kindesunterhalt - Ich kann doch nichts dafür, wenn sie ihren gutbezahlten Beruf aufgibt!?

29. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
harry3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
kindesunterhalt - Ich kann doch nichts dafür, wenn sie ihren gutbezahlten Beruf aufgibt!?

Hallo,

ich habe ein riesiges Problem! Vielleicht bekomme ich auf diesem Weg Rat und Hilfe

ich bin seit 1998 geschieden. 2Kinder(15/14Jahre). Die Tochter lebt bei meiner Ex-Frau, der Sohn bei mir. Da ich und meine Ex in etwa das gleiche Nettogehalt hatten, hob sich der Kindesunterhalt gegenseitig auf. Jetzt ist meine Ex wieder verheiratet und hat wieder Nachwuchs bekommen. Sie geht also nich mehr arbeiten. Auch ist die neue Beziehung schon zu Ende. Jetzt kommt eine Forderung an mich wegen Kindesunterhalt für meine Tochter.
Frage:
Muß ich bezahlen, auch wenn ich für die Schwangerschaft nichts kann?? Ich kann doch nichts dafür, wenn sie ihren gutbezahlten Beruf aufgibt!? Kann man ihren Verdienst vor der Schwangerschaft anrechnen?
Wenn ich meinen Arbeitsplatz kündigen würde, würde mir doch auch ein "mögliches Einkommen" angerechnet! Ist das bei Frauen anderst?
Müssen sich Väter alles gefallen lassen und immer bezahlen??

vielen dank

harry

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo harry,
nein, Väter müssen sich bei weitem nicht alles gefallen lassen, wie kommst du darauf?
Wurde auf nachehelichen Unterhalt per Gericht verzichtet, läge nahe, da ihr in etwas gleiches Einkommen hattet?
Ja, harry, man kann alles möglich versuchen, vielleicht nutzt sie diese Möglichkeit aus, weil sie vielleicht vom Vater des Kindes nix erwarten kann, ich weiß es nicht.
Was für eine Forderung kam denn auf dich zu, sollst doch sicher erst mal deine Finanzen offen legen oder?
Das ist normal, i. d. R. was ich so höre, klappt das recht gut, Frauen bekommen Kinder von anderen Männer und können den Ex Mann noch an die Kohle.
Aber, da du auch ein minderjähriges Kind betreust, könnte die Lage anders aussehen.
Bestimmt wird der Vater des Kindes auch herangezogen um Unterhalt für deine Ex zu bezahlen.
Sei einfach Aufmerksam und bleibe locker, noch ist ja nichts passiert.
Alles Gute und einen schönen Abend.


-----------------
"Gruss Anny"

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Harry,
ich habe dich so verstanden, dass es nur um KU geht !?
Den Unterhalt, den du für dein Kind, welches bei der Mutter lebt, zahlen musst, bist du ihr schuldig.... egal, ob deine Exfrau für das andere Kind zahlen kann oder nicht !!
Es kommt darauf an, wieviel Ehegattenunterhalt sie von dem "neuen " KV bekommt. Wenn dieser ihren Selbstbehalt übersteigt, muss sie KU an dich zahlen.
Ansonsten wirst du wahrscheinlich erstmal " in die Röhre schauen ", denn sie ist nicht verpflichtet, zu arbeiten. Richter entscheiden hier übrigens unterschiedlich.... es gab Fälle, da wurde die Mutter verpflichtet, einen Teil des Unterhaltes nachzuzahlen, sobald sie wieder leistungsfähig ist.
Gruß
Anna

