leidiger Unterhalt

10. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
leidiger Unterhalt

Hallo und guten Tag,
wir haben da folgende Fragen. Mein Partner ist seit gut 20 Jahren verheiratet, ein Kind (16). Er verdient relativ gut, seine Frau (Scheidung ist in Arbeit) hat es jahrelang abgelehnt zu arbeiten, wegen des Kindes, wollte nie mitziehen wenn es um Standortsveränderungen ging. Seit ca. drei Jahren leben die beiden endgültig getrennt. Er zahlt Unterhalt und die gemeinsame Eigentumswohnung, insgesamt 2700 Euro. Er hat ihr vor zwei Jahren auch noch ein teures Auto gekauft damit sie mobil ist und sich Arbeit suchen kann.
Kann er den Unterhalt nicht langsam mal kürzen? (Es gibt keine offizielle, schriftliche Trennungsvereinbarung)Was ist wenn sie behauptet keine Arbeit zu bekommen, weil sie lange nicht gearbeitet hat, obwohl er es immer propagierte? Muss er dann weiterhin zahlen? Haben eventuelle Gutachten ihrer Seite eine Auswirkung auf die Dauer des Unterhaltes? Bis wann muss er überhaupt Unterhalt zahlen?
Seine Frau möchte jetzt die Scheidung, aber nur mit einem Anwalt, nämlich ihrem, angeblich weil es günstiger wird. Soll mein Partner dem zustimmen oder lieber kurzfristig mehr Geld ausgeben aber langfristig an Unterhalt sparen, wobei der Unterhalt an die Tochter immer unangetastet bleiben wird!

Viele Fragen........ und ich hoffe auf helfende Antworten.
Vielen Dank im voraus!!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also 2700,00 € ist viel zu viel Unterhalt.
Dein Partner soll sich das von seinem Rechtsanwalt ausrechnen lassen.
Ich kann nur empfehlen jeder soll sich seinen eigenen Rechtsanwalt nehmen. Meistens wird ja gestritten bei so einer Scheidung.
Wie das mit der Arbeit seiner Noch-Frau aussieht kann ich leider nicht so genau sagen ich vermute mal das er um Unterhalt für sie nicht rum kommt. Aber wie gesagt ich weiß es nicht. Aber sicher keine 2700,00 €.
Geht zum Rechtsanwalt und informiert euch.

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#2
 Von 
jul_kaido
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich sehe das auch so. Dein Partner soll sich einen Fachanwalt für Familienrecht suchen. Wenn er den gleichen Anwalt nimmt wie sie, macht er zwangsläufig immer Zugeständnisse, die er viell. im Nachhinein bereut.
Warum zahlt er ihr die Eigentumswohnung ?
Wie alt ist das Kind ? Es ist nämlich so, dass bis das Kind 3 Jahre alt ist von der Frau wirklich nicht verlangt werden kann, arbeiten zu gehen aber danach ist sie ebenso verpflichtet für ihren UH aufzukommen.

dein Partner soll sich vorab ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt holen und ihn Fragen, wie sich das alles verhält. dort ist er am Besten aufgehoben!
Ein Beratungsgespräch kann man ggfls. sogar über die Rechtsschutzversicherung machen.

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#3
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo erst mal

@jul_kaido

Du verwechselst hier etwas. Er war verheiratet. Und das 20 Jahre lang. Nach Scheidung einer Ehe ist der Betreuungselternteil bis zum 8. Lebensjahr berechtigt zu Hause zu bleiben. Danach erst Teilzeit und mit 16 dann Vollzeit (variiert je nach OLG). Da das Kind schon 16 ist muss sie sich eine Vollzeitstelle suchen. Reichlich Bewerbungen vorlegen. Es kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Da die Ehe allerdings schon seit 20 Jahren besteht wird sicherlich Aufstockungsunterhalt zu zahlen sein.
Wer wohnt in der Eigentumswohnung? Ist das Auto auf Rate gekauft? Wenn ja, wer bezahlt diese Raten?
Wohnt sie in der Eigentumswohnung und er zahlt dafür, kann es mit ihrem Unterhalt verrechnet werden. Sprich, sie hat ja mietfreies Wohnen und dadurch wird ihr ein Wohnvorteil angerechnet.
Mal ehrlich, 2700,- Unterhalt da muss dein Partner aber ein verdammt hohes Einkommen haben. Er soll sich schleunigst einen eigenen Anwalt suchen und auch schon den Trennungsunterhalt berechnen lassen. Der muss bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung gezahlt werden.
Los ab zum eigenen Anwalt.

Grüßle dreamland

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#4
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Dreamland,jul_kaido und Ticki,
das Auto ist bezahlt, von ihm, in der Wohnung wohnen nur sie und die Tochter (16). Wird bei einer Scheidung berücksichtigt, dass sie nie arbeiten wollte, deswegen nun keine Arbeit findet und sie ja auch jahrelang nicht unbedingt an einer"ehelichen Gemeinschaft" interessiert war?
Und was ist Aufstockungsunterhalt? Wie lange muss der gezahlt werden? Muss sie darüber informieren wenn ein anderer Partner mit in die Whg. zieht? Was ist wenn sie es nicht macht? Verwirkt sie dann Rechte?
Sorry, es werden immer mehr Fragen :)

Um einen eigenen Anwalt wird er sicher nicht drumherum kommen.

Trotzdem erst mal danke...........

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#5
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann hier auch noch mal jemand etwas dazu beitragen?? Ein paar Antworten könnten wir noch brauchen, bitte............

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ob sie nun arbeiten wollte oder nicht, er hat es jahrelang akzeptiert.
Ob sie an einer ehelichen Gemeinschaft interessiert war oder nicht - das Schuldprinzip wurde vor längerer Zeit bereits abgeschafft.

Solange nicht geschieden wurde ist Trennungsunterhalt fällig und sie muß nicht arbeiten. Danach muß sie sich bemühen eine Stelle zu finden und dies auch nachweisen.

Wenn sie mit einem neuen Partner zusammenzieht kann der EU nach 2-3 Jahren entfallen, dann gilt die Beziehung als gefestigt.

Aufstockungsunterhalt:
http://www.finanztip.de/d/familienrecht/Aufstockungsunterhalt.htm

oder google

Er soll sich einen eigenen Fachanwalt suchen, der Anwalt seiner Frau MUSS in erster Linie sie vertreten.



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#7
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Was hätte er denn machen sollen? Sie zur Arbeit zwingen???

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

LOL, zwingen kann er sie jetzt bestimmt nicht mehr.

Er ist jetzt über 20 Jahre verheiratet und seine Ehefrau hat vermutlich viele Jahre wegen des Kindes nicht gearbeitet. Einen guten Anwalt braucht er jetzt sicherlich. Selbst wenn die Ehefrau in der heutigen Zeit noch einen Arbeitsplatz findet, wird sie sicherlich deutlich weniger als er verdienen. Daher gibts den Aufstockungsunterhalt, beide Einkünfte werden praktisch hälftig geteilt.

Den Unterhalt (Höhe muss richtig berechnet werden) wird er bis an sein Lebensende zahlen müssen, außer, die Ehefrau findet einen neuen Partner oder stirbt ;) .

Die Zahlungen für die ETW sind kein Unterhalt, hier wird Vermögen - wenn auch mit für die Ehefrau - angespart.

:)


-- Editiert von armesocke am 13.08.2006 09:41:20

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#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen, wenn auch erschreckenden Antworten. Gibt es denn auch irgendwo eine "offizielle" Ausformulierung für den Grundsatz, bzw. das Prinzip der Eigenverantwortung?

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