ku-titel...

22. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)
ku-titel...

hallo!
kann mir mal einer erklären,was ich einfach nicht in mein hirn bekomme..?
mein exmann hat vor einiger zeit titel für die gemeinsamen kinder erstellen lassen.
was damals keiner bemerkt hat-er zahlt eine stufe weniger,als sein verdienst war.nun ist unsere tochter 6 geworden und er hätte eine änderung vornehmen lassen sollen,nämlich das er unserer tochter,wie auch unserem sohn,249 euro zahlt.(das war die dt von 2003)
dieses hat er binnen 6 wochen noch immer nicht geschafft.nun macht meine anwältin eine abänderungsklage,für meine 6 jährige tochter.was bedeutet das?wieder mal vor gericht..?
was ich nicht verstehe,ist,das sich der unterhalt doch minimal erhöht hat.warum wird dann nicht gleich der neue titel dieser summe angepasst,abzüglich kindergeld..?
ist es also demnach egal,was der kindsvater verdient-dieser bestimmte betrag muß gezahlt werden und gut..?sorry,heute will das einfach nicht in meinen kopf hinein..
danke an alle...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo blau,

Dein lieber Gatte hat einen sogenannten statischen Titel erstellt. Die Regel sind heutzutage dynamische Titel. Der Unterschied: In einem statischen Titel steht ein fester Betrag, in dem dynamischen ein Prozentsatz (z.B. 135 % der DT). Nur wenn ein solcher Titel existiert, läuft die Erhöhung -auch bei den Altersstufen- automatisch.

Ja, es wird nun wieder ein Gerichtsverfahren geben. Aber soweit ich die Gerichte heute einschätze, wirst Du nach! diesem Verfahren einen dynamischen Titel haben, der sich dann automatisch den Gegebenheiten anpaßt. ;)

Aber im Moment wird es nicht zu ändern sein. PS: Die Zahlbeträge sind im übrigen von der 1. bis zur 6. Einkommensgruppe immer gleich aufgrund der gestaffelten Kindergeldanrechnung. Vorausgesetzt natürlich, es besteht ein dynamischer Titel.

Grüße

-- Editiert von reike am 22.07.2005 22:29:58

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#2
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum gleich Gericht?? Lasse den neuen Unterhalt vom Jugendamt prüfen, dass Gericht kannst du dann immer noch einschalten, falls er die notwendigen Unterlagen nicht einreicht.

0x Hilfreiche Antwort

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