kindesunterhalt Versäumnissbeschluss

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)
kindesunterhalt Versäumnissbeschluss

Hallo,
Ich begann am 01.8.2015 eine neue Berufsausbildung. Zum Verständnis ich bin 26 und hatte bis dato noch keine abgeschlosse Berufsausbildung.
Vorab führte ich mit der Unterfertigten der Kindsmutter eines Schriftverkehr durch in dem ich eine monatliche Zahlung in Höhe von 60 Euro an. Weil mein Einkommen in der Ausbildung ja nur 700 Euro beträgt.
Zeitgleich beantragte ich bei Gericht eine Abänderung des bestehenden Titels auf 60 Euro monatlich.
Daraufhin erließ der zuständige Richter einen Versäumnissbeschluss da sich die Gegenseite nicht äußerte.
Mit einer Einspruchsfrist / Notfrist von 2 Wochen.
Diese Frist ist am 27.01.2016 abgelaufen.
Kernpunkt, gestern erhielt ich eine Schreiben das die Unterfertigte der Kindsmutter beantragt hat die " Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "
Begründung die Kindsmutter war mit der Situation und der Belehrung des Gerichts überfordert was eine Frist bedeutet.
Dabei war auch eine Erklärung der Kindsmutter an Eides Staat das Sie überfordert war sich allein gelassen fühlt.
Desweitern stand in der Erklärung das Sie keinerlei Unterhalt von mir erhält.
Das ist aber die Unwahrheit den ich hielt mich an die Vereinbarung mit den monatlich 60 Euro, dies kann ich auch lückenlos nachweisen. Sie hatte ja der Vereinbarung damals zugestimmt.
Was ist jetzt für mich zu tun?? Hat sie sich auch strafbar gemacht falsche Versicherung an Eides Staat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Was ist jetzt für mich zu tun?
Sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ohne den können Sie gar nichts.

Sie sind 26 Jahre und wollen noch die nächsten 3 Jahre jedenfalls deutlich weniger als 50% des Mindestunterhalts zahlen. Es würde ein kleines Wunder darstellen, wenn Sie das im streitigen Verfahren durchbekommen. Dass dies einer Einigung zwischen Ihnen und der Mutter entsprechen würde, der die Mutter zugestimmt hätte, können Sie doch nicht ernsthaft behaupten. Die Mutter ist ganz offensichtlich nicht damit einverstanden und hat ganz offensichtlich auch nicht zugestimmt. Sonst hätten Sie nicht die Abänderung beantragt und sonst wäre die Mutter nicht in Versäumnis geraten. Woher stammte der alte Titel und wie hoch war der?

Und sprechen Sie nicht weiter von der "Unterfertigten".

Zitat:
Hat sie sich auch strafbar gemacht falsche Versicherung an Eides Staat?
Nein. Und das ist auch Ihr kleinstes Problem. Wenn Sie sich so sehr für das Strafrecht interessieren, dann werfen Sie doch mal einen Blick in § 170 StGB .

Es heißt übrigens "an Eides statt". Das hat mit dem "Staat" nichts zu tun.

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#2
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie hatte doch anfangs der Vereinbarung mit den monatlich 60 Euro zugestimmt..
Und warum durchbekommen?
Der Richter hatte doch anfangs den Titel von 225 Euro auf 60 Euro monatlich abgeändert.
Sie hatte sich dazu dann nicht mehr geäußert daraufhin hatte der Richter den Versäumnissbeschluss erlassen.
Sie hat auch die Widerspruchsfrist von 2 Wochen einfach ignoriert..
Nun 6 Wochen später fällt ihr doch es passt mir nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Sie hatte doch anfangs der Vereinbarung mit den monatlich 60 Euro zugestimmt..
Sie haben also eine schriftliche und unterzeichnete Erklärung der Mutter darüber, dass diese den Titel herausgibt und auf die Geltendmachung/Vollstreckung des Betrages über die 60€ hinaus undwiderruflich verzichtet? Mit welchem Motiv hat die Mutter dieses Schreiben unterzeichnet und dann den Titel herausgegeben? Warum haben Sie dann überhaupt bei Gericht die Abänderung beantragt? Warum hat die Mutter dem dann nicht zugestimmt? Meines Erachtens ist (spätestens jetzt mit dem Wiedereinsetzungsantrag) deutlich, dass die mutter damit überhaupt nicht einverstanden ist. Wie soll die mit 60€ auch das Kind ernähren und wieso sollte die nicht zumindest vor Gericht ihr Glück versuchen, den Mindestunterhalt zu bekommen?

Wie hoch ist das Einkommen der Mutter?

Zitat:
Der Richter hatte doch anfangs den Titel von 225 Euro auf 60 Euro monatlich abgeändert.
Aber nicht im streitigen Verfahren und nicht gegen den Hinweis des Anwalts der Mutter auf den Mindestunterhalt, sondern einfach nur weil die Mutter keinen Anwalt rangezogen hat. Das hat sich jetzt geändert.

Jedenfalls können Sie meines Erachtens jetzt nichts anderes machen als die Akte wieder dem Anwalt in die Hand zu drücken beziehungsweise zu warten. Es wird sich zeigen, ob das mit der Wiedereinsetzung durchgeht. Das kann Ihr Anwalt besser beurteilen als ein Forum.

Sind Sie 26 oder 29?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Postbote1990
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Mutter hatte die ganze Zeit bereits eine Anwältin.
Und ja auch die Anwältin und die Mutter waren mit den 60 Euro monatlich einverstanden.
Das habe ich auch als Schriftstück schwarz auf weiß. Sie waren damit einverstanden wenn die 60 Euro monatlich pünktlich kommen.
Die Abänderung hatte meine Anwältin bei Gericht beantragt.
Wie hoch ihr Einkommen ist darüber habe ich keine Kenntnis ich weiß nur das Sie jetzt verheiratet ist und im Haus mit den Eltern wohnen.
Achso es ist garnicht gesagt ob die Wiedereinsetzung durchgeht? Verstehe ich das richtig?
Hatte noch vergessen zu erwähnen das ich mich seit Ende 2015 in der Verbraucherinso
befinde

-- Editiert von Postbote1990 am 19.03.2016 17:37

1x Hilfreiche Antwort

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