kindesunterhalt ab ausbildungsbeginn einstellen

28. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
einvater
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
kindesunterhalt ab ausbildungsbeginn einstellen

hallo

meine tochter beginnt am freitag eine ausbildung - da sie eine gute ausbildungsvergütung hat muss ich keinen unterhalt mehr zahlen.

nun meint meine ex das ich den unterhalt für august noch weiterzahlen muss da sie die augustvergütung erst am 30. august ausgezahlt wird.

ich seh das anders da sie dann ja unberechtigterweise unterhalt beziehen würde - quasi doppelt - unterhalt und ausbiödungsvergütung - ich sage das so da meine tochter das geld nicht sieht sondern ihre mutter das geld einkassiert.

ich sehe das so das sie ab ab dem ersten tag geld sieht also ab dem 1.8. und ich meine zahlung so zum 31.07. eingestellt habe.

könnt ihr mir weiterhelfen?

mfg
einvater

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo einvater !

§ 1612 BGB
Art der Unterhaltsgewährung
-(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.

Somit hast du recht und du würdest einen Monat zuviel bezahlen .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einvater
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für die antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Gern geschehen ,dafür sind wir ja hier ;)

LG :)

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

1x Hilfreiche Antwort

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