lebenslänglich?

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
lebenslänglich?

hmm, wie soll ich anfangen? also, mein name ist erich lottermann, ich bin 45 jahre, und rentner...

quatsch! :)

rentner wäre ich besser mal, aber tatsächlich bin ich 50-60 stunden in der woche am arbeiten...gleich die erste woche dieses jahres fing schon mit 78 stunden an

okay, viel und lange gearbeitet habe ich schon immer...möglicherweise ein grund, warum mich meine nunmehr-exfrau schon vor 5 jahren vor die tür gesetzt hat...die scheidung musste ICH 2 jahre später einreichen, dummerweise glaubte ich, sie nimmt eine anwältin, gerade um sich scheiden zu lassen...bis mir klar wurde, es geht ihr nur um unterhalt...einen anwalt hätte sie gar nicht gebraucht, denn ich zahlte monatelang exakt den mir forsch aufgenötigten betrag, pünktlich und ohne murren

anscheinend ärgerte es meine exfrau, dass ich gelassen blieb und sie unternahm immer mehr irrwitzige sticheleien, stellte forderungen mit unrichtigen angaben, bis eine klage unausweichlich war...in einem gerichtlichen vergleich wurden ihre vollkommen überzogenen forderungen regelrecht abgeschmettert, auf meinen anwaltskosten von vielen 1000euronen blieb ich trotzdem sitzen

auch die von mir beantragte scheidung suchte sie mit allen mitteln zu verzögern, so dass ich zum schluss meinem anwaltlichen rat folgte und einem nachehelichen unterhalt in höhe von 700euro/mtl zustimmte, um endlich die scheidung zu erreichen...beruhigt hatte mich mein anwalt mit dem einwand, dass wir diesen nachehelichen unterhalt zeitlich begrenzen auf den 31.12.2006, was dann auch im zuge des scheidungstermins vor 2 jahren richterlich verfügt wurde

mittlerweile habe ich wieder geheiratet...meine jetzige frau hat eine tochter mit in die ehe gebracht und wir haben sogar schon ein gemeinsames kind...2 kinder habe ich aus erster ehe, beide volljährig, die tochter lebt noch bei der ex und macht eine ausbildung...ich zahle unvermindert kindesunterhalt an sie, den jedoch meine ex in voller höhe kassiert

meine ex ging nie arbeiten und tut es bis heute nicht...ich habe die unterhaltsleistung an sie ende letzten jahres, wie vereinbart, eingestellt und pünktlich am 2. januar war meine ex wieder bei ihrer anwältin, die jetzt dreisterweise 770euro/mtl unterhalt von mir verlangt...sowie auskunft über mein einkommen, frist ende januar, sonst klageeinreichung

soll sie doch, denke ich...mit argumenten kann man den beiden eh nicht beikommen...ich werde mir also schon wieder einen anwalt suchen müssen...den mittlerweile dritten, die beiden vorgänger waren hoffnungslos dämlich und haben meine interessen nur sehr dilettantisch vertreten...den letzten habe ich sogar (erfolgreich) auf schadenersatz verklagt...immerhin sollten anwälte ihr tätigungsfeld kennen und fundierten rat erteilen...meine kannten und kennen sich nicht aus, aber ohne anwalt ist es auch unmöglich, sein recht zu bekommen?!?

lange rede, kurzer sinn...meine frage an diese gemeinde:
wer hat ähnliche erfahrungen mit seiner exfrau...welche argumente kann sie auftischen, um sich weiterhin vor der arbeit zu drücken?

wie weit bin ich gesetzlich verpflichtet, an sie unterhalt zu zahlen, wie weit hängt es vom ermessen der (ebenfalls unfähigen) richter ab?

wie wird so ein nachehelicher unterhalt berechnet, ähnlich wie der sogenannte trennungsunterhalt?

ich habe noch 1000 fragen, aber vielleicht später mehr...bin mal gespannt auf eure meinung




