kindsvater will unterhalt kürzen wg kurzarbeit

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
m1207
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)
kindsvater will unterhalt kürzen wg kurzarbeit

meine kleine ist jetzt knapp 18 monate alt.vor 1 jahr hab ich mich vom kindsvater getrennt.er zahlt mir seitdem regelmäßig Unterhalt (230€).nun schrieb er mir eben eine sms ob wir es ohne amt regeln könnten, da er zzt kurzarbeit hat und daraus resultierend weniger unterhalt (bietet nun 190€ an) zahlen kann.sobald er wieder normal arbeitet, würde er auch wieder den vollen betrag zahlen.

soll ich mich darauf einlassen?würde es mir natürlich schriftlich von ihm bestätigen lassen.überlege auch beim amt anzurufen und mich zu erkundigen ob dies rechtens ist...

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jassi

bekommt dein ex kein kurzarbeitergeld?

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
m1207
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

@sunbee: soweit er mir mitgeteilt hat verdient er im moment wohl *nur* 1300€.ob dies das kurzarbeitergeld ist weiß ich leider nicht.so gut stehen wir nicht in kontakt

@dromedar: ich weiß leider nicht was ein unterhaltstitel ist.habe nur den bescheid über den unterhaltsbetrag, der gezahlt werden muss.
ich gehe vollzeit arbeiten, beziehe also keine sozialleistungen.
mein ex sagt laut netz müsse er 67% vom unterhalt zahlen wg kurzarbeit will aber 190 zahlen und außerdem kaufe er ja kleidung.ist ja toll für die kleine aber weiß nicht ob das stimmt.an den mindestunterhalt hab ich aber auch schon gedacht

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo jassi,

schieße mich der Meinung vom dromedar an.

Bei 1300€ wäre dein Ex mit 199€ Unterhalt für das Kind gut beraten. Die Aussage von Ex, er müsse 67% vom Unterhalt zahlen ist Blödsinn. Der muss mindestens 100% vom Unterhalt zahlen (Mindestunterhalt). Und das sind 199 €.

Ob er Kleidung für das Kind kauft ist sein Privatvergnügen. Er ist barunterhaltspflichtig.

Unterhaltstitel: vollstreckbare Urkunde/Urteil, ausgestellt vom Jugendamt, Notar oder als Urteil von Familiengericht. Gibt es einen solchen Titel?

LG Nero

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
m1207
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo nero ich habe einen bescheid von der unterhaltsstelle über eine detailierte errechnung des monatlichen unterhalts und seiner festsetzung.ist aber glaube ich kein titel

das mit den 67% kam mir auch schleierhaft vor.

sollte ich mich darauf einlassen ohne amt , bräuchte ich dann nicht auch einen nachweis über die dauer der kurzarbeit?er könnte mir ja sonstwas erzählen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@Jassi

Bitte ihn doch darum, Dir entweder den Bescheid über das KUG (falls er das KUG direkt vom Amt bekommt) oder einen aktuellen Lohnnachweis (dort ist auch das KUG ausgewiesen) zukommen zu lassen.

Das mit den 67 % vom Unterhalt ist tatsächlich Blödsinn.

Ich schließe mich hier meinen Vorrednern an. Wenn Dein Ex 1300 € verdient, dann kann er Dir wenigstens den Mindestunterhalt zahlen.
Das müsste doch auch in seinem Interesse sein, denn die Differenz zwischen der Summe, die er zahlen soll und der, die er zahlt, muss er Dir nachzahlen, sobald er dazu fähig ist.

Weise ihn darauf hin.

LG beijing

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#8
 Von 
m1207
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

danke dromedar dann werde ich mir das die nacht mal durch den kopf gehn lassen und morgen entscheiden.denke auch die sache mit dem mindestunterhalt wäre akzeptabel.jetzt muss nur noch die andere partei damit einverstanden sein ;)

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#9
 Von 
m1207
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

@beijing:danke für diesen sehr wichtigen aspekt mit der nachzahlung wenn er wieder normal arbeiten sollte.das wusste ich auch noch nicht.gibt es dazu eventuell entsprechende paragraphen?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

sollte es sich bei dem vorliegenden Schriftstück um einen Titel mit Unterwerfung handeln, wird es da vermutlichen einen ähnlichen Passus geben wie diesen:

"Wegen der vorstehenden Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich dem Kinde gegenüber der sofortigen Zwangsvollstrechung aus dieser Urkunde....."

Ein Nachweis über die Dauer der Kurzarbeit wäre wünschenswert.

LG Nero

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