ku vater frührentner was nun

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
sloepy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
ku vater frührentner was nun

hallo

meine frau hat aus erte ehe ein kind bisher hat der kin
desvater 309 euro bezahlt nun wird er frührentner (34 jahre alt )und meint nichts mehr zahlen zu müssen

soweit wir wissen hat er eine rente von 820 euro muss er nicht alles über 770euro an sein kind bezahlen und besteht da nicht die möglichkeit das seine eltern ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind sodas er wieder unterhalt zahlenkann ?

oder kann er sogar wohngeld beantragen was dan wieder anrechnungsfähig wäre ?

danke für die antworten

lg stefan

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Also, wenn jemand mit 34 Jahren EU Rente bekommt, dann ist der wirklich am Ende, gesundheitlich. Das sollte man sich klar machen. Der Selbstbehalt des Vaters beträgt 950 €, kann herabgesetzt werden, wenn er mit jemandem zusammen lebt. Das weiss man hier nicht. Seine Eltern sind ihm gegenüber nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Ob sie dem Enkelkind gegenüber verpflichtet sind, das kann ich aufgrund der spärlichen Angaben nicht abschätzen.

Es gibt eine Unterhaltsvorschußkasse, die immerhin für 6 Jahre die alleinerziehende Mutter unterstützt, sofern sie nicht wieder verheiratet ist. Ansonsten, wie wärs mit arbeiten?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

der SB eines Nicht-Erwerbstätigen liegt zwischen 770 und 800€, OLG-abhängig.
Wenn Großeltern herangezogen werden, ich schließ mich zur Abwechslung mal Camper an:), dann BEIDE Großelternpaare.

quote:
oder kann er sogar wohngeld beantragen was dan wieder anrechnungsfähig wäre ?


Auch Wohngeld wäre Einkommen und zu berücksichtigen.
Mehrbedarf wegen Krankheit wird nicht geltend gemacht?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

quote:
Seit wann erkennst Du bei Krankheit einen Mehrbedarf an?


Nachgewiesenen Mehrbedarf bei Krankheit hab ich schon immer anerkannt. Betonung liegt auf: nachgewiesen!
Buchungen eines Reisebüros gehören nicht dazu.:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Camper,

quote:
Aber ein ärztliches Attest gilt doch als Nachweis?


Wie nannte *dein* Richter das? Gefälligkeits-Attest?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#9
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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