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"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@groellheimer

ja, ich habe böse vorausahnungen...versuche aber gelassen an die sache heranzugehen...es fällt mir schwer, zugegeben, denn ich bin auch der meinung, dass ein gesunder mensch, der keinerlei betreunungsaufgaben gegenüber minderjährigen kindern mehr hat, seinen eigenen unterhalt gefälligst selbst bestreiten sollte

meine ex hat in der tat schon bei der letzten verhandlung (scheidungstermin) angegeben, dass sie aus gesundheitlichen gründen nicht arbeiten kann...als beleg legte sie ein attest? ihres hausarztes vor, in dem ihr kleinere kreislaufschwächen, sowie eine angeknackste psyche "bescheinigt" wurde...von arbeits- geschweige denn erwerbsunfähigkeit war natürlich nicht die rede

frage: wer beauftragt einen amtsärztlichen gutachter? meine ex? der richter? ich???

gelten kreislaufschwächen (alkoholsucht?) oder "moderne" psychokrankheiten wie "soziale phobie" arbeitsrechtslich als erwerbsminderungsgrund?

gelten in einem privatrechtlichen streit wie dem zwischen mir und meiner ex die gleichen auflagen und richtlinien wie sie zum beispiel das arbeitsamt von ihren hartz4 empfängern abverlangt?



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"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"

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#3
 Von 
Joelfinn
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Sie muß Ihre eventuellen Krankheiten ja erst mal nachweisen.
d.h. Es ist nun schon sehr komisch wenn diese Krankheiten an dem Tag kommen wo Du von Ihr verlangst, wieder oder Ihren Lebensunterhalt nun selbst zu verdienen.
Sollte von Ihrem Anwalt eine solche Nachricht kommen das Sie aus welchen Gründen auch immer ein gutachten von einem Amtsarzt hat , und dir das komisch vorkommt , dann kannst Du verlangen, ein neues Gutachten bei einem anderen Arzt machen zu lassen. das ginge aber nur vor Gericht und dein anwalt müsste dieses Gutachten anfechten.
Die Ex meines Mannes war auch so ein Biest.
Kassierte für Sich und die beiden Kinder Unterhalt und saß jeden Tag im Solarium.
Die beiden Kinder ganztags im Kindergarten welchen mein Mann ebenfalls bezahlt hat.
Dann kam wieder mal ne forderung auf mehr Unterhalt und uns hat es gereicht . Wir sind zum Anwalt gegangen und haben recht bekommen. Die Kinder waren beide über 3 Jahre und es ist Ihr zu zumuten ind dieser Zeit zu Arbeiten. Und das mußte sie dann auch.
Kurze Zeit später hat Sie wieder geheiratet.
Natürlich aus Liebe! Und nicht weil Ihr neuer Mann das Gleiche Verdient wie Mein Mann.
Las Dir nicht soviel gefallen. Eure Kinder sind groß und sie hätte schon längst einer Arbeit nachgehen können.
LG

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
in einem gerichtlichen vergleich wurden ihre vollkommen überzogenen forderungen regelrecht abgeschmettert, auf meinen anwaltskosten von vielen 1000euronen blieb ich trotzdem sitzen


Das ist das problem an Vergleichen. Deren bestandteil ist es regelmäßig, daß jeder seine eigenen Anwaltskosten zahlt. Und bei einem Vergleich nimmt der Anwalt noch zusätzlich die Einigungsgebühr.
Wenn man wirklich meint, im recht zu sein, dann sollte man es manchmal auch einfach auf ein streitiges Urteil herauslaufen lassen. Denn dann sind die Anwaltskosten bestandteil des Urteils und werden der unterliegenden Partei (nach Quote) aufgegeben.

quote:
ich zahle unvermindert kindesunterhalt an sie, den jedoch meine ex in voller höhe kassiert


Entscheident ist, ob die Kinder sich noch in der Ausbildung befinden. Gehen sie noch zur Schule? Sind sie im Studium? Haben sie eigenes anrechenbares Einkommen ? (Ausbildungsvergütung)

quote:
meine ex ging nie arbeiten und tut es bis heute nicht


Das muß sie aber tun, es sei denn, sie ist wirklich krank.

quote:
wer beauftragt einen amtsärztlichen gutachter? meine ex? der richter? ich???


Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung müssen Sie die Krankheit ihrer Frau bestreiten und darlegen, daß sie das einfache Attest des hausarztes nicht anerkennen. Dann wird der Richter im Rahmen einer Beweisaufnahme ein amtsärztliches Gutachten haben wollen.

Gruß Justice

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#5
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@justice
danke für die ausführlichen hinweise!

der tip mit den vergleichskosten kommt leider zu spät...ich hätte dieses forum schon früher finden sollen :augenroll:

ein kind (volljährig) lebt noch bei meiner ex, ist in ausbildung und ich zahle 376 EUR/mtl...möglicherweise könnte ich diesen betrag drücken, weil sich ja auch meine verhältnisse geändert haben (neue familie, 1 kind, 1 stiefkind), weil die ausbildungsvergütung berücksichtigt werden müßte, weil meine exfrau ebenfalls barunterhaltspflichtig ist
aber ich zahle quasi freiwillig..."erkaufe" mir damit vielleicht ein gutes vater/tochter verhältnis oder ich fühle mich moralisch schlicht verpflichtet?

bei meiner ex sieht es anders aus...sie hat sich von mir getrennt, und seitdem fürstlich aushalten lassen...arbeiten hätte sie schon vor 5 jahren müssen, mindestens halbtags...aber was sie alles erfunden hat, um sich zu drücken würde den rahmen hier sprengen

ich werde versuchen, endlich mal einen rechtsanwalt zu finden, der sich auskennt und mit geschick und ausdauer MEINE interessen wahrnimmt, ohne sich allzuschnell ins bockshorn jagen zu lassen...mein scheidungsanwalt war in dieser hinsicht eine katastrophe


@joelfinn
mir ist klar, dass ich in internetforen keine detailierten rechtsauskünfte erhalten kann, aber ein kleiner trost von selbst betroffenen ist auch nett und hilft mir bei meinem ziel, gelassen zu bleiben, danke daher für deinen beitrag!





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"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"

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#6
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

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#7
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

Du kannst übrigens bei Volljährigen Kindern den Barunterhalt DIREKT auf das Konto des Kindes zahlen sofern Deine Ex keinen unbefristeten Titel gegen Dich für den KU hat.
Und den Unterhalt würde ich an Deiner Stelle schleunigst neu berechnen lassen, schon allein weil Du ja wieder liiert bist und noch mind. ein Minderjähriges Kind hast!




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"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
erkaufe mir damit vielleicht ein gutes vater/tochter verhältnis oder ich fühle mich moralisch schlicht verpflichtet?


Das ist eine ausgesprochen begrüßenswerte Einstellung. Ich hoffe, das verhältnis zu deiner Tochter ist wirklich auch ok.

Ich würde auch den dringenden rat geben, das Geld direkt an Deine Tochter zu überweisen und nicht an die Ex !

Gruß Justice

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#10
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Aber der Nick ist doch schenial, oder?

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#11
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#12
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@palma
ich überweise den KU auf das konto meiner tochter, aber leider hat die mutter darauf zugriff und hebt (nach aussage meiner Tochter) alles geld sofort nach eingang ab...meine ex nutzt die wirtschaftlich und emotionale abhängigkeit voll aus...ich hoffe, meine tochter ist bald selbstständig genug, um auf eigenen füßen stehen zu können

@deven
ich weiß, dass ich den KU neu berechnen lassen, sprich eine abänderung des 5 jahre alten titels gerichtlich erwirken könnte, aber aus einer vielzahl anderer gründe lasse ich es

@groellheimer
die signatur ist arabisch, stimmt...allerdings fehlt bei meiner tastatur die eingabemöglichkeit der originalen naskhi-schrift ;)
frei übersetzt könnte es soviel bedeuten wie:
Gott hat keinen Anfang und kein Ende, keine Größe und keine Form, keine Definition und keine Frau, kein Pferd und keinen Schnurrbart



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"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"

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#13
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

quote:
_________________________________

@deven
ich weiß, dass ich den KU neu berechnen lassen, sprich eine abänderung des 5 jahre alten titels gerichtlich erwirken könnte, aber aus einer vielzahl anderer gründe lasse ich es
__________________________________
Ich würde es trotzdem Gerichtlich ändern lassen, vorher mit meinem Kind darüber sprechen und Ihr lieber ab und an so mal etwas zustecken, ohne das es bei Mami landet....
Aber:! Das ist natürlich nur mein Gedanke ohne alle Deine Hintergründe zu kennen....




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"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "

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#14
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@deven
in diesem thread geht es mir nicht um den KU...es ist mein kind und in irgendeiner form bin ich natürlich in der pflicht, es zu versorgen

was mir allerdings erheblich stinkt ist, dass es meine exfrau bis heute, 5 jahre nach der trennung, nicht für nötig hält, für ihren eigenen unterhalt aufzukommen...sie setzt alles erdenkliche in bewegung, um als arme, verlassene und arg gebeutelte exfrau dazustehen, die von ihrem gutverdienenden mann böswillig verlassen und ins verderben gestürzt wurde...dabei war sie es, die mich vor 5 jahren förmlich rausgeworfen hat (habe ich schriftlich), wohlbemerkt, kurz nachdem ich die komplette wohnung renoviert und neu eingerichtet habe

hat man gegen solche machenschaften denn überhaupt keine rechtliche handhabe?



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#15
 Von 
guitarbaer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mus_Sain!
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort zum Thema Anlage U.
Deine EX muss muss nur einen guten Arzt finden, der ihr bestätigt, dass sie starke psychische Beschwerden durch die Trennung von Dir oder gar durch Dein Verhalten oder sogar schwere Depressionen erleidet. So ähnlich ist es
bei mir. Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@guitarbaer
sie hat einen arzt, der ihr schonmal ein attest ausgestellt hat, indem er ihr kreislaufschwächen und eine gewisse soziale phobie als psychoschaden bestätigt

ich habe keine ahnung, wieweit solche atteste verwertung in einer gerichtsverhandlung haben...in jedem fall werde ich es anfechten und ein amtsärztliches gutachten einfordern





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"Hua Allahu achad..Allahu Assamad..lam yalid walam yulad..walam yakun lahu kufwan achad"

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#17
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
ich überweise den KU auf das konto meiner tochter, aber leider hat die mutter darauf zugriff und hebt (nach aussage meiner Tochter) alles geld sofort nach eingang ab.


Wenn die Tochter volljährig ist, sollte sie dieses Verhalten nicht dulden, sondern entweder ein neues Konto eröffnen oder die Vollmacht widerrufen.

was den Amtsarzt betrifft: Darauf würde ich auch bestehen.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo justice

als meine tochter mir das erzählte, mußte ich auch erstmal schlucken, obwohl ich es befürchtet hatte...leider steht sie sehr unter der fuchtel ihrer dominant, aggressiven mutter und wenn ich zu stark interveniere droht der kontakt ganz abzureißen

ich bin selbst gespannt, wie es meine exfrau diesmal anstellen will, ohne eigenes zutun den vollen unterhalt von mir zu erklagen? ich kann nur auf einsichtige richter hoffen...und auf einen sachkundigen RA

aber deinen rat nehme ich mir schon jetzt zu herzen: diesmal lasse ich mich auf keinerlei vergleich ein...diesmal will ich ein urteil, welches ich ggfs anfechten kann, wenn es sein muss bis zum OLG, es kann doch nicht angehen, dass diese dame sich bis ans lebensende auf meine kosten ausruhen kann?


@lothars schwester ;)
schade, ich dachte, das neue unterhaltsrecht greift schon ab 1.4.07
bist du sicher mit dem 1.7.?

aber selbst wenn, es wäre mir eine schwere persönliche niederlage, wenn meiner ex tatsächlich die hälfte meines verbleibenden einkommens zustände...richtet sich die unterhaltspflicht nicht irgendwann auch mal nach dem bedarf?

noch ne frage: meine jetzige frau arbeitet halbtags, hat ein eigenes einkommen von ca. 1500EUR/mtl, kann ich trotzdem unterhalt für sie berücksichtigen?

vielen dank für eure antworten!







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#20
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#22
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wäre ja letztendlich auch gut für den Erhalt ihrer geistigen und körperlichen Beweglichkeit, oder meinst du nicht?


@groellheimer
selbstverständlich lege ich darauf größten wert ;)
aber im ernst: ich wünsche ihr nicht böses an den hals...allerdings war ich bislang sehr großzügig, wollte ihr sozusagen den neuanfang erleichtern...aber sie hat diese unterstützung lediglich genutzt, um sich damit auszuruhen...ständig denkt sie sich neue sticheleien aus...dank PKH ist sie gerngesehener dauergast bei ihrer anwältin, dieser schlange ;)

eigentlich habe ich gar keine zeit, mich mit diesem kleinkrieg zu beschäftigen...auch jetzt sitze ich schon wieder 400km von zuhause entfernt und bin noch arbeiten...nächste woche treffe ich mich mit einem neuen anwalt, der macht einen kompetenten eindruck, aber deine ratschläge werde ich im hinterkopf behalten...ich bereite mich generalstabsmäßig vor...noch bin ich beim zerlegen und reinigen meiner waffen...ich werde mich weder provozieren noch aus der ruhe bringen lassen...vielleicht habe ich nur einen schuss, aber der muss sitzen...hehe

@loddars schwester
danke für die tipps...mal sehen, wie ich das verfahren in irgendeiner weise hinauszögern kann...noch ist nichtmal der gerichtsstand geklärt

weiß einer, welches gericht zuständig ist: das meines wohnortes oder das vom wohnort meiner ex (früher gemeinsamer wohnsitz)?





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#23
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#24
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo "Jungs",

das hört sich alles ziemlich übel an, was euch widerfahren ist. Tut mir leid für euch.

Da sollte sich doch mein Ex richtig freuen, daß ich mit zwei Kindern (7 und 9)eine 3/4-Stelle habe und mein eigenes Einkommen bestreite :)

Wir haben uns jetzt wohl in allen Punkten geeinigt (hurra) und werden das jetzt notariell fixieren.

Ich versuche seit einiger Zeit, das "Emotionale" ein wenig zu verdrängen. Es führt zu nichts. Es ist jedoch nicht immer einfach, vor allem dann nicht, wenns um die Kinder geht.

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#25
 Von 
Muss_S.Sain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo groellheimer

danke für deine motivierenden worte! wahrscheinlich hast du recht und wir sind uns nicht unähnlich...naja, ich hoffe, du bist etwas weniger irre als ich :grins:

ich sitze tatsächlich gerade in einem öden hotelzimmer...wie so oft...bin ein paar bier weiter und kämpfe mehr oder weniger erfolgreich gegen den blues

deine geschichte mit dem champagner und den austern heitert mich in der tat auf...ich mußte schmunzeln über die kapriolen des lebens...irgendwas wollen die götter uns damit sagen und eines tages erfahren wir vielleicht, was? vielleicht haben uns die götter aber auch vergessen und wir müssen uns um unsere eigenen angelegenheiten kümmern...inschallah ;)

jedenfalls werde ich mich jetzt mit überhaupt nichts mehr herumschlagen, meine immer mitreisenden lautsprecher an den laptop anschließen und noch ein wenig tom barman oder ray lamontagne hören


@rosevonjericho
mach dir keine sorgen...das leben ist hart und ungerecht, aber manchmal auch schön
deine einstellung ist okay, deine emotionen menschlich...verschließe dein herz nicht wegen eines irrtums


sleep well & lg
der araber




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#26
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Araber,

ich verschließe mein Herz nicht, muß nur lernen, daß die Emotionen manchmal wenig sinnvoll sind. Gewisse Dinge muß ich einfach akzeptieren, wie sie sind, wenn ich sie nicht ändern kann. Nützt ja nichts.

Gute Nacht

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