Hallo
meine Frau hat sich von mir getrennt und wir wollen jetzt beide die Scheidung. Da wir alles geklärt haben (Immobilie, Hausrat, usw.) müssen wir nur noch geschieden werden. Wir habe auch keine Kinder und gehen beide Vollzeit arbeiten.
In dem fall gibt es dann doch keinen Streitwert oder?
ich habe gehört das wenn alles geklärt ist und beide Parteien sich einig sind nur Mindestgebühren gezahlt werden müssen.
Ist da was dran oder müssen wir für 5 min. vorm Richter richtig tief in die Tasche greifen
kosten der Scheidung / wann Streitwert??
23. Juli 2007
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Frage vom 23. Juli 2007 | 10:34
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
kosten der Scheidung / wann Streitwert??
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#1
Antwort vom 23. Juli 2007 | 11:50
Von
Status: Praktikant (878 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 23. Juli 2007 | 12:17
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 5x hilfreich)
was hat mein verdienst mit dem Versorgungsausgleich zutun?
ich bekomme doch einen Extra schrieb vom Gericht wo dann eine Auskunft von der RV eingeholt wird
es kann doch nicht sein das ich mit einer NUR scheidung mehr bezahle als jemand der bei seiner Scheidung dann noch so einen kleinkrieg abzieht und das nur weil wir eigentlich gut verdienen. das einzige was der Richter machen muss ist zu sagen "ihr seit geschieden" . es gibt nichts weiteres was geregelt oder so werden muss.
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#3
Antwort vom 23. Juli 2007 | 12:38
Von
Status: Praktikant (878 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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