krankenkasse sorgerecht und kosten

6. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
krankenkasse sorgerecht und kosten

Das Kind von meinem Mann ist letztes Jahr zur KM gezogen , Sorgerecht hat er mittlerweile nicht mehr und er hat seitdem keinerlei Kontakt mehr zu seinem Kind.
Das Kind ist weiterhin über meinen Mann Familienversichert und nun haben wir ein Schreiben bekommen in dem mein Mann aufgefordert wird 80 % für eine Zahnspange zu tragen.
Wir haben daraufhin die Krankenkasse kontaktiert und wollten das sie das Kind abmelden und die KM das Kind über sich versichert damit auch sie die Kosten trägt.
Die Krankenkasse weigert sich und sagt die KM hat angerufen und würde darauf bestehen das , das Kind bei meinem Mann versichert bleibt weil sind noch in Elternzeit ist und nun meint die Krankenkasse das alles so bleiben soll.
Nun meine Frage , ist das alles so Rechtens ? meinem Mann geht es nicht um die Versicherung sondern nur darum das er nicht diese rechnungen zu tragen hat weil er keinen Kontakt mehr zu dem Kind und auch kein Sorgerecht mehr hat.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Susanne,

Von wem kam die Forderung?

Warum 80% ? was zahlt die Krankenkasse?



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

Die 80% kommen mir ziemlich skurril vor.

In der Regel zahlt die KK 80% der Behandlungskosten und der Versicherte zahlt zunächst 20% der Kosten, bekommt diese aber nach erfolgreicher Behandlung erstattet.

Es macht daher Sinn, dass der KV in diesem Fall die 20% vorverauslagt, weil er das Geld am Ende der Behandlung auch erstattet bekommt.

Die KK übernimmt aber nur die medizinisch notwendigen Kosten. Daher sollte der KV aufpassen, was die KM in Auftrag gibt. Unsichtbare Bracketts z.B. gehen extra und werden nicht von der KK gezahlt.

Das Vorhaben mit dem Abmelden des Kindes in der Familienversicherung des KV geht eh nicht. Das Finanzieren der Krankenversicherung für das Kind gehört mit zur Unterhaltsschuld und ist damit von dem nicht bereuenden Elternteil zu leisten. Das Kind kann also gar nicht über die KM versichert werden.

LG nero

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
der Versicherte zahlt zunächst 20% der Kosten, bekommt diese aber nach erfolgreicher Behandlung erstattet
... was übrigens damit begründet wird, dass der Versicherte dadurch motiviert wird, am Behandlungserfolg mitzuwirken.
Ein Vater, der gar keinen Kontakt zum Kind hat, sollte da mal gründlich hinterfragen, wieso das nicht aus den normalen Unterhaltsleistungen gezahlt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo quiddje,

Du hast Recht. So habe ich früher in anderen Threads auch schon argumentiert.

Ich glaube meine Gedanken sind noch im Freibad. :sweat:

Absatz 3 und 4 bleibt aber gestehen.

LG nero

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob es sich hier um Sonder- oder Mehrbedarf handelt. Und das wissen wir nicht, solange wir nicht wissen, um was es wirklich geht, was also der Grund für die Behandlung ist und wie die aussehen soll.

Die zweite Frage ist, wie viel Unterhalt denn bezahlt wird. Und wenn die Fragen beantwortet sind, dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
Das Vorhaben mit dem Abmelden des Kindes in der Familienversicherung des KV geht eh nicht. Das Finanzieren der Krankenversicherung für das Kind gehört mit zur Unterhaltsschuld und ist damit von dem nicht bereuenden Elternteil zu leisten. Das Kind kann also gar nicht über die KM versichert werden.


Das stimmt nicht.
Beide Elternteile können das Kind versichern. Normal ist sogar, dass das Kind bei demjenigen versichert ist bei dem es lebt. Aber zur Aufnahme kann man jemand vermutlich nur gerichtlich zwingen.

Möglich wäre auch eine private Versicherung (egal über welches Elternteil) die jedoch der Unterhaltspflichtige zahlen muß (auch Eigenanteile) jedoch vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen darf.
Wäre das Kind bisher privat versichert gewesen könnte jedoch niemand die Mutter zwingen es in ihre Familienversicherung aufnehmen zu lassen.

Die Mutter kann übrigens keinen Behandlungsvertrag auf Kosten des Vaters abschließen und wie bereits erwähnt wurde zahlt die GKV eine Zahnspange jedoch keine (auch eigentlich notwendige) Zusatzleistungen.

Kleine Hexe



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