ich beabsichtige, mit meinem neuen Lebenspartner zusammen zu ziehen. ich bekomme bis jetzt UVG-Leistungen vom Jugendamt für meine beiden Kinder (aus erster Ehe). Wenn wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben, muss mein neuer Partner dann finanziell für die Kinder aufkommen??? Oder bekomme ich weiterhin den Unterhalt vom Jugendamt gezahlt?
kindesunterhalt bei neuem partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo Peter68,
pauschal sollte man da vorsichtig antworten, denn sobald Du Deine neue Partnerin heiratest, erlischt der UVG-Anspruch, da die Kinder eine "Stief"-mutter erhalten.
Die Zahlungen werden mit gleichzeitigem Glückwunsch zur Hochzeit ab dem Monat der Eheschließung eingestellt, was in meinem Falle dazu führte, daß ich 164 € zurück zahlen durfte.
Also: Niemals neu heiraten!!!
MfG
Thomas
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- Posting wurde vom Admin editiert
@Kanalarbeiter
ja - so hat meine neue Ehe auch begonnen...
Es war vorausschauend gemeint...
--- Posting wurde vom Admin editiert
...und das Wort "Partner" hebt den Begriff Ehepartner ja nicht gänzlich auf...
Hallo,
du musst das Jugendamt davon unterrichten, dass du in einer "eheähnlichen Beziehung" wohnst!
Ich war mal in einer ähnlichen Situation: habe damals für meinen ersten Sohn das Geld für eine Tagesmutter bezogen. Auf dem Jugendamt wies man mich daraufhin, dass ich alle Veränderungen in meinem Umfeld zu melden habe, weil es dann zu einer erneuten Prüfung des Leistungsbezuges kommt. Wenn nicht und es kommt "so" irgendwie heraus, dann wirst du wirst du wegen Betruges angezeigt und das hat schwere Folgen!!!!!
Ich kann dir nur raten - auch wenn die Zahlungen dadurch geringer werden - sei ehrlich!!!!!!
Gruß
lorelei
--- Posting wurde vom Admin editiert
So ein Blödsinn.
UV bekommst du auch weiterhin. Jedenfalls solange du nicht heiratest. Du kannst mit 20 Männern zusammenziehen und es wird nicht gestrichen. Da gibbet weder eine Kürzung, noch eine Anzeige wegen Betruges!
KM,
du hast doch oben noch ganz selbstsicher mit deinem üblichem Grinsen dahinter geschrieben, dass sie weiterhin UV ( nicht UVG ) erhält. Wieso dreht sich dein Schnäutzchen jetzt wieder mit dem Wind?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten