kindesunterhalt,wechselmodell,vereinbarungen

5. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
babytom260606
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
kindesunterhalt,wechselmodell,vereinbarungen

Hallo zusammen....
ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder es geht jemanden genauso wie mir im Moment.
Ich fang mal ganz vorne an:
Ich bin Mutter von insgesamt vier Kindern,einer der Kinder ist seit März 09 wohnlich bei seinem Vater gemeldet.Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und das sogenannte Wechselmodell
Mein Sohn ist
1 woche Mittwoch-Donnerstag bei mir,die restlichen Tage beim Vater
1 woche Mittwoch-sonntag bei mir,die restlichen TAge beim Vater
wir haben uns untereinander mündlich geeinigt das der Vater das Kindergeld erhält,ich aber keinen Barunterhalt leisten muss,da wir jeweils getrennt von einander für das Kind zu gleichen Teilen aufkommen.Sprich für alles was das Kind in meinem Haushalt benötigt (kleidung nahrung etc...)komme ich auf.und der Vater eben für alles was in seinem Haushalt benötigt wird.
Extra anschaffungen wie Schulmaterialien,Ausflüge,Schulandheime,etc...werden zwischen Vater und mir zu gleichen teilen aufgeteilt.
Ferien werden ebenfalls geteilt.
Der Vater und ich wohnen in der gleichen Gemeinde,was das sogenannte wechselmodell erleichtert.
Nun Habe ich heute Post vom Jugendamt bekommen.Der Vater möchte aufklärung über meine finanzielle Situation wegen Kindesunterhalt für unseren Sohn,da ich verpflichtet bin Unterhalt zu leisten.
Ich habe noch drei weitere Kinder die nicht von diesem Mann sind und erhalte für diese Kinder Kindergeld.Derzeit befinde ich mich in Elternzeit und mache eine schulische Ausbildung,dort erhalte ich Bafög und zusätzlich Arbeitslosengeld 2,desweiteren gehe ich einer Nebentätigkeit nach als Reinigungskraft auf Stundenbasis Abends nach.
-wird das kindergeld von den anderen Kindern bei der Berechnung des Unterhalts als einkommen mitberechnet?
-wird das Elterngeld welches ich erhalte (nicht für dieses Kind) angerechnet?
-wird der Unterhalt der anderen Kinder mit angerechnet?
-wer hat erfahrungen gemacht mit Jugendamt Familiengericht bei wechselmodellen wo beide Elternteile gleichermaßen für das Kind aufkommen?
-in wie weit zählt eine mündliche Vereinbarung die man gemeinsam beschlossen hat?(ich habe auf das gute verhältnis gebaut,naiv wie ich war)
-wie sieht es in meinem Fall mit dem Selbstbehalt aus?
-werden die anderen Kinder bei der Berechnung irgentwie berücksichtigt,sowie auch Miete etc...?
ich hoffe den einen oder anderen Rat zu bekommen,ich habe eigendlich keine Lust bis vors Gricht zu gehen.Aber ich komme anhand dessen das mein sohn ja zur hälfte bei mir lebt genauso für ihn auf wie der Vater und ich verstehe nicht weshalb ich zusätzlich noch weiteren Unterhalt zahlen soll.




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo babytom,

ich versuche mal einiger der Fragen zu klären.

quote:
-wird das Elterngeld welches ich erhalte (nicht für dieses Kind) angerechnet?


Der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt anrechnungfrei.

quote:
wird das kindergeld von den anderen Kindern bei der Berechnung des Unterhalts als einkommen mitberechnet?


Nein

quote:
wird der Unterhalt der anderen Kinder mit angerechnet?


Nein

quote:
-wie sieht es in meinem Fall mit dem Selbstbehalt aus?


Ich würde Dich als "erwerbslos" einstufen. BAföG und ALG2 sind staatliche Leistungen und der Job auf Stundenbasis stellt Dich nicht mit einen sozialversicherungspflichten Angestellten gleich. Daher würde Dein SB 770 Euro betragen.

Ist die Berteuung eures gemeinsamen Kindes wirklich 50:50 geregelt? 1% mehr bei einem Elternteil lässt die Regelung schon platzen und Du müsstest den Mindestunterhalt leisten.

LG Nero




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#2
 Von 
babytom260606
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Nero

danke erstma für deine Auskunft :0)
also ich gehe schon von dem Wechselmodel aus
Mein Sohn ist 1 Woche von Mie-do bei mir und die Woche drauf von Mie-So.
Somit ist es doch genau geteilt wenn man jetzt nachrechnet wieviele Tage er bei mir und wieviele Tage er beim Papa ist.oder?
für Kleidung,Nahrung etc...kommt jeder Elternteil selbstständig auf und größere Anschaffungen wie schule etc...werden halbe halbe gehandhabt.
Zu deinem Selbstbehalt habe ich es so verstanden das nur ein sozialpflichtiger Job als erwerbstätig anerkannt wird,jedoch nicht ein gerringfügigkeitsjob?
Ich mache im Moment eine Ausbildung und gehe eben Nebenbei dieser Tätigkeit nach 3x die Woche Abends.
Kannst du mir vieleicht sagen in wie weit meine monatlichen Ausgaben etc...berücksichtigt werden?Wie Z.B.Miete,Versicherungen Zuzahlung zur Tagesmutter,die ich benötige um die Ausbildung machen zu können?

Vorab vielen lieben dank
Gruß Babytom260606

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#3
 Von 
Pierrot-Lunaire
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich mir nicht sicher, ob bei 48:52 der Mindestunterhalt fällig ist. Es gibt zwar Gerichte, die so entscheiden, aber auch andere, die ab 33% schon keinen Unterhaltsanspruch mehr sehen, wenn Alltagsaufgaben übernommen werden (Berliner Kammergericht, Az. 19 WF 367/01 (aus FamRZ 2003, 53 ).

Nach meiner Ansicht entspricht das dem gesunden Menschenverstand, denn auf der einen Seite verringert sich der Naturalunterhalt, auf der anderen erhöht er sich. Das sollte ausgeglichen werden.

Allerdings werden, soweit mir bekannt ist, auch bei 50:50 ggf. die Einkommensverhältnisse beurteilt, und bei größerem Unterschied muss der Mehrverdienende einen Ausgleich leisten.

Ich würde mir bei Deinem Einkommen ersteinmal keine Sorgen machen und einfach dem Jugendamt wahrheitsgemäß Auskunft geben. Dass Dein Ex deutlich weniger verdient, nach Abzug der entspr. Selbstbehalte, ist ja nicht zu erwarten.


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#4
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Im gegenteil-bei 50:50 regelung-wieso kassiert er dann das ganze Kindergeld??Müßtest Du Unterhalt zahlen, würde Dir da auch die Hälfte angerechnet, da ihr aber zu gleichen teilen das Kind betreut und jeder seine ausgaben eben hat-ist er ohnehin besser dran.
Ich würd den Spieß umdrehen-er möchte trotz 50:50 Unterhalt? Weise die 50:50 regelung nach und forder die Hälfte des Kindergeldes.
Auch wenn hier gleich wieder alle aufschreien

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