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#3
 Von 
harry3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

auf ehegattenunterhalt wurde nicht verzichtet. erst als die beiden Kinder auf eigenen Wunsch "aufgeteilt" wurden, ging sie voll arbeiten. vorher hat sie alles ausgeschöpft und habe gezahlt. alles lief auch später ohne Probleme. erst nach Trennung von ihrem neuen geht der stress wieder los. jetzt soll ich 162Euro mtl. bezahlen. wer hat ihr denn gesagt, dass sie sich schwängern lassen soll. ich nicht. würde sie weiter in ihre arbeit gehen gäbe es keine Probleme. aber vielleicht ist sie nur zu faul zum arbeiten. das wird es wohl sein!
nochmals danke und auch einen schönen abend

gruß harry

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#4
 Von 
harry3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja es geht nur um kindesunterhalt!! das stimmt. ihr RA schreibt aber von keinem Einkommen von ihr. weder von ihrem jetzigen ehegattenunterhalt noch vom neuen kindesunterhalt. nichts wird da erwähnt!! nur von meinem einkommen ist die rede. dass ich unterhaltspflichtig bin ist mir schon klar. ist ja auch mein kind und das verstehe ich auch. aber warum soll ich bezahlen, wenn sie eine feste anstellung hatte und evtl gar nicht arbeiten will das verstehe ich nicht. das kann doch auch nicht gerecht sein

gruß harry

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Harry,
Iss auch nicht wirklich "gerecht", aber was willste machen??? Das Leben ist nun einmal in die Welt gesetzt worden und sie muss/kann aus diesem Grunde nicht arbeiten. Das Kind kann schliesslich nichts dafür.
Ich meine aber, es gibt da irgendwo so eine Richtlinie, die besagt, wenn die Ehefrau länger als 3 Jahre auf " eigenen Füssen steht" und sich selbst versorgt hat, kann der Ehemann davon ausgehen, dass sie "nachhaltig für ihren Unterhalt sorgt " und kann zumindest auch Schulden u. ä. , die nach der Trennung angefallen sind, mit in die EU Berechnung einbeziehen.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Anwalt nehmen und schauen, was ihr an Unterhalt von ihrem 2. Mann zusteht. Davon wird es wohl abhängen.

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#6
 Von 
AbdelkarimNeeb
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

soweit ich weiß, ist kindesunterhalt -> unterhalt fürs kind. deine tochter kann ja nichts dafür, dass ihre mutter sich lieber auf andere verlässt und sich "aushalten" lässt. ich würde auf jeden fall einen anwalt aufsuchen, aber ich denke, wenn du genug verdienst, wirst du wahrscheinlich nicht darum herumkommen, wieder unterhalt für deine tochter zahlen zu müssen.

-----------------
"Claudia"

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also, um das nochmal klarzustellen:
Für das Kind, welches bei deiner Frau lebt, musst du in jedem Falle zahlen !!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
harry3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

für meinbe Tochter bezahle ich doch auch gerne. Es ist ja auch mein kind. Ich finde nur unverschämt und gemein, dass sie für ihren Sohn nichts bezahlen muß!! Sie hat eine sichere Arbeitsstelle aufgegeben!! Dafür kann ich nichts!! Wenn unterhaltspflichtige Männer nicht mehr arbeiten ist das egal. Sie werden nach ihrem erzielbaren Einkommen zur Kasse gebeten. Warum geschieht das bei Frauen nicht. Sie hat doch auch bewiesen, dass sie ein hohes erzielbares Einkommen erreichen könnte!! Wo ist da das Gleichheitsprinzip. Es heißt doch immer, vor dem Gesetz ist jeder gleich!!! Daß ich nicht lache

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich gebe dir jetzt einfach mal moralisch so ohne jegliche Einwände Recht !!!
....... doch... ein einziger Einwand :Es geht um keinen dahingeworfenen Job, weswegen sie nicht mehr arbeitet, sondern um ein Leben ! Und eben dieses kann nichts dafür.
Ich kann dich wirklich verstehen, kann deine Wut nachvollziehen..... aber jeder Unterhaltspflichtige muss zahlen, solange er leistungsfähig ist und du zahlst eben für das eine Kind und bist leistungsfähig.... sie müsste für das andere Kind zahlen und ist nicht leistungsfähig. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Behalte du deinen Stolz, nimm es so hin ( lässt sich eh nix dran ändern ) und sage dir : " Ich bin meiner Unterhaltspflicht nachgekommen.... im Gegensatz zu anderen ! " ( Blöder Spruch, weiss ich! Aber manchmal gehts einem besser, wenn man die ganze Sache von dieser Seite aus sieht. )

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