganze abziehen .
quote:<hr size=1 noshade> § 1612b
Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: 1. zur Hälfte , wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
2. in allen anderen Fällen in voller Höhe .
In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes . <hr size=1 noshade>
Punkt 2 gilt für eure Tochter ,mindert ihren Bedarf
heißt Kindesunterhaltsanspruch minus 154€ gleich Zahlbetrag .

Deine Aufgabe ist nun festzustellen ,ob dies schon geschehen ist ,oder ob der Vater eventuell sogar zu wenig fordert ,da er die Hälfte will und ihm das ganze KG zustehen würde .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#15
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Witwe,

wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt und bezahlt hst, kann er auch nix davon abziehen.
Also kein Kindegeld für sich. Basta.

Kindergeld word an denjenigen Elternteil ausbezahlt, der den überwiegenden Teil Unterhalt zahlt.

Warum lässt du denn das KG nicht direkt an euer Kind auszahlen?

Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden

Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.

Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.

Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.

Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.


aus:https://www.arbeitsagentur.de/nn_26406/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Auszahlung.html

Grüßle

P.P. Und Camper: rechne doch bittschön mit Zahlen, wenn wir welche haben. Mit *Unbekannten* rechnen können nur *große* Leute...:)



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 29.04.2008 08:47:59

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#17
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@schwesterherz <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/Poink_by_Iasi0.gif></img>

quote:
wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt und bezahlt hat, kann er auch nix davon abziehen.
Also kein Kindegeld für sich.
Er hat aber doch gezahlt :???: :
quote:
...damit sie es nachbezahlt bekommt .......unser kind hat das geld auch bekommen .

Warum darf er dann nicht ,wie alle anderen auch das KG abziehen ?
Dieses wird doch auf den Bedarf des Kindes angerechnet und es hat das KG ja auch nachweislich bekommen ,also abzuziehen . <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/-300.gif></img>
LG

P.s.: *grr*
Ich glaube mit *hat das Geld auch bekommen* ,meint die TE das KG ??
Warum kann sie nicht wie alle anderen auch ,in ganzen Sätzen schreiben ,mit Punkt und Komma ,sowie mit Groß-und Kleinschreibung ?? Ein paar Absätze wären auch ganz hübsch ,muss ja nicht perfekt sein ,aber so geschrieben ,das man es versteht ! Nicht böse oder persönlich gemeint ! <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/esel_tripmotz0.gif></img>

Hat sie das Geld ,um das sie gekämpft hat ,jetzt bekommen oder nicht ? <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/Kopie%20von%20Selbsthauer.gif></img>


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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 29.04.2008 10:13:53

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#18
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Dori-Schatz,

quote:
unser kind hat das geld auch bekommen .


Jepp, das Kindergeld, nicht den Unterhalt seitens des Vaters.

quote:
für das geld hat unser kind gekämpft damit sie es nachbezahlt bekommt


Und das gehört nun wirklich nicht in den Zugewinn, wie der Vater das wohl annimmt.:)

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#19
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Schwester
Ja ,Zugewinn ist das wirklich nicht ,das ist klar .
Aber theoretisch hat der KV das Recht ,das KG vom Anspruch des Kindes abzuziehen .

Wenn das *eventuell* in diesem Fall noch nicht passiert ist ,wäre es doch rechtens ,oder nicht <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_love/ohnmacht.gif></img>

Ich immer und meine Querschläge <img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/Smiley260.gif></img>
LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#20
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Dori,

quote:
Aber theoretisch hat der KV das Recht ,das KG vom Anspruch des Kindes abzuziehen .


Natürlich könnte er das volle KG vom Anspruch des Kindes abziehen. Nur... seine Kasse wird er damit nicht füllen können...:(

Der Vater hat deshalb noch immer keinen Unterhalt bezahlt, vom dem er etwas abziehen könnte.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#21
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Vater kann das VOLLE Kindergeld aber nur abziehen, wenn er ALLEINE für den Unterhalt des Sprösslings aufkommt. Leisten BEIDE Eltern Unterhalt, wird das Kindergeld HÄLFTIG angerechnet.



Ach ja... genial wie ich bin hab ich auch den gefragte Paragrafen gefunden... :grins:


§74 I 1 EStG

Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
(1) Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.
(2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 29.04.2008 11:18:54

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#22
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

ok dann erkläre ich es noch mal mit Punkt und Komma:)

Mein Mann war zu der Zeit arbeitslos,als meine Tochter für das KG gekämpft hat um es rückwirkend zu bekommen.
Sie hat es dann auch bekommen von der Kindergeldkasse.

Mein Mann und ich leben und lebten da schon in Scheidung.Mein Mann hat Nix gezahlt weil er arbeitslos war,ich habe alles gezahlt.

Unsere Tochter hat zu dem zeitpunkt eine Ausbildung gemacht.

So jetzt meint mein Mann das alles ihm zur hälfte gehört auch ihr KG was sie bekommen hat.Obwohl er kein Einkommen hatte,will er sich jetzt an Ihrem Kg bereichern.


Sie war aber schon volljährig also gehörte doch laut gesetz ihr das geld und sonst niemanden,da sie auch zum Ausbildungsplatz jeden Tag fahren musste etc,und kein Unterhalt oder auch nur ein pfennig von meinen Mann bekommen hat.

und ich habe mal den § dazu gefunden das volljährige das geld bekommen nicht die Eltern.

Aber so gesehn hätte mein Mann Unterhalt zahlen müssen wenn er gearbeitet hätte dann wäre das Kg davon abgezogen werden können nach der düsseldorfer Tabelle.

Aber nicht noch die hälfte ihres Kg haben wollen, weil wir in scheidung leben um sich zu bereichern was ihm nicht zu steht.

Hoffe es ist jetzt klarer und mir kann jetzt jemand eine antwort darauf geben und den §.


und nicht wieder so kompliziert

Danke an allle die mir helfen können



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#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@witwe

Guck mal ein Posting höher, da hast du den entsprechenden Paragrafen.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_party/tanz12.gif></img>

Jetzt kommt Licht ins dunkle Posting ;)

Also nie was bezahlt ,auch nichts Rückwirkend ,dann darf er selbstverstänlich NICHTS abziehen ,bzw von dir einfordern !!

LG und alles Gute



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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
witwe2008
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

ja danke an alle besonders an azrael
das meinte ich.Das wenn er nix gezahlt hat weil er arbeitslos war und somit auch kein Unterhalt gezahlt hat sich doch nicht bei Volljährige am Kg bereichern kann!!!

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Und jetzt?

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