Wenn der Ehemann Kredite während der Ehe gemacht hat, jedoch ohne meine Unterschrift und ohne meine Einwilligung
bin ich innerhalb der Ehe dafür mitverantwortlich? Wobei ich bedenke, das ich keine Beweise habe, das ich damit nicht einverstanden war.
-----------------
""
-- Editiert am 01.11.2010 16:27
kredite vom Ehepartner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn der Ehemann Kredite während der Ehe gemacht hat, jedoch ohne meine Unterschrift und ohne meine Einwilligung bin ich innerhalb der Ehe dafür mitverantwortlich?#
Nein.
#Wobei ich bedenke, das ich keine Beweise habe, das ich damit nicht einverstanden war.#
Es reicht aus, dass du nicht unterschrieben hast. Es haftet nur der Darlehensnehmer.
-----------------
" "
Er sagt es wäre ehebedingte Anschaffungen gewesen und sein Anwalt sagt, dadurch das er die Schulden alleine hat, bräuchte er keinen Unterhalt zahlen, da ich mit dafür haftbar zu machen bin. Die Schulden während der Ehe wäre ich mit Schuld.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo klippenspringers ,
Für was wurden die Kredite aufgenommen?
Wie hoch sind die mtl. Raten?
Abtrag?
Zinsen?
lg
edy
-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
Die Kredite belaufen sich auf 60.000 Euro und sind durch Spiel- und Kaufsucht entstanden, während einem Zeitraum von 2 Jahren.
Abtragung ca. 1.000 Euro im Monat.
Sogar den Kindern sind sämtliche Sparbücher geplündert worden und ich habe nichts in der Hand.
-----------------
""
Zunächst mal ist das so, dass du im Außenverhältnis nicht haftest. Wenn du nicht unterschrieben hast, sind das erst mal die Schulden deines Mannes.
Wenn ich das richtig verstehe, geht es ja wohl nun darum, dass dein Ex die Schulden zur Minderung seiner Unterhaltsleistung heranziehen will. Da muss er natürlich erst mal nachweisen, dass die Schulden ehebedingt waren. Wenn es sich um reine Spielschulden handelt, dann ist das wohl eher nicht der Fall ...
Da dein Mann einen Anwalt hat, würde ich dir empfehlen, dass auch du dich anwaltlich vertreten lässt. So per Ferndiagnose kann man da m.E. nicht viel sagen ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten