hallo
meine tochter beginnt am freitag eine ausbildung - da sie eine gute ausbildungsvergütung hat muss ich keinen unterhalt mehr zahlen.
nun meint meine ex das ich den unterhalt für august noch weiterzahlen muss da sie die augustvergütung erst am 30. august ausgezahlt wird.
ich seh das anders da sie dann ja unberechtigterweise unterhalt beziehen würde - quasi doppelt - unterhalt und ausbiödungsvergütung - ich sage das so da meine tochter das geld nicht sieht sondern ihre mutter das geld einkassiert.
ich sehe das so das sie ab ab dem ersten tag geld sieht also ab dem 1.8. und ich meine zahlung so zum 31.07. eingestellt habe.
könnt ihr mir weiterhelfen?
mfg
einvater
kindesunterhalt ab ausbildungsbeginn einstellen
28. Juli 2008
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Frage vom 28. Juli 2008 | 21:47
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
kindesunterhalt ab ausbildungsbeginn einstellen
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#1
Antwort vom 28. Juli 2008 | 22:12
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 87x hilfreich)
Hallo einvater !
§ 1612 BGB
Art der Unterhaltsgewährung
-(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen.
Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.
Somit hast du recht und du würdest einen Monat zuviel bezahlen .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
#2
Antwort vom 29. Juli 2008 | 10:20
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
vielen dank für die antwort
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#3
Antwort vom 29. Juli 2008 | 10:24
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 87x hilfreich)
Gern geschehen ,dafür sind wir ja hier
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
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