kredite vom Ehepartner

1. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
klippenspringers
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
kredite vom Ehepartner

Wenn der Ehemann Kredite während der Ehe gemacht hat, jedoch ohne meine Unterschrift und ohne meine Einwilligung
bin ich innerhalb der Ehe dafür mitverantwortlich? Wobei ich bedenke, das ich keine Beweise habe, das ich damit nicht einverstanden war.

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-- Editiert am 01.11.2010 16:27

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Wenn der Ehemann Kredite während der Ehe gemacht hat, jedoch ohne meine Unterschrift und ohne meine Einwilligung bin ich innerhalb der Ehe dafür mitverantwortlich?#
Nein.

#Wobei ich bedenke, das ich keine Beweise habe, das ich damit nicht einverstanden war.#
Es reicht aus, dass du nicht unterschrieben hast. Es haftet nur der Darlehensnehmer.

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#2
 Von 
klippenspringers
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Er sagt es wäre ehebedingte Anschaffungen gewesen und sein Anwalt sagt, dadurch das er die Schulden alleine hat, bräuchte er keinen Unterhalt zahlen, da ich mit dafür haftbar zu machen bin. Die Schulden während der Ehe wäre ich mit Schuld.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo klippenspringers ,

Für was wurden die Kredite aufgenommen?

Wie hoch sind die mtl. Raten?

Abtrag?
Zinsen?

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#4
 Von 
klippenspringers
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kredite belaufen sich auf 60.000 Euro und sind durch Spiel- und Kaufsucht entstanden, während einem Zeitraum von 2 Jahren.
Abtragung ca. 1.000 Euro im Monat.
Sogar den Kindern sind sämtliche Sparbücher geplündert worden und ich habe nichts in der Hand.

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zunächst mal ist das so, dass du im Außenverhältnis nicht haftest. Wenn du nicht unterschrieben hast, sind das erst mal die Schulden deines Mannes.

Wenn ich das richtig verstehe, geht es ja wohl nun darum, dass dein Ex die Schulden zur Minderung seiner Unterhaltsleistung heranziehen will. Da muss er natürlich erst mal nachweisen, dass die Schulden ehebedingt waren. Wenn es sich um reine Spielschulden handelt, dann ist das wohl eher nicht der Fall ...

Da dein Mann einen Anwalt hat, würde ich dir empfehlen, dass auch du dich anwaltlich vertreten lässt. So per Ferndiagnose kann man da m.E. nicht viel sagen ...

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